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Wunschkennzeichen beantragen oder reservieren

Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel

  • ein Namenskürzel,
  • die Abkürzung Ihrer Firma oder
  • ein Geburts- oder Hochzeitsdatum?

Dann können Sie gegen Gebühr ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen - sofern es noch verfügbar ist.

Ihr Wunschkennzeichen können Sie entweder

  • online oder
  • telefonisch unter unserer Informationshotline 07121/480-20036 reservieren.

Ergänzende Information zum Online-Prozess

ausfüllbar
barrierefrei
Online-Ausweis / E-Authentifizierung erforderlich
Online-Bezahlfunktion

Sie wünschen sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination und das gewünschte Kennzeichen ist noch verfügbar.

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab reserviert haben, benötigen Sie für das Zulassungsverfahren die Reservierungsbestätigung.

Das Wunschkennzeichen ist kein besonderes Kennzeichen. Die erforderlichen Unterlagen finden Sie in den jeweiligen Leistungen.

Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.

Bei den meisten Zulassungsbehörden vor Ort können Sie Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen.

keine

Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) festgelegt.

Hinweis:Wenn Sie sich bei mehreren Unterscheidungszeichen in einem Verwaltungsbezirk für ein „Altkennzeichen“ entscheiden, müssen Sie erst eine Wunschkennzeichengebühr bezahlen, wenn Sie auch eine bestimmte alpha-numerische Kombination dazu wünschen.

Achtung:

  • Auch bei Reservierung oder Wiederzuteilung eines bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugeteilten Kennzeichens wird die zusätzliche Gebühr erhoben.
  • Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.

keiner

Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines Wunschkennzeichens besteht nicht.

31.08.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg