Sachgebiet

Güterkraftverkehr, Personenbeförderung und Fahrtenbuchauflagen

Zum Sachgebiet gehören im Wesentlichen drei Aufgabenbereiche:
 
Die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben, ist genehmigungspflichtig. Es kann die  Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (nationaler Bereich) oder die EU-Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr (beinhaltet auch den nationalen Bereich) beantragt werden.
 
Um Personen entgeltlich oder auch geschäftsmäßig mit Taxen, Mietwagen oder Kraftomnibussen im Gelegenheitsverkehr befördern zu dürfen, ist einer Erlaubnis notwendig. Diese wird auf Antrag und unter Vorliegen gewisser Voraussetzungen erteilt.
 
Eine Fahrtenbuchauflage kann unter bestimmten Voraussetzungen angeordnet werden, um sicherzustellen, dass der Fahrzeugführer eines zukünftigen Verkehrsverstoßes festgestellt werden kann.
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Wo?
Dienstgebäude C Aulberstraße 27
Landratsamt (Haus 3), Aulberstraße 27, Reutlingen
Amt für Recht, Ordnung und Verkehr
Aulberstraße 27
72764 Reutlingen
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Leitung
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Mitarbeiter
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Übergeordnete Verwaltungsebene
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Zugehörige Dienstleistungen

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0