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Europäischer Sozialfonds fördert innovative Projekte

Pressemitteilungen

Ausschreibung für 2027 beginnt

Die Europäische Union stellt über den Europäischen Sozialfonds wieder Fördermittel zur Verfügung, um innovative Projekte zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind, zu fördern. Ein gleichwertiges Förderziel ist die Vermeidung von Schulabbruch und die Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit. Für die Förderphase stehen dem Land Baden-Württemberg Fördermittel in Höhe von circa 179 Millionen Euro zur Verfügung. Auf den Landkreis Reutlingen entfallen im Jahr 2027 rund 267.070 Euro.

Die Förderung erfolgt durch die Landeskreditbank auf der Grundlage des Votums eines Arbeitskreises mit Akteuren aus dem Landkreis Reutlingen aus den Bereichen Bildung, Ausbildung und Beruf.

Zur strategischen Planung der Strukturfondsperiode 2021 bis 2027 hat das Land Baden-Württemberg das sogenannte Operationelle Programm „ESF Plus“ ausgearbeitet. Es setzt die Förderrichtlinien der EU, des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg um und baut zugleich auf den aktuellen Gegebenheiten in Baden-Württemberg auf. Das Programm ist hier abrufbar.

Schwerpunkte im Landkreis Reutlingen

Der regionale Arbeitskreis Europäischer Sozialfonds im Landkreis Reutlingen hat eine Arbeitsmarktstrategie erarbeitet, die Grundlage für die Ausschreibung von Projekten im Jahr 2027 ist. Deren Schwerpunkte sind:

  • Langzeitarbeitslose Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen sowie weitere potenziell benachteiligte Zielgruppen mit oft multiplen Problemlagen, insbesondere
    • Jüngere Arbeitslose (U 25) mit mangelnder Ausbildungsreife,
    • Personen mit Schwerbehinderung im SGB II und SGB III,
    • Langzeitleistungsbezieher mit deutlich eingeschränkter Vermittlungsfähigkeit,
    • Alleinerziehende im SGB II und SGB III,

Die geförderten Projekte sollen eine arbeitsplatzbezogene, praktische Beschäftigung sowie eine persönliche Begleitung während der Maßnahmendauer und ganzheitliche Ansätze unter Einbeziehung der gesamten Lebenssituation der Zielpersonen umfassen. Außerdem sollen die Projekte eine motivierende Lebensperspektive vermitteln oder auf eine Perspektive für Ausbildung oder Erwerbstätigkeit hinwirken.

  • Schülerinnen und Schüler, ab der Jahrgangsstufe fünf, die von Schulversagen bedroht sind und bei denen mangelnde Ausbildungsreife erkennbar ist; marginalisierten junge Menschen bzw. Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher, die von Regelsystemen der Schule, der Jugendberufshilfe und der Ausbildungsförderung nicht erreicht werden, insbesondere
    • Schülerinnen/Schüler mit und ohne Hauptschulabschluss,
    • Schülerinnen/Schüler mit Migrationshintergrund,
    • entkoppelte ggf. von Wohnungslosigkeit bedrohte junge Menschen,
    • junge Zugewanderte.

Notwendig sind Projekte für junge Menschen, die durch niederschwellige praxisbezogene Angebote insgesamt zur individuellen Stabilisierung beitragen. Die geförderten Projekte sollen die Ausbildungsreife und -fähigkeit erhöhen und auf eine anschlussfähige Perspektive für Ausbildung und Beruf hinwirken.

Die Projekte sollen - bei Bedarf aufsuchend - die speziellen Bedürfnisse und Probleme insbesondere von jungen Menschen berücksichtigen, sowie ganzheitliche Angebote unter Einbeziehung der Familie umfassen.

Die planmäßige Zahl der Teilnehmenden liegt bei mindestens zehn Personen je Vorhaben. Durchführungszeitraum: 01.01.2027 bis 31.12.2027.

Projekte können grundsätzlich bis zu 40 Prozent aus dem Europäischen Sozialfonds Plus gefördert werden. Der Anteil Europäischen Sozialfonds Plus sollte nicht unter 30 Prozent sein.

Die Anträge müssen bis zum 01.06 des Jahres bei der L-Bank eingegangen sein. Die aktuellen Antragsunterlagen der regionalen Förderung (Antragsformular und Anlage Projektbeschreibung) finden sich auf der Europäischen Sozialfonds-Webseite sowie im Elektronisches Antragsverfahren-Portal mit umfassenden Informationen zur Antragstellung.

Die Projektträger werden gebeten, gleichzeitig eine unterschriebene Mehrfertigung beim Landratsamt Reutlingen – Sozialdezernat, - Geschäftsstelle „Europäischer Sozialfonds“, Bismarckstraße 14, 72764 Reutlingen einzureichen.

Informationen für interessierte Projektträger gibt es bei der Geschäftsstelle des Arbeitskreises Europäischen Sozialfonds: Landratsamt Reutlingen, Sozialdezernat, Bismarckstr. 14, 72764 Reutlingen, Telefon +49 7121 480-4011, Fax 07121 480-1813, oder per E-Mail sozialdezernat@kreis-reutlingen.de.

Weitere Informationen stehen auf der Homepage zum Europäischen Sozialfonds Baden-Württemberg.

Redaktion