Seit Beginn des Jahres 2025 vereint das Sachgebiet Integrationsförderung des Landkreises Reutlingen alle zuvor eigenständigen Projektstellen im Bereich Integration unter einem gemeinsamen Dach. Ziel ist es die Koordination, Stärkung und Weiterentwicklung bestehender Projekte im Bereich Integration.
Die hier gelisteten Projekte sind fester Bestandteil des Angebots und tragen zur Teilhabe, Chancengleichheit und einem respektvollen Zusammenleben bei:
Gerne können Sie uns eine E-Mail zusenden. Die Kontaktinformationen finden Sie unten auf dieser Seite.
Vergessen Sie bitte nicht, Ihre telefonische Erreichbarkeit anzugeben. Bei konkreten Fragen zu den einzelnen Projekten finden Sie die jeweiligen Kontaktadressen in den Unterreitern der Projektbeschreibungen.
Unsere Integrationszentren sind zu folgenden Zeiten ohne Termin für Sie geöffnet:
Außerhalb dieser offenen Sprechzeiten können Sie selbstverständlich jederzeit einen Termin an einem anderen Tag vereinbaren.
Für die Integration zugewanderter Menschen hat Bildung eine Schlüsselfunktion. Sie ermöglicht den Zugang zum Arbeitsmarkt und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. So leisten zugewanderte Menschen eigene Beiträge für das Land und die Gesellschaft. Eine wesentliche Rolle spielt dabei der Erwerb der deutschen Sprache.
Die nachfolgenden Informationen sind als Handreichung gedacht, um zugewanderte Menschen jeden Alters auf ihrem Bildungsweg im Landkreis Reutlingen ein Stück zu begleiten.
Wer neu im Landkreis ist und Informationen für seine individuelle Situation benötigt, findet kompetente Ansprechpartner:
Kinder und Jugendliche lernen Deutsch in der Schule.
Erwachsene besuchen Sprachkurse. Die verschiedenen Sprachkurse sind auf das Sprachniveau der Kursteilnehmer zugeschnitten. So gibt es zum Beispiel Kurse, in denen außer Deutsch auch Lesen und Schreiben gelernt wird. Es gibt Kurse mit Kinderbetreuung nur für Frauen und Sprachkurse für Beruf und Arbeit.
Die meisten Deutsch-Sprachkurse für zugewanderte Menschen sind kostenlos, nur Beschäftigte mit einem höheren Arbeitseinkommen beteiligen sich an den Kosten.
Einwohner der Stadt Reutlingen finden Informationen zu aktuellen Sprachkursen bei der Clearingstelle Sprache in der Stadtverwaltung Reutlingen.
Für Landkreisbewohner ist die Sprachkurskoordination des Landratsamts zuständig.
In Deutschland hat jedes Kind einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz, bis es in die Schule kommt.
Kinder und Jugendliche sind schulpflichtig. Die Schulpflicht beginnt in der Regel mit 6 Jahren und endet erst mit der Volljährigkeit (18 Jahre).
Kinder und Jugendliche ohne Deutschkenntnisse gehen an den allgemeinbildenden Schulen in Vorbereitungsklassen (VKL). Dort lernen sie Deutsch und werden auf den Regelunterricht vorbereitet.
Die Anmeldung für Kindergärten und allgemeinbildende Schulen erfolgt direkt im Kindergarten oder an der Schule.
Jugendliche ab 15 Jahren besuchen an einer beruflichen Schule eine Vorbereitungsklasse für Arbeit und Beruf ohne Deutschkenntnisse. Diese Klassen heißen „VABO“.
Die zentrale Anmeldung für eine VABO-Klasse im Landkreis ist per E-Mail möglich.
Für Kindergärten und allgemeinbildende Schulen sind die Städte und Gemeinden zuständig. Für berufliche Schulen ist der Landkreis verantwortlich. Zudem gibt es private Schulen.