Abteilung
Bautechnik, Abteilung 21/2
Der Geschäftsteil Bautechnik ist für die bautechnische Bearbeitung und Beratung im Baugenehmigungs- und Kenntnisgabeverfahren zuständig.
Dabei ist eine klare Abgrenzung zu den Aufgaben des Geschäftsteils Baurecht jedoch in vielen Fällen nicht gegeben.
Weitere Aufgabenfelder sind:
- Die bautechnische Prüfung (Statikprüfung) einschließlich der Vergaben von Prüfaufträgen an zugelasene Prüfingenieure
- Abnahme und Überwachung verfahrenspflichtiger Bauvorhaben
- Buck, U.
Bauverwaltungssekretariat, Abgeschlossenheitsbescheinigungen (Wohnungseigentumsgesetz), Landesseilbahngesetz - Herrmann, M.
Bauverwaltungssekretariat - Krehl, Y.
Bauverwaltungssekretariat - Tröster, I.
Bauverwaltungssekretariat
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Bauverwaltungssekretariat, Abgeschlossenheitsbescheinigungen (Wohnungseigentumsgesetz), Landesseilbahngesetz
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Baukontrolle
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Bauverwaltungssekretariat
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Bauverwaltungssekretariat
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Baukontrolle
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Bauverwaltungssekretariat
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Bauverständige
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Bauverständiger
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Bauverständige
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Bauverständiger
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Bauverwaltungssekretariat