Der Bereichsausschuss ist für die Beobachtung, Beratung und Regelung der Angelegenheiten des Rettungsdienstes im jeweiligen Rettungsdienstbereich zuständig – mit Ausnahme der Luftrettung.
Für die Rechtsaufsicht über den Bereichsausschuss ist das Landratsamt zuständig.
Gemäß §10 Abs.5 Rettungsdienstgesetz BW sind die Beschlüsse des Bereichsausschusses in geeigneter Weise zu Veröffentlichen.
Ebenso wird der jeweils aktuelle Bereichsplan veröffentlicht.