Prostitution nach dem Prostituiertenschutzgesetz anmelden
Nach dem geltenden Prostituiertenschutzgesetz müssen Prostituierte ihre Tätigkeit persönlich anmelden. Wer neu mit der Tätigkeit beginnt, darf erst arbeiten, wenn die Person sich angemeldet hat.
Bevor man sich anmelden kann, muss man zu einer gesundheitlichen Beratung gehen. Diese Beratung wird von einer Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes durchgeführt.
Unter der Telefonnummer 07121/480-2205 können Sie einen Termin zur Anmeldung vereinbaren.
Termine für die Gesundheitliche Beratung nach §10 Prostituiertenschutzgesetz vergeben wir ab 18.05.2026 ausschließlich über unser Online-Buchungssystem.
Sie finden den Button „Jetzt Termin vereinbaren“ im Bereich Online-Terminvereinbarung.