Eintrag Schlüsselzahl B96/B196
Im Rahmen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ermöglichen die Schlüsselzahlen B96 und B196 eine praxisorientierte Ausdehnung der Fahrerlaubnisklasse B, ohne dass, wie bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis (z.B. auf die Klasse BE oder A1), eine formale theoretische oder praktische Prüfung bei einer Prüforganisation (TÜV) abgelegt werden muss. Hierfür ist lediglich eine erfolgreiche Teilnahme an einer besonderen Fahrerschulung erforderlich. Diese Schulung muss bei einer zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
Grundlage hierfür bilden die Paragraphen § 6a FeV (für B96) und § 6b FeV (für B196), die jeweils konkrete Voraussetzungen und Anforderungen an die Schulung und Eintragung der Schlüsselzahlen regeln.
Die Schlüsselzahl B96 berechtigt Inhaber der Klasse B dazu, Kraftfahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3.500 kg bis maximal 4.250 kg zu führen. Dies stellt eine Ausdehnung der Fahrerlaubnis der Klasse B dar, bei der grundsätzlich das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 3.500 kg nicht überschreiten darf.
Die Schlüsselzahl B196 erlaubt das Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A1 mit einem Führerschein der Klasse B. Darunter fallen Krafträder bis 125 cm³ Hubraum, einer Motorleistung von max. 11 kW (15 PS) und einem Leistungsgewicht von höchstens 0,1 kW/kg.