FAQ Ukraine
Abholung der Aufenthaltstitel für aus der Ukraine geflüchtete Personen Ihr Aufenthaltstitel kann nun bei der Ausländerbehörde des Landratsamts Reutlingen abgeholt werden. Beachten Sie: Інформація про отримання посвідки на проживання Як тільки Ви отримали листа, Ви можете одразу ж забронювати зустріч для отримання Вашого посвідчення на проживання за допомогою онлайн-бронювання. До уваги: якщо ви хочете отримати посвідку за іншу особу ( чоловік, дружина, знайомий) вам необхідно мати з собою заповнене Доручення _______________________________________________________ Verlängerung der Aufenthaltstitel für aus der Ukraine geflüchtete Personen Uns haben mehrere Kundenanfragen und Terminbuchungen erreicht, bei denen Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG mit der Gültigkeit bis zum 04.03.2024 Ihren Aufenthaltstitel verlängern lassen wollten. Auf Ihrem Aufenthaltstitel sehen Sie, wie lange dieser gültig ist. Es liegen uns derzeit noch keine Informationen über die Verlängerung der Aufenthaltstitel von ukrainischen Vertriebenen mit vorübergehenden Schutz vor. Sobald es neue Regelungen dazu gibt, ob und wie die Aufenthaltstitel von Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG verlängert werden können, werden wir auf unserer Homepage darüber informieren. Wir gehen davon aus, dass wir frühestens im Herbst 2023 Informationen dazu erhalten. Gerne können Sie sich im Januar oder Februar 2024 über das Verfahren zur Verlängerung der Aufenthaltstitel auf dieser Homepage informieren. Інформація щодо продовження посвідки на проживання особам, які втекли з України Ми отримали декілька запитів та записів на прийом від клієнтів з дозволом на проживання згідно з § 24 AufenthG із терміном дії до 04.03.2024, які б хотіли продовжити строк дії своєї посвідки на проживання. У посвідці на проживання Ви можете побачити, як довго вона діє. Якщо ваш дозвіл на проживання дійсний до 4 березня 2024 року, Вам наразі нічого робити не потрібно. В такому випадку, будь ласка, утримайтеся від запитів та записів на на прийом. На даний момент ми не маємо інформації щодо продовження посвідок на проживання українських переселенців з тимчасовим захистом. Щойно з’являться нові правила щодо того, чи можна продовжити дозвіл на проживання осіб, які мають дозвіл на проживання згідно з § 24 AufenthG, і як це зробити, ми повідомимо Вас на нашій домашній сторінці. Ми припускаємо, що ми отримаємо інформацію про це не раніше осені 2023 року. У січні або лютому 2024 року Ви можете дізнатися більше про процедуру продовження посвідки на проживання на цій сторінці. Починаючи з січня або лютого 2024 року Ви також можете подати заявку електронною поштою (asylrecht(at)kreis-reutlingen.de) і таким чином, у будь-якому випадку, встигнути до кінцевого терміну. Важливо зауважити, що Ви повинні подати заявку на продовження до 4 березня 2024 року. |
Bitte beachten Sie die Hinweise in ukrainischer Sprache, die auf den Internetseiten der Bundesbehörden zu finden sind. Зверніть увагу на інструкції українською мовою, які можна знайти на сайтах федеральних органів влади. Das Ministerium der Justiz und für Migration hat eine telefonische Hotline eingerichtet. Diese ist mit russisch und ukrainisch sprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt und werktäglich zwischen 8:30 und 17:00 Uhr telefonisch unter der Nummer 0800 70 22 500 erreichbar. |
Bitte beachten Sie hauptsächlich folgenden Seiten: Informationen, die für ganz Deutschland gelten: https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de Informationen des IOM (Internationale Organisation für Migration) Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Kinder und für Schwangere in Not Допомога проти насильства над жінками та дітьми, а також вагітним жінкам, які потребують допомоги Informationen, die in Baden-Württemberg gelten: |
Diese Übergangsverordnung wurde zum 01.09.2022 geändert.
Von nun an gilt: dass Ausländer, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben und die bis zum 30.11.2022 in das Bundesland eingereist sind, ohne den für den langfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel zu besitzen, sind für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.
Diese Menschen halten sich die ersten 90 Tage nach Einreise in das Bundesgebiet auch ohne einen Aufenthaltstitel erlaubt im Bundesgebiet auf.
Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Ausländerbehörde.
