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Prostitution nach dem Prostituiertenschutzgesetz anmelden

Nach dem geltenden Prostituiertenschutzgesetz müssen Prostituierte ihre Tätigkeit persönlich anmelden. Wer neu mit der Tätigkeit beginnt, darf erst arbeiten, wenn die Person sich angemeldet hat.

Bevor man sich anmelden kann, muss man zu einer gesundheitlichen Beratung gehen. Diese Beratung wird von einer Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes durchgeführt.

Unter der Telefonnummer 07121/480-2205 können Sie einen Termin zur Anmeldung vereinbaren.


Termine für die Gesundheitliche Beratung nach §10 Prostituiertenschutzgesetz vergeben wir ab 18.05.2026 ausschließlich über unser Online-Buchungssystem. 

Sie finden den Button „Jetzt Termin vereinbaren“ im Bereich Online-Terminvereinbarung.

Die Ausübung der Prostitution ist nur in der Stadt Reutlingen erlaubt. In Gemeinden und Städten mit weniger als 35.000 Einwohnerinnen und Einwohner ist die Prostitution verboten.

Für die gesundheitliche Beratung:

  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Reservierungsbestätigung 

Für die Anmeldung:

  • Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
  • zwei Lichtbilder
  • Wohnanschrift oder Zustellanschrift (bei Angabe einer Zustellanschrift benötigen Sie eine Bestätigung, dass der Adressat mit dem Empfang von an Sie gerichteten Schreiben einverstanden ist)
  • Arbeitserlaubnis (nur bei Nicht-EU-Bürgern)

Inhalte des Beratungs- und Informationsgesprächs

  • Grundinformationen zur Rechtslage nach dem Prostituiertenschutzgesetz und dem Prostitutionsgesetz,
  • Grundinformationen zu weiteren für die Ausübung der Prostitution relevanten Vorschriften,die im räumlichen Zuständigkeitsbereich der Anmeldebehörde gelten, z. B. Informationen zu Sperrbezirken,
  • Grundinformationen zur Absicherung im Krankheitsfall und zur sozialen Absicherung im Falle einer Beschäftigung,
  • Informationen zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten einschließlich Beratungsangeboten zur Schwangerschaft, z. B. zu regional erreichbaren Fachberatungsstellen,
  • Informationen zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen,
  • Informationen über die bestehende Steuerpflicht und über umsatz- und ertragssteuerrecht­liche Pflichten für die Prostitutionstätigkeit.

Inhalte der gesundheitlichen Beratung

Bei der gesundheitlichen Beratung geht es vor allem um Themen wie Schutz vor Krankheiten, Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung sowie um Risiken von Alkohol-und Drogenmissbrauch.

Das Gespräch ist vertraulich, es werden keine Informationen weitergegeben. Man kann also auch über andere Dinge sprechen, z.B. wenn man allein nicht weiter weiß und Rat und Hilfe braucht.

Nach der erhält man eine Bescheinigung. Diese muss alle zwölf Monate wiederholt werden. Bei Personen unter 21 Jahren muss die Beratung alle sechs Monate wiederholt werden. 

Die Anmeldung und die gesundheitliche Beratung sind kostenfrei.

Spricht die oder der Prostituierte kein oder nur wenig Deutsch, kann noch eine Übersetzerin beim Gespräch mit dabei sein - aber nur wenn die Behörde und die beratene Person zustimmen.