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Stellenangebot Berufsbetreuer*in auf selbständiger Basis

Meldungen

Rechtliche Berufsbetreuer (m/w/d) auf selbständiger Basis in Teilzeit oder Vollzeit gesucht

Im Landkreis Reutlingen wächst der Bedarf an rechtlicher Betreuung für Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen können.

Berufsbetreuer werden vom Betreuungsgericht bestellt und unterliegen der Aufsicht durch das Amtsgericht. Rechtliche Berufsbetreuer üben ihre Tätigkeit selbständig aus und müssen hierfür ein Gewerbe anmelden. Es handelt sich um kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

Das gestalten Sie:

  • Beratung, Unterstützung und Vertretung der betreuten Personen in den vom Amtsgericht festgelegten Aufgabenbereichen (Gesundheits- und Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung, Wohnungs- und Heimangelegenheiten etc.)
  • Antragsstellungen bei Behörden
  • Vermittlung sozialer Dienste und weiterer Hilfsangebote
  • Interessensvertretung der Betroffenen und persönliche Kontaktpflege

Das bringen Sie mit:

Seit der Betreuungsrechtsreform zum 01.01.2023 ist für die Tätigkeit der Berufsbetreuung eine Registrierung bei Ihrer zuständigen Stammbehörde erforderlich. Für Berufsbetreuer-Interessenten im Landkreis Reutlingen ist dies die Betreuungsbehörde im Landratsamt Reutlingen.

Voraussetzung für die Regisitrierung ist unter anderem der Nachweis der erforderlichen elf Sachkundemodule. Zwei Personengruppen (Volljuristen und Absolventen der Studiengänge Sozialpädagogik und Soziale Arbeit) sind von dem Nachweis der Sachkunde ausgenommen, so dass diese Personen ein verkürztes Registrierungsverfahren durchlaufen können.

Das sind Ihre persönlichen Voraussetzungen:

  • Selbständigkeit, Eigeninitiative, Entscheidungsfähigkeit und persönliche Stabilität
  • Ein hohes Maß an Kommunikations-, Vernetzungs- und Organisationsfähigkeit,
  • Pflichtbewusstsein und ein gutes Durchsetzungsvermögen
  • Offenheit für andere Lebensanschauungen und die Bereitschaft, eigene Ansichten gegebenenfalls zurückzustellen
  • Interesse an Fort- und Weiterbildung
  • Bereitschaft zur Anschaffung einer geeigneten Ausstattung (PC-Arbeitsplatz, abschließbare Aktenschränke, Diensthandy etc.). Die Anschaffung einer geeigneten Fachsoftware wird empfohlen

Das können Sie erwarten:

  • Eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit großem Gestaltungsspielraum
  • Ein verantwortungsvolles Aufgabengebiet mit einem krisensicheren Arbeitsplatz
  • Eine Vergütung im Rahmen monatlicher Fallpauschalen (abhängig von der jeweiligen Fallkonstellation). Details zur Vergütungshöhe können dem § 8 VBVG (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz) entnommen werden. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise mit dem zuständigen Betreuungsgericht.
  • Flexible Arbeitszeiten mit der Möglichkeit einer Voll- und Teilzeittätigkeit
  • Beratende Unterstützung durch die zuständige Betreuungsbehörde und das Amtsgericht

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Die Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde erteilen Ihnen gerne nähere Auskunft und schicken Ihnen bei Bedarf den Vordruck für die Betreuerregistrierung zu. Gerne können Sie uns zusätzlich einen Lebenslauf und ein Motivationsschreiben zukommen lassen.

Weitere Informationen zur Tätigkeit der Berufsbetreuung finden Sie auf der Website der beiden Berufsverbände:

Ihre Ansprechpartnerin:

Dagmar Arnold
Leiterin der Betreuungsbehörde
Telefon: +49 7121 480-40041
E-Mail: d.arnold@kreis-reutlingen.de