Welche Ausgaben und Einnahmen im Landkreis Reutlingen anstehen und in welcher Höhe, wird in der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan festgelegt. Über den Haushalt des Landkreises entscheidet der Kreistag. Zum ersten Mal wurde im Landkreis Reutlingen ein Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2024/2025 verabschiedet.
Alle tatsächlich angefallenen Ausgaben und Einnahmen des Landkreises Reutlingen sind zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres in einem Jahresabschluss aufzustellen und zu dokumentieren. Mehr Informationen zum aktuellen Jahresabschluss 2023 finden sich am Ende dieser Seite.
Der Doppelhaushalt des Landkreises für die Haushaltsjahre 2026/2027 wurde am 25.02.2026 in öffentlicher Sitzung durch den Kreistag mehrheitlich beschlossen.
Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, die weiteren geopolitischen Krisen, die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, die ungebremst steigenden Sozialaufwendungen sowie die hohen Tarifabschlüsse in den vergangenen Jahren werden die Städte und Gemeinden sowie den Landkreis in den Jahren 2026 und 2027 finanziell erheblich belasten. Im Sinne einer gelebten Partnerschaft zwischen dem Landkreis und seinen Städten und Gemeinden sollen:
Das Volumen des Gesamthaushalts beläuft sich im Jahr 2026 auf rund 608,3 Millionen Euro, was einer Steigerung von 22,3 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsplan 2025 entspricht. Der Ergebnishaushalt 2026 umfasst ein Volumen von rund 545,7 Millionen Euro, der Finanzhaushalt 2026 rund 62,6 Millionen Euro.
Das Volumen des Gesamthaushalts 2027 beläuft sich auf rund 601,7 Millionen Euro und entspricht einem Rückgang von 6,6 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsplan 2026. Der Ergebnishaushalt 2027 umfasst ein Volumen von rund 562,8 Millionen Euro, der Finanzhaushalt 2027 rund 38,9 Millionen Euro.
Der Jahresabschluss 2023 wurde nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) aufgestellt.
Dieser wurde durch den Kreistag in öffentlicher Sitzung am 28.07.2025 (KT-Drucksache Nr. XI-0103) einstimmig mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Der Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis in Höhe von 12 311 687,36 Euro wird durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses verrechnet.
Das Sonderergebnis in Höhe von 254 316,70 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
Jahresabschluss 2023 des Landkreises Reutlingen (PDF, nicht barrierefrei)
Der Jahresabschluss 2024 des gemeindefreien Gebiets „Gutsbezirk Münsingen“ wurde nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) aufgestellt.
Dieser wurde durch den Kreistag in öffentlicher Sitzung am 17.12.2025 (KT-Drucksache Nr. XI-0159) einstimmig mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Jahresabschluss 2024 Gutsbezirk Münsingen (PDF, nicht barrierefrei)