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Eintrag Schlüsselzahl B96/B196

Im Rahmen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ermöglichen die Schlüsselzahlen B96 und B196 eine praxisorientierte Ausdehnung der Fahrerlaubnisklasse B, ohne dass, wie bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis (z.B. auf die Klasse BE oder A1), eine formale theoretische oder praktische Prüfung bei einer Prüforganisation (TÜV) abgelegt werden muss. Hierfür ist lediglich eine erfolgreiche Teilnahme an einer besonderen Fahrerschulung erforderlich. Diese Schulung muss bei einer zugelassenen Fahrschule absolviert werden.

Grundlage hierfür bilden die Paragraphen § 6a FeV (für B96) und § 6b FeV (für B196), die jeweils konkrete Voraussetzungen und Anforderungen an die Schulung und Eintragung der Schlüsselzahlen regeln.

Die Schlüsselzahl B96 berechtigt Inhaber der Klasse B dazu, Kraftfahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3.500 kg bis maximal 4.250 kg zu führen. Dies stellt eine Ausdehnung der Fahrerlaubnis der Klasse B dar, bei der grundsätzlich das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 3.500 kg nicht überschreiten darf.

Die Schlüsselzahl B196 erlaubt das Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A1 mit einem Führerschein der Klasse B. Darunter fallen Krafträder bis 125 cm³ Hubraum, einer Motorleistung von max. 11 kW (15 PS) und einem Leistungsgewicht von höchstens 0,1 kW/kg. 

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

  • Antragsvordruck
  • originaler Führerschein bei Direktversand - ansonsten eine Kopie
  • Kopie Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto 
  • Teilnahmebescheinigung im Orginal 

Die Eintragung der Schlüsselzahl kann bei folgenden Bürgermeisterämtern beantragt werden:

Bad Urach, Dettingen a. d. E., Eningen u. A., Gomadingen, Grabenstetten, Grafenberg, Hayingen, Hohenstein, Hülben, Lichtenstein, Mehrstetten, Metzingen, Pfronstetten, Pfullingen, Pliezhausen, Römerstein, St. Johann, Sonnenbühl, Trochtelfingen, Walddorfhäslach, Wannweil und Zwiefalten.

Für alle anderen Städte und Gemeinden des Landkreises Reutlingen kann der Antrag auf dem Postweg oder durch selbstständigen Einwurf in den Briefkasten am Hauptgebäude erfolgen. Die Postadresse lautet wie folgt:  

Landratsamt Reutlingen

-Fahrerlaubnisbehörde-

Bismarckstraße 47

72764 Reutlingen

Außerdem können Sie über unsere Internetseite unter dem Punkt „Eintrag oder Streichung von Schlüsselzahlen in den Führerschein“ einen Termin für eine persönliche Antragstellung beim Landratsamt vereinbaren.

B96:

Die Teilnahmebescheinigung ist zeitlich unbegrenzt gültig.

B196:

Die Teilnahmebescheinigung verliert ihre Gültigkeit ein Jahr nach der Aushändigung!

Grundsätzlich: 39,80 EUR

Mit Direktversand: zusätzlich 6,50 EUR oder

Expressbestellung: zusätzlich 22,50 EUR

Fahrerlaubnisverordnung (FeV):

§ 6 a FeV

Anlage 7 a FeV

Unterscheidung der Fahrerlaubnisklasse BE und der Schlüsselzahl B96:

BE: Fahrschulausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung bei einer Prüforganisation, Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger maximal 7 Tonnen

B96: Theorie- sowie Fahrstunden ohne Prüfung beim TÜV, Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger maximal 4,25 Tonnen.

Die Ausdehnung der Fahrerlaubnis Klasse B durch die Schlüsselzahl 96 wird erst wirksam, wenn diese im Führerschein steht und dieser ausgehändigt wurde. Davor darf man entsprechende Fahrzeuge nicht fahren.

Eine vorläufige Fahrbescheinigung kann hier nicht ausgestellt werden!


Unterscheidung der Fahrerlaubnisklasse A1 und der Schlüsselzahl B196:

A1: Fahrschulausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung bei einer Prüforganisation, im In- und Ausland gültig, Mindestalter 16

B196: Theorie- sowie Fahrstunden ohne Prüfung beim TÜV, nur im Inland gültig, Mindestalter 25

Die Ausdehnung der Fahrerlaubnis Klasse B durch die Schlüsselzahl 196 wird erst wirksam, wenn diese im Führerschein steht und dieser ausgehändigt wurde. Davor darf man entsprechende Fahrzeuge nicht fahren.

Eine vorläufige Fahrbescheinigung kann hier nicht ausgestellt werden!