Sachgebiet
Güterkraftverkehr, Personenbeförderung und Fahrtenbuchauflagen
Zum Sachgebiet gehören im Wesentlichen drei Aufgabenbereiche:
Die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben, ist genehmigungspflichtig. Es kann die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (nationaler Bereich) oder die EU-Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr (beinhaltet auch den nationalen Bereich) beantragt werden.
Um Personen entgeltlich oder auch geschäftsmäßig mit Taxen, Mietwagen oder Kraftomnibussen im Gelegenheitsverkehr befördern zu dürfen, ist einer Erlaubnis notwendig. Diese wird auf Antrag und unter Vorliegen gewisser Voraussetzungen erteilt.
Eine Fahrtenbuchauflage kann unter bestimmten Voraussetzungen angeordnet werden, um sicherzustellen, dass der Fahrzeugführer eines zukünftigen Verkehrsverstoßes festgestellt werden kann.
Die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben, ist genehmigungspflichtig. Es kann die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (nationaler Bereich) oder die EU-Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr (beinhaltet auch den nationalen Bereich) beantragt werden.
Um Personen entgeltlich oder auch geschäftsmäßig mit Taxen, Mietwagen oder Kraftomnibussen im Gelegenheitsverkehr befördern zu dürfen, ist einer Erlaubnis notwendig. Diese wird auf Antrag und unter Vorliegen gewisser Voraussetzungen erteilt.
Eine Fahrtenbuchauflage kann unter bestimmten Voraussetzungen angeordnet werden, um sicherzustellen, dass der Fahrzeugführer eines zukünftigen Verkehrsverstoßes festgestellt werden kann.
Landratsamt (Haus 3), Aulberstraße 27, Reutlingen
Amt für Recht, Ordnung und Verkehr
Amt für Recht, Ordnung und Verkehr
Aulberstraße 27
72764 Reutlingen
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Abteilungsleiter
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Abteilungsleiter
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Güterkraft- und Gelegenheitsverkehr / Schwertransporte
- Betrieb von Krankentransporten - Genehmigung beantragen
- Fahrtenbuchauflagen
- Genehmigung für Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen und/oder Mietomnibusverkehr beantragen
- Gewerblicher Güterkraftverkehr - Erlaubnis beantragen
- Mietwagen und Taxi – Austausch eines Fahrzeugs
- Mietwagengenehmigung beantragen
- Taxigenehmigung beantragen