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Wohnungssicherung - Sozialhilfe beantragen

Droht Ihnen der Verlust Ihrer Wohnung, erhalten Sie Beratung und Hilfestellungen für den Erhalt Ihrer Wohnung und/oder bei der Wohnungssuche.
Ihren Wohnraum können Sie aus verschiedenen Gründen verlieren (z.B. Räumungsklage, fristlose Kündigung durch die Vermieterin oder den Vermieter, Wohnungsbrand oder Wasserschaden). 

Im Einzelfall und unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Geld erhalten. Diese finanziellen Hilfen sind üblicherweise ein Darlehen. Je nach Einzelfall können die Mietschulden übernommen werden.

Die Mitarbeitenden des Netzwerkes ambulante Wohnungssicherung bei der Arbeiterwohlfahrt (NAWO) unterstützen Sie beim Kontakt mit der Vermieterin oder dem Vermieter, um Ihnen die Wohnung zu erhalten.

Hinweis: Wenn Sie an einer Sozialwohnung interessiert sind, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

Voraussetzung für die Hilfe ist drohende Obdachlosigkeit ohne Aussicht auf eine neue Wohnung.

  • Personalausweis oder Reisepass
    • bei ausländischen Staatsangehörigen: Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland
  • Einkommensunterlagen wie zum Beispiel Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Rente, Sozialhilfe
  • Unterlagen über Ihr Vermögen
  • Unterlagen zu vorhandenen Schuld- und Unterhaltsverpflichtungen
  • bei akuter Obdachlosigkeit: zusätzlich geeignete Unterlagen, die die akute Obdachlosigkeit zeigen, wie zum Beispiel Gerichtsbeschluss, Entlassungsschein, Nachweis über Unterkunftsverlust
  • wenn der Verlust der Wohnung droht: zusätzlich
    • Unterlagen, die den drohenden Wohnungsverlust verdeutlichen wie zum Beispiel Kündigung, Räumungsklage, Räumungstermin
    • Mietvertrag
    • Zahlungsnachweise bezüglich der laufenden Miete wie zum Beispiel Kontoauszug
  • wenn Sie eine Wohnung benötigen: zusätzlich Unterlagen, die die Notwendigkeit des Wohnungswechsels zeigen wie zum Beispiel Kündigung, Atteste, Mietvertrag der bisherigen Wohnung.

Hinweis: Im Einzelfall kann die zuständige Stelle von Ihnen weitere Informationen und Nachweise verlangen.

Im Landkreis Reutlingen besteht eine Kooperationsvereinbarung des Landkreises und der Stadt Reutlingen mit dem Netzwerk ambulante Wohnungssicherung (NAWO), die die Betreuung Betroffener übernimmt.
Wenden Sie sich schnellstmöglich persönlich an die NAWO, damit eine Obdachlosigkeit verhindert werden kann. Auch in allen anderen Fällen müssen Sie persönlich zur zuständigen Stelle gehen. Dort helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter weiter.

Wenden Sie sich schnellst möglich an die zuständige Stelle, damit Sie so rasch wie möglich Hilfe erhalten.

keine

kein

§ 35 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII):

  • § 35 Unterkunft und Heizung
  • § 36 Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft
  • §§ 67,68 HIlfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten:

  • § 1 Persönliche Voraussetzungen
  • § 4 Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung

Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II):

  • § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung

Wenn Sie an einer Sozialwohnung interessiert sind, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

10.09.2026 Sozialministerium Baden-Würtemberg