Abteilung
Waffen, Jagd und Gewerbe
Die Waffenbehörde ist für alle waffenrechtlichen Entscheidungen (z.B. Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenschein) der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Reutlingen mit Ausnahme der Städte Metzingen und Reutlingen zuständig.
Die untere Jagdbehörde ist für alle jagdrechtlichen Entscheidungen (z.B. Jagdscheine) der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Reutlingen zuständig. Sie führt die Aufsicht über die Jagdgenossenschaften und trifft Entscheidungen zu Jagdpachtverträgen. Bei der unteren Jagdbehörde sind die Aufgaben des Wildtierbeauftragten angesiedelt.
Das Gewerbeamt ist für die Erteilung bestimmter gewerberechtlicher Erlaubnisse (z.B. Reisegewerbekarten und glückspielrechtliche Erlaubnisse) sowie für Gewerbe- und Handwerksuntersagungen zuständig.
Telefon:
07121 480-2249 (Waffen)
07121 480-2242 (Jagd)
07121 480-2245 (Gewerbe)
07121 480-2242 (Jagd)
07121 480-2245 (Gewerbe)
Fax:
07121 480-1841
E-Mail:
Landratsamt (Haus 3), Aulberstraße 27, Reutlingen
Amt für Recht, Ordnung und Verkehr
Amt für Recht, Ordnung und Verkehr
Aulberstraße 27
72764 Reutlingen
72764 Reutlingen
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Abteilungsleiter
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Sachbearbeitung Waffen, Sprengstoffe
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Sachbearbeitung Waffen, Sprengstoffe
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Sachbearbeitung Jagdscheine und Streckenlisten
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Kontrolle der sicheren Aufbewahrung
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Kontrolle der sicheren Aufbewahrung
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Kontrolle der sicheren Aufbewahrung
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Sachbearbeitung Gewerberecht
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Wildtierbeauftragter und Sachbearbeitung Jagd
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Abteilungsübergreifende Beauftragte für Verkehrs- und Kriminalprävention / Leitung Gewerberecht
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Kontrolle der sicheren Aufbewahrung
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Sachbearbeitung Waffen/Schießanlagen