Sachgebiet
Straßenverkehrsbehörde
Das Landratsamt Reutlingen ist untere Straßenverkehrsbehörde und innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches für die Regelung und Lenkung des öffentlichen Verkehrs nach Maßgabe der Straßenverkehrsordnung zuständig. Oberste Priorität hat dabei die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer.
Die Großen Kreisstädte Reutlingen und Metzingen sind ebenfalls untere Straßenverkehrsbehörden und somit für ihre Gemarkung selbst zuständig.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde zählen:
Die Großen Kreisstädte Reutlingen und Metzingen sind ebenfalls untere Straßenverkehrsbehörden und somit für ihre Gemarkung selbst zuständig.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde zählen:
- Ausnahmegenehmigungen (Gurt- und Helmpflicht sowie vom Befahren gesperrter Straßen oder Halt- und Parkverbote)
- dauerhafte Verkehrsrechtliche Anordnungen
- Durchführung von Verkehrsschauen
- Entschärfung von Unfallhäufungsstellen
- Erlaubnis für Veranstaltungen nach § 29 Abs. 2 StVO
- vorübergehende Verkehrsrechtliche Anordnungen (Baustellen, Veranstaltungen, Hockete, Festumzüge, Sportveranstaltungen usw.)
Landratsamt (Haus 3), Aulberstraße 27, Reutlingen
Amt für Recht, Ordnung und Verkehr
Amt für Recht, Ordnung und Verkehr
Aulberstraße 27
72764 Reutlingen
72764 Reutlingen
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Geschäftsteilleiterin Straßenverkehrs- und Kreispolizeibehörde
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Stellvertretender Geschäftsteilleiter
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Sachbearbeiterin für vorübergehende verkehrsrechtliche Angelegenheiten
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Schwertransporte
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Sachbearbeiter für vorübergehende verkehrsrechtliche Angelegenheiten
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Schwertransporte
- Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot beantragen
- Ausnahmegenehmigung nach § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Dauerhafte Verkehrsrechtliche Anordnungen
- Durchführung von Verkehrsschauen
- Entschärfung von Unfallhäufungsstellen
- Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO
- Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen beantragen ("orangefarbener Parkausweis")
- Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen ("blauer Parkausweis")
- Vorübergehende Verkehrsrechtliche Anordnungen