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Mit der Einweihung eines Flurneuordnungsdenkmals und einem anschließenden Festakt, hat die Flurneuordnung Trochtelfingen-Hausen ihren Abschluss gefunden. Ziel des generationenübergreifenden Großprojekts war es, die landwirtschaftliche Infrastruktur zu modernisieren sowie Natur und Tourismus nachhaltig zu stärken. 

Mit vor Ort waren Greta Schirmer-Förster, Erste Landesbeamtin des Landkreises Reutlingen, Martin Tschöpe, stellvertretender Bürgermeister der Stadt Trochtelfingen, die Vorstandschaft des Flurneuordnungsverfahrens und ihr Vorsitzender Peter Ulmer sowie weitere Teilnehmende.

Das Verfahren im Bereich Trochtelfingen-Hausen umfasste eine Gesamtfläche von 768 Hektar, auf der insgesamt 297 Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer beteiligt waren. Wie tiefgreifend die Neuordnung war, zeigt ein Blick auf die Struktur: Die Anzahl der ehemals stark zersplitterten Flurstücke konnte von ursprünglich 2.907 Parzellen auf 1.138 wirtschaftlich optimal geformte Einheiten reduziert werden. ​„Ein Gewinn für Landwirtschaft, Natur und Tourismus“, hält Christian Kutterer, Leiter des Kreisamts für Entwicklung und Vermessung des Landratsamts Reutlingen, fest.

Vorteile für Landwirtschaft, Tourismus und Natur

Das Projekt gilt als voller Erfolg, da es gelungen ist, gegensätzliche Nutzungsinteressen harmonisch zu entflechten. Für die Land- und Forstwirtschaft wurden durch die Zusammenlegung größere Bewirtschaftungseinheiten mit optimalen Gewannlängen geschaffen. Ein Meilenstein ist zudem die erstmalige öffentlich-rechtliche Erschließung zahlreicher privater Waldflächen, die nun dauerhaft und sicher genutzt werden können. Hierfür wurde ein modernes Wegenetz aus 9,5 Kilometern Asphaltwegen, 25,0 Kilometern Schotterwegen und 23,2 Kilometern Grünwegen angelegt, das sich harmonisch in das Landschaftsbild einfügt.

Gleichzeitig profitiert auch die Umwelt: Vorhandene Biotope wurden langfristig gesichert und durch neu angelegte Gras- und Krautstreifen sowie Steinriegel und niedrige Gehölze vernetzt. Diese Maßnahmen werten die Kulturlandschaft ökologisch auf, ohne deren charakteristische Weiträumigkeit zu verändern.

Aus dieser reizvollen Landschaft ziehen auch Erholungssuchende und Tourismus Vorteile, da die neuen Wege ideal zum Wandern, Spazierengehen und Radfahren einladen.

Mit gemeinsamem Engagement zum Erfolg

Um das Flurneuordnungsverfahren abzuschließen, haben viele Beteiligte und Verantwortliche engagiert zusammengearbeitet. In insgesamt 50 Vorstandssitzungen sind die Vorstände der Teilnehmergemeinschaft zusammengekommen, um zufriedenstellende Lösungen für alle zu finden. 

Die Verantwortlichen dankten allen Beteiligten für ihr Engagement, das maßgeblich zum Erfolg beigetragen hat. Im Anschluss überreichte die Erste Landesbeamtin Greta Schirmer-Förster jedem Vorstandsmitglied eine Urkunde von Herrn Minister Peter Hauk für die Leistungen und Verdienste in der Flurneuordnung. 

Flurneuordnung als regionaler Wirtschaftsfaktor

​Die Verfahren haben eine große Bedeutung für die Region: Aktuell laufen im Landkreis Reutlingen elf Flurneuordnungsverfahren auf einer Gesamtfläche von rund 105 Quadratkilometern – das entspricht etwa 10 Prozent der gesamten Landkreisfläche. Bei Gesamtinvestitionen von ca. 27 Millionen Euro (davon rund 20 Millionen Euro gefördert durch EU, Bund und Land) fließt ein erheblicher Teil an Finanzmitteln direkt in die Stärkung der ländlichen Infrastruktur und die Sicherung lokaler Arbeitsplätze.  

Weitere Informationen zum Flurneuordnungsverfahren Trochtelfingen-Hausen

Die Gesamtkosten des Verfahrens belaufen sich auf rund 1,9 Millionen Euro. Davon wurden 1,5 Millionen Euro durch Zuschüsse von der Europäischen Union, dem Bund und dem Land Baden-Württemberg getragen. Die verbleibenden 0,4 Millionen Euro wurden von den Grundstückseigentümern sowie der Stadt Trochtelfingen aufgebracht, wobei die Stadt das Projekt mit einem freiwilligen Beitrag von 75.000 Euro unterstützte.  
​Der Weg bis zum finalen Rechtszustand im Jahr 2024 erstreckte sich über mehrere Meilensteine  

  • ​1994: Offizielle Anordnung des Flurneuordnungsverfahrens
  • 2006: Genehmigung des umfassenden Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan
  • Ab 2007: Ausbau des Wegenetzes
  • 2014: Vorläufige Besitzeinweisung der neuen Flächen
  • 2021: Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan
  • 2024: Eintritt des neuen Rechtszustandes