In unserem Landkreis Reutlingen:
Sie leben im... | zuständige Ausländerbehörde |
... Stadtgebiet Reutlingen | Ausländerbehörde der Stadt Reutlingen auslaenderbehoerde(at)reutlingen.de |
... Stadtgebiet Metzingen | Ausländerbehörde der Stadt Metzingen auslaenderbehoerde(at)metzingen.de |
... Landkreis Reutlingen und nicht im Stadtgebiet Reutlingen/Metzingen | Kreisausländerbehörde Reutlingen ukraine(at)kreis-reutlingen.de |
Wenn Sie sich im Landkreis Reutlingen aufhalten (auch im Stadtgebiet Reutlingen oder Metzingen), melden Sie sich in Ihrem Rathaus vor Ort.
Voraussetzung für die Abholung ist, dass Sie den sogenannten "PIN-Brief" von der Bundesdruckerei erhalten haben.
Sofern Sie den Brief erhalten haben, können Sie ab sofort einen Termin zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels über unsere online-Terminvergabe buchen.
Beachten Sie:
Sofern Sie den Aufenthaltstitel für eine andere Erwachsene Person als Sie selbst abholen möchten (z.B. Ehemann, Ehefrau, Freunde, Bekannte etc.) benötigen Sie eine Vollmacht. Diese muss ausgefüllt mitgebracht werden.
Vollmacht
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Інформація про отримання посвідки на проживання
Ваші посвідки можно отримати в імміграційній службі в Ройтлінгені.
Головна вимога для отримання - отримання письма з ПІН кодом .
Як тільки Ви отримали листа, Ви можете одразу ж забронювати зустріч для отримання Вашого посвідчення на проживання за допомогою онлайн-бронювання.
До уваги: якщо ви хочете отримати посвідку за іншу особу ( чоловік, дружина, знайомий) вам необхідно мати з собою заповнене Доручення
див. Додаток
Kurzfristige Ausreise aus dem Bundesgebiet (wenige Wochen) | |
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…mit einer Fiktionsbescheinigung | Sie benötigen für eine Wiedereinreise in das Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel (also z. B. ein Visum) gemäß § 2 Abs.2 S.1 Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung. |
…mit einer Aufenthaltserlaubnis | Eine Wiedereinreise in das Bundesgebiet mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel möglich. Über die Wiedereinreise entscheiden im Zweifel die Grenzbehörden. Ihre Aufenthaltserlaubnis erlischt unter folgenden Voraussetzungen: Sie verlassen Deutschland nicht nur aus einem vorübergehenden Grund oder Sie halten sich mehr als sechs Monate nicht in Deutschland auf. |
Langfristige/dauerhafte Ausreise aus dem Bundesgebiet in die Ukraine oder ein anderes Land |
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Wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG in Deutschland ausgehändigt bekommen haben, erlischt dieser unter folgenden Voraussetzungen: Sie verlassen Deutschland nicht nur aus einem vorübergehenden Grund oder Sie halten sich mehr als sechs Monate nicht in Deutschland auf. Wenn Sie in die Ukraine zurückkehren wollen oder in ein anders Land ziehen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Ausländerbehörde. Außerdem sollten Sie folgende Behörden über Ihren Wegzug informieren:
Informieren Sie auch am besten folgende Personen und Institutionen:
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Wenn Sie also von der Kreisausländerbehörde Reutlingen eine Fiktionsbescheinigung erhalten haben, müssen Sie vorerst im Landkreis Reutlingen leben. Umzüge sind in diesem aufenthaltsrechtlichen Stadium nach der uns bekannten Gesetzes- und Weisungslage nicht vorgesehen.
Hierzu haben die in Baden-Württemberg zuständigen Regierungspräsidien eine Allgemeinverfügung erlassen: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Tuebingen/Service/Bekanntmachungen/AV_Ukraine/AV_landesinterne_Verteilung_Vertriebenen_Ukraine_2022_05_05.pdf
Sobald eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, ist nach einer am 01.06.2022 in Kraft getretenen Gesetzesänderung eine Wohnsitzauflage nach § 12a Abs.1 AufenthG im Einzelfall zu prüfen. Die Ausländerbehörde prüft, ob eine gesetzliche Wohnsitzauflage auf das gesamte Land Baden-Württemberg entstanden ist und schreibt dies auf das Zusatzblatt zu der jeweiligen Aufenthaltserlaubnis.
