Erinnerung an Prüfpflichten für Heizöltanks
Pressemitteilungen
Das Umweltschutzamt informiert
Zum Schutz des Grundwassers müssen Tankanlagen in technisch einwandfreiem Zustand sein. Dies wird unter anderem durch regelmäßige Prüfungen ähnlich wie bei jedem Fahrzeug sichergestellt. Die Anforderungen an diese Prüfungen zum Beispiel Fristen und Mängelbeseitigung, richten sich nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Das Umweltschutzamt informiert Bürgerinnen und Bürger gerne darüber, ob auch ihre Tankanlage regelmäßig geprüft und / oder nachgerüstet werden muss. Zu erreichen ist das Umweltschutzamt auch telefonisch unter 07121 480-2333.
Aus der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ergeben sich die Anforderungen an die Prüfpflicht von Neuanlagen als auch bereits bestehende Tankanlagen für wassergefährdende Stoffe wie Heizöl, Diesel, Benzin und Altöl. Abhängig von Kriterien wie Lagervolumen, ober- oder unterirdische Aufstellung oder Lage im Wasserschutzgebiet bzw. Überschwemmungsgebiet, sind Tankanlagen einmalig oder regelmäßig durch eine Sachverständigenorganisation zu prüfen.
Außerdem müssen Tankanlagen, die sich in einem Überschwemmungsgebiet befinden, seit Januar 2023 hochwassersicher nachgerüstet sein.
Durch die regelmäßige Prüfung kommen Tankanlagenbetreibende ihrer gesetzlichen Pflicht nach und leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Boden und Grundwasser. Das Versäumnis der Prüfpflicht kann mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Ölunfälle wie zum Beispiel das Austreten einer nicht nur unerheblichen Menge Heizöl aus den Tanks, sind unverzüglich der zuständigen Behörde, hier dem Umweltschutzamt, zu melden.