Ausstellung Jugendarbeitsschutz-Bescheinigung
Bei Theatervorstellungen mit Kindern über sechs Jahren, bei Musikaufführungen und anderen Aufführungen, bei Werbeveranstaltungen sowie bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträgern sowie bei Film- und Fotoaufnahmen ist eine Bescheinigung erforderlich.