Melden Sie sich in diesem Fall bitte unbedingt bei der Ausländerbehörde, die für den Bezirk zuständig ist, in dem Sie sich aufhalten.
Eine private Unterkunft können Sie möglicherweise auch über das Hilfeportal des Bundes oder direkt über die Plattform unterkunft-ukraine.de finden.
Sollte Ihnen keine private Unterkunftsmöglichkeit offenstehen, können Sie sich an die Erstaufnahmeeinrichtung wenden, die für Sie am einfachsten zu erreichen ist.
Für Menschen aus dem Landkreis Reutlingen ist dies das Ankunftszentrum in Meßstetten:
Ankunftszentrum Meßstetten
Geißbühlstraße
72469 Meßstetten
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung mehrere behördlichen Prozesse auslöst. Bitte beachten Sie, dass für gemeldete Personen Müllgebühren entstehen, die erst mit der nächsten Jahresveranlagung 2023 berechnet werden.
Grundsätzlich gilt: Wenn Privatpersonen ukrainische Vertriebene bei sich aufnehmen wollen, können Sie sich bei Ihrem Rathaus direkt vor Ort melden. Die Mitarbeiter in den Rathäusern kennen die örtliche Lage am besten und können hier am einfachsten Koordinationsarbeit leisten. Außerdem können Sie sich auch an private Initiativen wie z. B. https://unterkunft-ukraine.de/ oder https://de.airbnb.org/help-ukraine wenden und sich dort registrieren.
Wichtig ist, dass sich die ukrainischen Staatsangehörigen, die hier im Landkreis wohnen, bei unserer zentralen E-Mail-Adresse ukraine(at)kreis-reutlingen.de melden sollten (siehe oben).
Wichtig ist, dass sich die ukrainischen Staatsangehörigen, die hier im Landkreis wohnen, bei ihrem Rathaus vor Ort anmelden.
Da uns dazu bereits viele Fragen erreichten:
Werden Vertrieben aus der Ukraine in der eigenen Wohnung mit aufgenommen, können zusätzlich zu den sog. Regelleistungen (z. B. für Essen und Bekleidung) pro erwachsener Person bis zu 280 EUR und für jedes mitaufgenommene Kind bis zu 140 EUR pro Monat als Beteiligung an den Aufnahmekosten (z. B. auch für Nebenkosten wie Energie, Müll oder Wasser) im Rahmen der Leistungen des AsylbLG berücksichtigt werden. Formale Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Unterkunftsgeber und der vertreiben Person.
Diese Vereinbarung sollte folgendes beinhalten:
o Zeitraum der Gültigkeit der Vereinbarung
o Höhe des vereinbarten Betrages
o und eine Bankverbindung, auf die die Kostenbeteiligung überweisen werden soll.
Der Betrag wird dann direkt an den Unterkunftsgeber überwiesen.
Beachten Sie bitte, dass es sich um eine private Vereinbarung handelt. Sollte die aufgenommene Person Einkommen erzielen und keinen Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG haben, erfolgt keine Zahlung aus den Sozialleistungen.
Bei so einer Vereinbarung wird der Wohnraum der aufgenommenen Person direkt und nicht dem Landratsamt zur Verfügung gestellt.
Wird eine Wohnung komplett überlassen, gelten bei der Gewährung von Sozialleistungen die Mietobergrenzen. In diesem Fall ist eine Vereinbarung analog zu einem Mietvertrag für eine Berücksichtigung bei den Sozialleistungen notwendig.
Bitte beachten Sie, dass im Falle eines Bedarfs auf Asylbewerberleistungen maximal Kosten in Höhe der festgelegten angemessenen Unterkunftskosten berücksichtigt werden können. Die Höhe der angemessenen Unterkunftskosten können Sie für die jeweiligen Orte (je nach Stufe) dieser Tabelle entnehmen. Die Tabelle finden Sie hier.
Auch hier gilt: Sollte die aufgenommene Person Einkommen erzielen und keinen Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG haben, erfolgt auch keine Zahlung aus den Sozialleistungen.
