Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist höchstens fünf Jahre gültig.
Sie können sie jeweils für weitere fünf Jahre verlängern lassen.
Der Nachweis erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Sie müssen die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung schriftlich beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt weiter.
Es wird eine rechtzeitige Beantragung der Verlängerung frühstens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung empfohlen.
Fahrerlaubnisverordnung (FeV):