Kreislandwirtschaftsamt informiert über Nitratproben
Pressemitteilungen
Die Landwirtinnen und Landwirte im Kreis Reutlingen haben auch in diesem Frühjahr wieder die Möglichkeit, die Ausgangssituation im Boden für ihre Stickstoffdüngung mittels einer Nitratprobe im Rahmen des Nitrat-Informations-Dienstes untersuchen zu lassen.
Für Landwirtinnen und Landwirte, die in den Wasserschutz- Problemgebieten in Riederich, Gauingen, Mehrstetten, Bremelau, Dürrenstetten, Apfelstetten, Buttenhausen, Dapfen, Bernloch, Gomadingen, Eglingen, Ödenwaldstetten, Steingebronn, Münzdorf, Indelhausen, Anhausen, Hayingen, Sonderbuch und Zwiefalten, Ackerflächen bewirtschaften, ist dabei die Stickstoff-Düngung nach der Messmethode (Bodenprobe vor Düngung) bei verschiedenen Kulturen und Rahmenbedingungen vorgeschrieben.
Im Nitratgebiet oder „Roten Gebiet“ nach Düngeverordnung (im Kreis Reutlingen betrifft das Teilbereiche von Sonderbuch und Zwiefalten) besteht vor dem Ausbringen wesentlicher Mengen an Stickstoff ebenfalls die Pflicht zur Untersuchung des im Boden verfügbaren Stickstoffs. Diese Vorgabe gilt für Haupt- und Zweitkulturen, jedoch nicht auf Grünland und Flächen mit mehrschnittigem Feldfutterbau. Für die Ermittlung des Düngebedarfs nach der Düngeverordnung wird die Probenahme nach Nitrat-Informations-Dienst generell empfohlen.
Folgendes muss dabei beachtet werden: Für jede Probe muss ein Probenbegleitformular ausgefüllt werden, damit eine Analyse und eine EDV-erstellte Düngebedarfsberechnung möglich sind. Im EDV-Programm „Düngung-Baden-Württenberg“ kann das Probenbegleitformular auch online ausgefüllt werden.
Die maximal notwendige Probentiefe beträgt auch auf tiefgründigen Böden 60 Zentimeter, aufgeteilt in zwei Schichten: 0 bis 30 Zentimeter und 30 bis 60 Zentimeter. Die Nitratproben sollen nicht früher als drei Wochen vor dem Düngen gezogen werden, da das vorliegende Laborergebnis bei der Düngung nicht älter als zwei Wochen sein darf.
Bei Mais empfiehlt das Landwirtschaftsamt eine späte Probe ab dem Vier-Blatt-Stadium Ende Mai. Dabei kann schon vorher eine Unterfußdüngung - direkt in den Wurzelraum der Pflanze - bis maximal 40 Kilogramm N (anrechenbarer Stickstoff) pro Hektar in mineralischer oder organischer Form erfolgen. In allen anderen Fällen dürfen vor der Probenahme weder Gülle noch stickstoffhaltige mineralische Dünger ausgebracht werden.
Neben den Nitratproben können auch Bodenuntersuchungen auf die Grundnährstoffe Phosphor, Kali und Magnesium vorgenommen werden.
Eine genaue Anleitung zur Probenahme gibt es auf der Infodienstseite oder direkt beim Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg
Das untersuchende Labor Dr. Lehle hat dem Kreislandwirtschaftsamt Münsingen folgende Außenstellen gemeldet, an denen die Proben angenommen werden:
Traugott Götz
Bernd Lamparter
Familie Biener
Maschinenring Alb-Neckar-Fils
Labor Dr. Lehle
Verpackungskisten und Probenbegleitformulare können an allen genannten Stellen nach telefonischer Rücksprache abgeholt und Bohrstöcke ausgeliehen werden.