Informationen zur Impfung in ukrainischer Sprache werden derzeit erstellt. Verfügbar sind bereits Informationen auf Russisch:
o Impfkampagne des Landes: https://www.dranbleiben-bw.de/ru/
o Informationsmaterial des RKI: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html
Mehr Informationen zur Impfung und den regionalen Impfstützpunkten: www.kreis-reutlingen.de/impfen
https://www.kreis-reutlingen.de/de/Service-Verwaltung/Buergerservice-A-Z/Pflegestuetzpunkt
Wir leisten Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung von familiären und individuellen Schwierigkeiten, dies sind zum Beispiel:
- traumatische Erlebnisse im Krieg
- bei familiären Konflikten
- wenn sich Eltern überfordert fühlen
- wenn Kinder unter seelischen Problemen leiden und z. B. Ängste entwickeln
- wenn die Familie von einem Todesfall betroffen ist
- oder wenn ein anderes Thema Sorgen bereitet.
Die Gespräche sind vertraulich und können freiwillig in Anspruch genommen werden.
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.
Familien- und Jugendberatung Reutlingen
Telefon: 07121/94790-60
Fax: 07121/94790-70
E-Mail: Familienberatung.Reutlingen(at)kreis-reutlingen.de
Anschrift: Landratsamt Reutlingen (Haus 9)
Familien- und Jugendberatung Reutlingen
Charlottenstraße 25
72764 Reutlingen
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Einzugsbereich:
Wohnorte Eningen unter Achalm, Lichtenstein, Pfullingen, Pliezhausen, Reutlingen, Waldorfhäslach, Wannweil.
Familien- und Jugendberatung Dettingen
Telefon: 07123/72 68-60
Fax: 07123/72 68-70
E-Mail: Familienberatung.Dettingen(at)kreis-reutlingen.de
Anschrift: Landratsamt Reutlingen (Haus 38)
Familien- und Jugendberatung Ermstal
Rathausplatz 5
72581 Dettingen
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Einzugsbereich:
Wohnorte Bad Urach, Dettingen, Grabenstetten, Grafenberg, Hülben, Metzingen, Riederich und Römerstein.
Familien- und Jugendberatung Münsingen
Telefon: 07381/92 95-60
Fax: 07381/92 95-70
E-Mail: Familienberatung.muensingen(at)kreis-reutlingen.de
Anschrift: Landratsamt Reutlingen (Haus 29)
Familien- und Jugendberatung Alb
Karlstraße 36
72525 Münsingen
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Einzugsbereich:
Wohnorte Engstingen, Gomadingen, Hayingen, Hohenstein, Mehrstetten, Münsingen, Pfronstetten, Sonnenbühl, St. Johann, Trochtelfingen, Zwiefalten.
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/flucht-und-trauma/
Frau Kuznietsova, Herr Prof. Fegert und Herr Dr. Sachser von der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm sowie Frau Dixius von der Kindertraumaambulanz der SHG Kliniken im Saarland informieren über Traumareaktionen bei Kindern und Jugendlichen und Möglichkeiten, wie Kinder nach traumatischen Erfahrungen unterstützt werden können und beantworten Fragen von Eltern. Zudem wird über Anlaufstellen für Eltern und Kinder in Baden-Württemberg informiert.
Ergänzend stehen weiterführende Informationsmaterialien für Eltern - auch nutzbar Fachkräfte und Ehrenamtliche, die mit betroffenen Kindern und Jugendlichen arbeiten - sowie eine Übersicht über Anlaufstellen und Links zu weiterführenden Materialien in deutscher, russischer und ukrainischer Sprache zur Verfügung. Die Übersetzung der Übersicht in weitere Sprachen ist geplant.
Grundsätzlich gilt: Wenn Privatpersonen ukrainische Vertriebene bei sich aufnehmen wollen, können Sie sich bei Ihrem Rathaus direkt vor Ort melden. Die Mitarbeiter in den Rathäusern kennen die örtliche Lage am besten und können hier am einfachsten Koordinationsarbeit leisten. Außerdem können Sie sich auch an private Initiativen wie z. B. https://unterkunft-ukraine.de/ oder https://de.airbnb.org/help-ukraine wenden und sich dort registrieren.
Wichtig ist, dass sich die ukrainischen Staatsangehörigen, die hier im Landkreis wohnen, bei unserer zentralen E-Mail Adresse ukraine(at)kreis-reutlingen.de melden sollten (siehe oben).
Da uns dazu bereits viele Fragen erreichten:
Werden Vertrieben aus der Ukraine in der eigenen Wohnung mit aufgenommen, können zusätzlich zu den sog. Regelleistungen (z. B. für Essen und Bekleidung) pro erwachsener Person bis zu 280 EUR und für jedes mitaufgenommene Kind bis zu 140 EUR pro Monat als Beteiligung an den Aufnahmekosten im Rahmen der Leistungen des AsylbLG berücksichtigt werden. Formale Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Unterkunftsgeber und der vertreiben Person.
