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Fahrzeug aus einem EU- /EWR-Staat importieren

Sie möchten ein Fahrzeug zulassen, das Sie in einem Staat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben haben?

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Halters. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt zwingend vor dem Besuch der Kfz-Zulassungsstelle zur Anmeldung eines Fahrzeuges erfolgt sein muss.
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist) 
  • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsnachweis)
  • Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht bei EG-Mitgliedstaaten)
  • Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedstaaten, wenn Erstzulassung nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder die bisherige Laufleistung nicht mehr als 6000 km beträgt)
  • ausländische Zulassungsbescheinigungen im Original
  • ausländische Kennzeichen (sofern Fahrzeug noch zugelassen) oder Original-Abmeldebestätigung
  • Das Fahrzeug ist vor der Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil II der Zulassungsbehörde zur Feststellung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer vorzuführen. Ersatzweise wird auch der Nachweis einer Prüforganisation über die Feststellung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer anerkannt.
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder Einzelgutachten gem. § 21 StVZO (Vollgutachten)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (sofern eine Untersuchung gem. der Fristen nach Anlage VIII der StVZO stattfinden hätte müssen)
  • schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten (ggf. Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten Kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen)
  • SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kfz-Steuer
  • Die Zulassungsbehörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen benötigen

Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Halters. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt zwingend vor dem Besuch der Kfz-Zulassungsstelle zur Anmeldung eines Fahrzeuges erfolgt sein muss.
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsnachweis)
  • Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht bei EG-Mitgliedstaaten)
  • Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedstaaten) – kann bei der Zulassungsbehörde 
  • ausgefüllt werden
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO (Vollgutachten)
  • Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
  • Das Fahrzeug ist vor der Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil II der Zulassungsbehörde zur Feststellung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer vorzuführen. Ersatzweise wird auch der Nachweis einer Prüforganisation über die Feststellung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer anerkannt.
  • schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten und Personalausweis oder  Reisepass des Bevollmächtigten (ggf. Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten Kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen)
  • SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kfz-Steuer