Amt

Kreisbauamt

Aufgabe des Kreisbauamtes ist es, dafür zu sorgen, dass in seinem örtlichen Zuständigkeitsbereich bei einer Bebauung und bei der Nutzung von Grundstücken die Anforgerungen des öffentlichen Baurechts beachtet werden. Dazu gehören auch die Rechte der Nachbarn und Gemeinden.

Das Kreisbauamt ist daher wichtiger Ansprechpartner für Bauherrschaft und Architekt, oft schon im Vorfeld eines geplanten Vorhabens.

Die Baurechtszuständigkeit des Landratsamtes erstreckt sich auf alle Städte und Gemeinden des Landkreises, die nicht selbst Baurechtsbehörde sind. Aufgrund von Sonderregelungen für bestimmte Vorhaben vor allem dann, wenn verschiedene Genehmigungstatbestände zusammentreffen (z.B. Wasserrecht und Immissionsschutzrecht) kann das Landratsamt im Einzelfall auch für Vorhaben im Bereich dieser Städte und Gemeinden, die selbst Baurechtsbehörden sind, die zuständige Genehmigungsbehörde sein.


Städte und Gemeinden mit eigener Baurechtszuständigkeit im Landkreis Reutlingen sind:

  • Stadt Bad Urach
  • Gemeinde Dettingen
  • Gemeinde Eningen u.A.
  • Stadt Metzingen
  • Stadt Pfullingen
  • Stadt Reutlingen
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Wo?
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Sekretariat
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Leitung
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Mitarbeiter
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Übergeordnete Verwaltungsebene
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Untergeordnete Verwaltungsebenen

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0