Diese Vereinbarung sollte folgendes beinhalten:
o Zeitraum der Gültigkeit der Vereinbarung
o Höhe des vereinbarten Betrages
o und eine Bankverbindung, auf die die Kostenbeteiligung überweisen werden soll.
Der Betrag wird dann direkt an den Unterkunftsgeber überwiesen.
Beachten Sie bitte, dass es sich um eine private Vereinbarung handelt. Sollte die aufgenommene Person Einkommen erzielen und keinen Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG haben, erfolgt keine Zahlung aus den Sozialleistungen.
Bei so einer Vereinbarung wird der Wohnraum der aufgenommenen Person direkt und nicht dem Landratsamt zur Verfügung gestellt.
Wird eine Wohnung komplett überlassen, gelten bei der Gewährung von Sozialleistungen die Mietobergrenzen. In diesem Fall ist eine Vereinbarung analog zu einem Mietvertrag für eine Berücksichtigung bei den Sozialleistungen notwendig.
Bitte beachten Sie, dass im Falle eines Bedarfs auf Asylbewerberleistungen maximal Kosten in Höhe der festgelegten angemessenen Unterkunftskosten berücksichtigt werden können. Die Höhe der angemessenen Unterkunftskosten können Sie für die jeweiligen Orte (je nach Stufe) dieser Tabelle entnehmen. Die Tabelle finden Sie hier.
Auch hier gilt: Sollte die aufgenommene Person Einkommen erzielen und keinen Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG haben, erfolgt auch keine Zahlung aus den Sozialleistungen.
Dort werden Ihre Daten aufgenommen und Sie werden gefragt, welches Alter des Kindes/Jugendlichen Sie sich vorstellen können und wie viele junge Menschen Sie bei sich aufnehmen können.
Folgende Voraussetzungen sind für die Aufnahme eines unbegleiteten Kindes notwendig:
- Das Kreisjugendamt benötigt von Personen, die ein Kind bei sich für eine längere Zeit aufnehmen ein behördliches Führungszeugnis. Hierfür erhalten Sie vom Kreisjugendamt eine Bescheinigung, die Sie berechtigt, dieses Führungszeugnis anzufordern.
- Außerdem werden Mitarbeitende des Kreisjugendamtes bei Ihnen einen Besuch machen und Sie kennen lernen wollen.
- Sie werden in der Zeit, in der das Kind bei Ihnen lebt immer wieder Besuch bekommen von einer Fachkraft aus der Jugendhilfe, die Sie und das Kind berät und begleitet.
- Sie sollten sich darauf einstellen, dass das Kind nicht sofort einen Platz in der Schule oder im Kindergarten haben wird. Das heißt, Sie sollten Zeit haben für das Kind, es betreuen und versorgen können.
- Sollte ein Kind länger als 8 Wochen bei Ihnen sein benötigen Sie vom Kreisjugendamt unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflegeerlaubnis. Dies wird zu gegebener Zeit mit Ihnen ausführlich besprochen.
