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Praktika im Ausland mit Erasmus+ für Auszubildende und Ausbilder

Auszubildende und Fachkräfte der drei Landratsämter Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis und der Stadt Tübingen können einen Auslandsaufenthalt mit einem Erasmus+ Stipendium der Europäischen Kommission absolvieren.

Auf einem blauen Hintergrund sind gelbe Sterne im Kreis angeordnet, neben dem Text "Kofinanziert von der Europäischen Union".
© Europäische Union, Alle Rechte vorbehalten

Über uns: Das NEA-R Europe Konsortium

Das Bild zeigt das Logo des Erasmus+ Netzwerks Neckar-Alb, bestehend aus einer stilisierten Landkarte in verschiedenen Blautönen und drei gelben Sternen, begleitet von der Schrift "ERASMUS+ NETZWERK NECKAR-ALB".

Das Erasmus+ Netzwerk Neckar-Alb (ENNA) ist ein Zusammenschluss europäisch agierender Einrichtungen in der Region Neckar-Alb. Unser Ziel ist, den europäischen Mehrwert in unserer Region zu fördern. Wir setzen uns dafür ein, Hürden bei der Antragstellung abzubauen und die Zusammenarbeit über kommunale Grenzen hinweg zu intensivieren.

2017 gründete sich aus der Mitte von ENNA das NEA-R Europe Konsortium. Es besteht aus dem Landkreis Reutlingen, dem Landkreis und der Stadt Tübingen und dem Zollernalbkreis. Wir führen seit 2018 gemeinsame Erasmus+ Projekte für unsere Auszubildenden durch und sind seit 2022 bei der Europäischen Kommission als Erasmus+ Anbieter akkreditiert. Über 60 Teilnehmende haben seit 2018 erfolgreich in 16 europäischen Ländern Praktika und Hospitationen absolviert.

Durch unser Konsortium können wir unsere Kräfte bündeln und gemeinsam mehr für unsere Mitarbeitenden erreichen. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie eine qualitativ hochwertige und auf Ihre Ausbildung zugeschnittene Auslandserfahrung erleben können. Damit heben wir uns von anderen Kommunen ab und platzieren uns als moderne, weltoffene und internationale Arbeitgeber.

Schon gewusst? In ganz Deutschland gibt es unter allen 294 Landkreisen nur vier Konsortien, die bei der Europäischen Kommission im Bereich Erasmus+ akkreditiert sind. Das Erasmus+ Netzwerk Neckaralb mit dem Landkreis Reutlingen als Lead ist eines davon!

Teilnahmevoraussetzungen

Auszubildende können ein Auslandspraktikum von vier Wochen absolvieren. Eine Teilnahme ist ab dem zweiten Ausbildungsjahr und bis zu zwölf Monate nach dem Abschluss möglich. Melden Sie sich bitte frühzeitig, am besten im ersten Lehrjahr. Bitte sprechen Sie zuerst mit Ihrer Ausbildungsleitung.

Wer gilt als Auszubildende:

Alle, deren Kommune / Ausbildungsträger einer der Konsortialpartner ist (Landkreis Reutlingen, Landkreis und Stadt Tübingen, Zollernalbkreis), können an Erasmus+ teilnehmen. Darunter fallen zum Beispiel auch auch PiA-Auszubildende oder Azubis zum Fachinformatiker.

Teilnehmer der Programme Freiwiliges Ökologische Jahr, Freiwilliges Soziales Jahr können leider nicht an Erasmus+ teilnehmen, es sei denn, Sie haben maximal elf Monate vor dem Auslandsaufenthalt eine Ausbildung abgeschlossen oder das Fachabitur absolviert. Melden Sie sich bitte frühzeitig nach diesen Abschlüssen! Tipp: Eventuell könnte das Europäische Solidaritätskorps  für Sie von Interesse sein.

Dual Studierende, die während ihrer Praxisphase bei einem der Konsortialpartner (Landkreis Reutlingen, Landkreis und Stadt Tübingen, Zollernalbkreis) arbeiten, können unter bestimmten Voraussetzungen teilnehmen. Beispielsweise, wenn Sie Ihren Schwerpunkt im Bereich soziale Erziehung gelegt haben oder Ihr Studium bei einer Kammer angesiedelt ist. Sprechen Sie uns gerne an.

Ausbildungsbeauftragte können eine drei bis fünf tägige Hospitation (Job Shadowing) im Ausland absolvieren. Während Ihres Aufenthalts begleiten Sie die tägliche Arbeit der aufnehmenden Organisation. Sie tauschen sich über bewährte Verfahren in der beruflichen Aus- und Weiterbildung aus, erwerben neue Kompetenzen und bauen langfristige Partnerschaften auf. Die Suche des Einsatzortes und die Absprachen mit der aufnehmenden Einrichtung organisieren Sie eigenständig. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Wer gilt als Ausbildungsbeauftragte?

Teilnehmen kann lehrendes und nicht-lehrendes Personal der beruflichen Aus- und Weiterbildung der vier Konsortialpartner. Ihre Rolle als Ausbilder/Ausbildungsbeauftragter Ihres Amtes oder der (un)regelmäßige Ausbildungsbezug Ihrer Position muss schriftlich festgehalten sein. Beispielsweise über Ihre Stellenbeschreibung, Ihren Arbeitsvertrag, Ihre Tätigkeitsbeschreibung oder weil Sie im Amt als Ansprechpartner/in für die Auszubildenden ernannt wurden. Ihrer Abteilungsleitung/Amtsleitung bescheinigt diesen Ausbildungsbezug zudem durch ein Empfehlungsschreiben.

Sie sind nicht in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig, absolvieren aber eine Weiterbildungsmaßnahme neben oder im Rahmen Ihrer Tätigkeit bei uns? Sprechen Sie uns an! Erasmus kann auch für Sie in Frage kommen. Als berufliche Weiterbildung gilt etwa ein mehrwöchiger SAP-Kurs an der Volkshochschule.

Sie sind nach Ihrer Ausbildung frisch bei einem unserer Konsortialpartner ins Berufsleben gestartet und Ihre Ausbildung liegt noch kein volles Jahr zurück? Sprechen Sie uns frühzeitig an, denn Auszubildende können bis zwölf Monate nach ihrem Abschluss teilnehmen. Es spielt dabei keine Rolle, ob Ihre Ausbildung in unseren Betrieben absolviert wurde.

Sie absolvieren Ihre Ausbildung bei einer Kreisgemeinde in der Region Neckar-Alb (zum Beispiel Bad Urach, Metzingen oder ähnliches)? Dann können Sie nach Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber ebenfalls an Erasmus+ teilnehmen. Ihre Kommune entrichtet eine Organisationspauschale für den Verwaltungsaufwand an uns. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Ablauf der Bewerbung

Eine lächelnde Person steht in einem modernen Gebäude und hält ein Buch mit der Aufschrift "Erasmus: Wer sich bewegt, bewegt Europa!" in der Hand.
© Jan von Allwörden DAAD, Alle Rechte vorbehalten

Eine Bewerbung für Erasmus+ ist ganzjährlich möglich. Wir begrüßen Bewerbungen für Aufenthalte in den Herbst- und Wintermonaten.

Bitte beachten Sie, dass zwischen dem Erstkontakt mit uns und dem Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes mindestens drei Monate liegen, meist jedoch circa ein halbes Jahr. Kurzfristige Bewerbungen können möglicherweise nicht berücksichtigt werden. Melden Sie sich frühzeitig bei uns, auch wenn Sie noch keine konkreten Vorstellungen haben!

Informationen rund um den Bewerbungsprozess

  1.  Egal, ob Sie schon konkrete Vorstellungen haben oder ob Sie sich unverbindlich beraten lassen wollen, füllen Sie bitte das Formular aus. 
    Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie nach dem Klick auf "Weiter" den Antrag mit einem zweiten Klick auf "Einreichen" abgeschickt haben.
    Zum Formular
  2.  Die Erasmus-Fachstelle des NEA-R Europe Konsortiums im Landratsamt Reutlingen wird Ihren Aufenthalt mit Ihnen planen und bei der Suche nach einer geeigneten Einsatzstelle unterstützen. Gegebenenfalls werden Sie hierfür mit den Europabeauftragten Ihrer Kommune in Verbindung gesetzt.
  3.  Für die Bewerbung sind ein einseitiges Motivationsschreiben und ein Lebenslauf notwendig, sowie ein Empfehlungsschreiben Ihrer Ausbildungsleitung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Sinne der Fairness nicht beim Erstellen der Motivationsschreiben helfen können. Informieren Sie sich im Zweifel bei Ihrer Ausbildungsleitung. Das Vorliegen dieser Dokumente ist für die weitere Bearbeitung ihres Auslandsaufenthalts Voraussetzung.
  4.  Sobald die schriftliche Zusage der Einsatzstelle, der Ausbildungsbeauftragten (und im Falle von PiA Auszubildenden der Praxisstellen) vorliegt, erstellt die Erasmus-Fachstelle gemeinsam mit Ihnen die Lernvereinbarung und die Teilnehmendenvereinbarung. Diese beiden Verträge regeln Ihren Aufenthalt.
  5.  Sie kümmern sich eigenständig um Ihre Versicherungen, die Dienstreisegenehmigung, die An- und Abreise und die Unterkunft. Alle relevanten Informationen sowie Tipps und Tricks erhalten Sie im Erstgespräch mit der Erasmus-Fachstelle.
  6.  Sobald alle Unterschriften vorliegen, wird Ihnen das Stipendium vor Reisebeginn ausgezahlt. Möglicherweise erfolgt die Auszahlung erst knapp vor Reisebeginn, zögern Sie die Buchung der Reise und der Unterkunft nicht bis zum Zahlungseingang hinaus!

