Jeder Person, die Asyl beantragt hat, soll laut Flüchtlingsaufnahmegesetz die Möglichkeit eröffnet werden, grundlegende Sprachkenntnisse zu erwerben.
Den Geflüchteten in der vorläufigen Unterbringung des Landkreises Reutlingen steht das Angebot eines 100-stündigen Basissprachkurses offen.
Für das Erlangen eines höheren Sprachniveaus stehen begrenzte Fördermittel über die VwV-Deutsch des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung. Zudem bieten wir zusätzlich Frauensprachkurse und Intensivsprachkurse für die Sommerferien an.
Außerdem gibt es weitere Sprachkursangebote des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: