Die Fahrerlaubnisbehörde - auch Führerscheinstelle genannt - befindet sich in Reutlingen (Aulberstraße 27)
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf einer Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen.
Berufskraftfahrer müssen eine Grundqualifikation und Weiterbildungen durch einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) nachweisen. Der Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den FQN wird bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist auch für das Fahrschul- und Fahrlehrerwesen zuständig. Dieser Aufgabenbereich umfasst insbesondere die Erteilung von Fahrschul- und Fahrlehrerlaubnissen. Darüber hinaus gehört zum Beispiel auch die Anerkennung von Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz zu den Aufgaben dazu.
Eine Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse wird erteilt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber
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Ersten oder neuen Führerschein beantragen - bei Erweiterung auf Motorrad, bei Verlust, Diebstahl, Namensänderung oder nach Entzug der Fahrerlaubnis. Einen Ausländischen Führerschein umschreiben lassen.
Fahrerlaubnis (Bus, LKW) erweitern oder verlängern, Fahrerqualifizierungsnachweis (Schlüsselzahl 95) beantragen.
Taxi, Mietwagen, Krankentransporte
Fahrlehrerin oder Fahrlehrer werden, Fahrschule gründen, als Ausbildungsstätte für Berufskraftfahrer anerkennen lassen.
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