Während Ihres Auslandspraktikums lernen Sie die Arbeitsweise einer anderen Einrichtung kennen. Sie erfahren eine fremde Arbeitskultur und neue Methoden, mit denen Sie sich während der vier Wochen vertraut machen. Es ist möglich, dass Sie ein eigenes Projekt anvertraut bekommen. Die Inhalte des Praktikums werden in Absprache mit Ihnen und der Einsatzstelle vor Praktikumsbeginn in der Lernvereinbarung festgelegt.

Während des gesamten Aufenthaltes, bleibt die Erasmus-Fachstelle mit Ihnen in Kontakt.

  1.  Sie füllen einen Wochenbericht aus, in welchem Sie Ihre Erfahrungen in Stichpunkten schildern.
  2.  Am letzten Arbeitstag im Ausland erhalten Sie automatisch einen Link mit der Aufforderung, eine Umfrage der EU-Kommission auszufüllen. Das   Ausfüllen der Umfrage ist verpflichtend. Sie haben dafür 30 Kalendertage Zeit.
  3.  Sie erhalten die Aufforderung, den Europass, ein Zeugnisdokument der Europäischen Union auszufüllen.
  4.  Zudem erhalten Sie eine einseitige Teilnahmebestätigung für Ihre Bewerbungsunterlagen.

Warum ins Ausland gehen?

Vier junge Erwachsene, die im Freien nebeneinander stehen oder sitzen, schauen gemeinsam auf einen Laptop.
© Jan von Allwörden DAAD, Alle Rechte vorbehalten

Ein Auslandspraktikum wertet Ihre Ausbildung auf!

  • Im Ausland können Sie Ihren Horizont erweitern und Neues entdecken
  • Sie entwickeln interkulturelle Erfahrung und Kompetenz
  • Erfahren Sie die Vorteile eines Kontinents ohne Grenzen am eigenen Leib und erleben Sie, was die Europäische Union für Sie als junger Mensch in der Ausbildung zu bieten hat. Neben dem Erasmus+ Stipendium gibt es beispielsweise vergünstigte Zugtickets mit Interrail für Erasmus+ 
  • Lernen Sie eine andere europäische Arbeitskultur kennen und vergleichen Sie Gemeinsamkeiten und Unterschiede
  • Stärken Sie Ihre persönlichen Fähigkeiten wie Selbstständigkeit und Organisationsfähigkeit und wachsen Sie über sich hinaus!
  • Arbeitgeber schätzen Bewerberinnen und Bewerber mit praxisnaher Auslandserfahrung, da sie wissen, dass zu einem Auslandsaufenthalt Mut, Organisationsgeschick und Offenheit dazugehört. Runden Sie Ihr Profil durch einen Auslandsaufenthalt ab und heben Sie sich von anderen Bewerbern ab
  • Sammeln Sie tolle Erinnerungen, die Sie ihr Leben lang begleiten werden!

Häufig gestellte Fragen

  • Informieren Sie sich über Städte- /Gemeindepartnerschaften Ihrer Kommune und interessante Akteure in diesen Partnerkommunen.
  • Wir beraten Sie gerne über bereits bestehende Partnerschaften mit Einsatzstellen.

  • Je konkreter Ihr Wunsch, desto gezielter unsere Hilfe. Je flexibler Ihr Wunsch, desto breiter unser Angebot. Egal, ob Sie schon ganz genau wissen, wohin Sie wollen, oder erst mal vorfühlen wollen, sind Sie bei uns richtig.
  • Machen Sie sich im Vorhinein Gedanken darüber, wohin Sie gerne reisen möchten, welche Sprachen Sie sprechen und in welchen Arbeitsbereichen Sie gerne arbeiten möchten.

  • Gerne können Sie eigene Einsatzstellen vorschlagen.
  • Ob ein Praktikum zu Stande kommt, hängt von den jeweiligen Einrichtungen ab.

  • Eine Entsendung in alle Länder der Europäischen Union ist uneingeschränkt möglich: Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Finnland, Schweden.
  • Eine Entsendung in folgenden nicht-EU Länder ist uneingeschränkt möglich: Norwegen, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Türkei, Serbien.
  • Darüber hinaus ist eine Entsendung in weitere nicht-EU Länder wie die Schweiz eingeschränkt möglich, sofern die Kontingente hierfür noch nicht ausgeschöpft sind. Erkundigen Sie sich bei der Europabeauftragten.  

  • Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil aber nicht nötig.
  • Wir helfen bei der Suche nach Einsatzstellen, in denen Sie keine Fremdsprachenkenntnisse benötigen.

  • Auszubildende erhalten für ein vierwöchiges Praktikum abhängig vom Zielland und der Wahl des Reisemittels ca. 1300 Euro bis 2100 Euro.
  • Ausbildungsbeauftragte erhalten für eine einwöchige Hospitation abhängig vom Zielland und der Wahl des Reisemittels ca. 600 Euro bis 1000 Euro.
  • Die tatsächliche Fördersumme wird anhand der Tagessätze tagesgenau berechnet.
  • Ein vorzeitiger Abbruch des Praktikums führt zu einer anteiligen Rückforderung bereits ausbezahlter Beträge.
  • Ihr Gehalt wird während des Auslandsaufenthalts fortbezahlt.
  • Sie selbst entscheiden, wie Sie die Mittel nutzen. Es sind keine Nachweise über die Verwendung der Gelder erforderlich. „Ungenutzte“ Mittel müssen nicht zurückgezahlt werden.

  • Die Europäische Kommission unterstützt die Wahl nachhaltiger Verkehrsmittel finanziell. Dazu zählen Zugreisen oder Fahrgemeinschaften. Je nach Zielland und Entfernung erhalten Sie eine zusätzliche finanzielle Förderung und mehr geförderte Reisetage. Zudem informieren wir Sie gerne über Möglichkeiten wie Interrail für Erasmus+   

  • Erasmus+ ist kein Urlaub. Vor Ort arbeiten Sie in der aufnehmenden Einrichtung als Arbeitskraft und sammeln wertvolle und anspruchsvolle Arbeitserfahrung.
  • Teilnehmende am Erasmus+ Programm dürfen daher während ihres Auslandsaufenthalts keinen Urlaub nehmen. Ihr Arbeitgeber bestätigt dies schriftlich.

  • Es gelten die Bestimmungen des Gastlandes
  • Gebucht werden die Sollstunden deines Arbeitgebers zu Hause
  • Bitte melden Sie sich im Krankheitsfall umgehend auch bei Ihrer Ausbildungsleitung.

  • Unterbrechungen Ihres Aufenthaltes, zum Beispiel aufgrund einer Familienfeier, sind nach Absprache möglich. Die während dieser Zeit anfallenden Reisekosten tragen Sie selbst.
  • Nur in Ausnahmefällen können Auszubildende ihr Praktikum auf zwei Einsatzstellen im selben Land aufteilen, sofern bei jeder Einsatzstelle mindestens zehn Arbeitstage absolviert werden.

  • Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt drei Werktage für Fachkräfte und zehn Kalendertage für Auszubildende. Auszubildenden wird eine Aufenthaltsdauer von vier Wochen dringend empfohlen, um angemessen von der Erfahrung im Ausland profitieren zu können. Viele Einsatzstellen bieten keine Praktika unter vier Wochen an.
  • Die Europäische Union ermöglicht eine Förderung von bis zu zwölf Monaten, auch mit Unterbrechungen. Ob und wie lange Sie gehen dürfen, entscheidet Ihre Amtsleitung.
  • Eine Teilnahme für einen längeren Zeitraum als fünf Tage für Fachkräfte und vier Wochen für Auszubildende wird nur genehmigt, wenn ausreichend Programmkapazitäten vorhanden sind.
  • Die Erasmus-Fachstelle behält sich vor, eine mehrmalige Teilnahme nicht zu genehmigen, um im Sinne der Fairness auch anderen Teilnehmenden einen Aufenthalt zu ermöglichen.

  • Ihr persönliches Wachstum wird stärker gefördert, wenn Sie sich den Herausforderungen im Ausland alleine stellen und den Mut beweisen, über sich hinauszuwachsen. 
  • Zwei Auszubildende können gemeinsam in derselben Praktikumsstelle ein Praktikum absolvieren. Am besten ist es jedoch, wenn Sie jeweils in verschiedenen Abteilungen oder sogar bei verschiedenen Arbeitgebern in derselben Stadt arbeiten. 
  • Sie sind im Ausland nicht auf sich alleingestellt: Die Erasmus-Fachstelle bleibt mit Ihnen in Kontakt. 

  • Die Unterkunft und die Anreise organisieren Sie selbst. Ihre Praktikumsstelle und wir unterstützen Sie dabei.

Kontakt

Bei allen Fragen rund ums Thema Erasmus+ wenden Sie sich gerne an die folgenden Kontaktinformationen.