Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen
Der Umtauschantrag muss über den Postweg gestellt werden. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung ist es nicht möglich, für die Antragstellung Termine anzubieten. Es ist mit einer Bearbeitungszeit von circa acht Wochen zu rechnen.
Sie können Ihren alten Führerschein in einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein") umtauschen. Der Führerscheinumtausch erfolgt gestaffelt. Bis spätestens zum 19.07.2022 bzw. zum 19.01.2023 mussten "alte" Papierführerscheine (rosa oder graue Farbe) der Jahrgänge 1953 bis 1964 umgestellt sein. Bis zum 19.01.2024 mussten "alte" Papierführerscheine der Jahrgänge 1965 bis 1970 umgestellt sein. Bis zum 19.01.2025 müssen "alte" Papierführerscheine der Jahrgänge 1971 oder später umgestellt sein. Bis zum 19.01.2026 müssen EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt worden sind. Ihr Geburtsjahr ist dabei unerheblich.
Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen nicht umgetauscht werden, da sie bereits der neuen Norm entsprechen.
Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur den Kartenführerschein. Die Karte muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Nähere Informationen zum Pflichtumtausch der alten Führerscheine und den Fristen für den Umtausch finden Sie im Text "Alte Führerscheine - Pflichtumtausch in EU-Kartenführerschein beantragen" oder direkt auf der Internetseite des Ministeriums für Digitales und Verkehr.