Tel.: 07387/9870-15
E-Mail: l.bloching(at)gemeinde-hohenstein.de
Beatrice Vermeij-Böhm
Tel.: 07387/9870-28
E-Mail: b.vermeij-boehm(at)gemeinde-hohenstein.de
Tel. 07129/696-24
E-Mail: ukraine-hilfe(at)gemeinde-lichtenstein.de
Kerstin Jungel (Spendenmöglichkeiten)
Tel. 07129/696-16
E-Mail: ukraine-hilfe(at)gemeinde-lichtenstein.de
Amal El Bouchalli (soziale Unterstützung)
Tel. 07129/696-68
E-Mail: ukraine-hilfe(at)gemeinde-lichtenstein.de
Beatrice Herrmann (sonstige Anliegen)
Tel. 07129/696-10
E-Mail: ukraine-hilfe(at)gemeinde-lichtenstein.de
Tel.: 07121/7030-3006
E-Mail: olga.stesel(at)pfullingen.de
Ukraine Hotline: 07121/7030-2222
E-Mail: Ukraine(at)pfullingen.de
Tel.: 07121 303-5554
(montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr)
E-Mail: ukrainehilfe(at)reutlingen.de
Ute Bruckinger (Spendenmöglichkeit)
Tel.: 07121 303-5771
E-Mail: ukrainehilfe(at)reutlingen.de
Stefan Milles (Unterkünfte für Geflüchtete)
Tel.: 07121 303-2833
E-Mail: ukrainehilfe(at)reutlingen.de
Gunnar Rapp (Ausländerrecht)
Tel.: 07121 303-2887
E-Mail: auslaenderbehoerde(at)reutlingen.de
Tel. 07123/9359-110
E-Mail: marcelsstraub(at)riederich.de
Malin Malcic (ab 01.04.2022)
Tel. 07123/9359-111
E-Mail: malinmalcic(at)riederich.de
Tel.: 07128 925-19
(täglich Vormittags, Dienstags ganztags)
E-Mail: c.voehringer(at)sonnenbuehl.de
Anne Leibfritz
Tel.: 07128 925-11
E-Mail: a.leibfritz(at)sonnenbuehl.de
Tel.: +49712448-26
E-Mail: anne-catherine.schweizer(at)stadt-trochtelfingen.de
Tel.: 07373 / 921 26 40
Mobil: 0152 5345 77 64
E-Mail: Christa.Herter-Dank(at)diakonie-reutlingen.de
Aktion "Ermstal hilft"
https://www.ermstal-hilft.de/
Simon Nowotni und Martin Salzer
E-Mail: ermstalhilft(at)gmail.com
Annahme von Hilfsgütern:
vorerst geschlossen
Vereinigung der Ukrainischen Jugend in Deutschland e.V.
Stadtsparkasse München
IBAN: DE97 7015 0000 1003 7889 55
Zweck: Hilfe für die Ukraine
(Für eine Spendenbescheinigung die Adresse angeben)
Zwischen Gomadingen und dem Verein besteht eine lange Verbindung, da die Vereinigung der ukrainischen Jugend bereits seit 1965 ihr Sommerlager in Gomadingen durchführt. Aus diesen Begegnungen sind viele Freundschaften entstanden.
Aktion "Ermstal hilft"
www.ermstal-hilft.de
Annahme von Hilfsgütern:
täglich von 10 Uhr bis 12 Uhr und von 15 Uhr bis 18 Uhr
in der Vogelsangstraße 34 in Dettingen
(Bei der Firma ADV PAX Kukavica)
Maryna Nestler
Bohlstraße 40, 72555 Metzingen
Telefon: 01763/4335412
Gesammelt wird:
- Babynahrung
- Windeln
- Medikamente für Kinder
Informationen zur Hilfsangeboten unter https://www.muensingen.de/Ukraine
Münsingen hilft e.V.
Maryana Naraievska und Stefan Dumbeck
Annahme von Hilfsgütern:
Montag bis Freitag von 17-18 Uhr
in der Hermann-Staudinger-Straße 39
Halle 6-8
Gesammelt wird:
- Lebensmittel
- Trinkwasser
- Medikamente
- Werkzeug
Daniela Topel
Telefon: 0176/47624361
Gesammelt wird:
- Kleidung für Frauen, Männer und Kinder
- Medikamente und Verbandsmaterial
- Decken
- Handtücher
- Hygieneartikel
E-Mail: ukraine.rt.hilft(at)gmail.com
Annahme von Hilfsgütern:
Samstag, 26. März, von 10 bis 16 Uhr
Sonntag, 27. März, von 10 bis 16 Uhr
am Alten Paketpost-Areal in Reutlingen
(Unter den Linden 17)
Gesammelt wird:
- Taschenlampen
- Powerbanks
- Ferngläser
- Windeln (Baby bis max. Größe 5
- Feuchttücher
- Klopapier
- Babynahrung (1-5 Jahre)
- Nudeln
- Reis
- Haferflocken
- Mehl
- Zucker
- Öl
- Dosenmilch
- Dosen Mais / Dosen Erbsen
- Stromgeneratoren (Leistung mind. 6.500W)
Reutlingen-Sondelfingen
Jessica Korn und Olga Korn-Lucheniuc
Mobil: 015234371114
Mobil: 01734706502
Abgabezeit: Telefonisch vereinbaren
Abgabeort: Hagenweg 67, 72766 Reutlingen
Gesammelt wird:
- Lebensmittel
- Verbandsmaterial und Medikamente
- Babynahrung
- Hygieneartikel
- Thermokleidung
- Batterien
- Kerzen
- Powerbanks
- Thermoskannen
- Schlafsäcke
- Isomatten
- Schlafsäcke