Archäologie-Preis Baden-Württemberg 2026
Ausschreibung
Im Kreisbauamt Reutlingen sind etwa 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Zum Kreisbauamt gehören vier Abteilungen: Amtsleitung, Baugenehmigungsverfahren, Brand- und Katastrophenschutz sowie die Untere Naturschutzbehörde.
Bei Baugenehmigungsverfahren ist es wichtig zu wissen, dass es im Landkreis Reutlingen sieben Kommunen mit einer eigenen Unteren Baurechtsbehörde und damit einer eigenen Bauzuständigkeit gibt. Bauanträge und Baufragen diese Kommunen betreffend sind daher direkt dort zu stellen.
Eigene Bauzuständigkeit haben:
Zu der eigenen Baurechtszuständigkeit zählen auch Belange der Unteren Denkmalschutzbehörde und der Erneuerbaren Energien, hier sind die genannten sieben Baurechtsbehörden ebenfalls eigenzuständig.
Gerne können Sie uns eine E-Mail zusenden oder uns Ihr Anliegen über das Kontaktformular Bauamt mitteilen, wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Beachten Sie hier bitte die eigene Baurechtszuständigkeit der Kommunen Bad Urach, Dettingen, Eningen, Metzingen, Münsingen, Pfullingen und Reutlingen.
Sollte sich Ihre Anfrage um ein Objekt in diesen Orten handeln, so nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit den dortigen Bauämtern auf den Rathäusern auf, vielen Dank!
Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen und - soweit bereits vorhanden - unser Aktenzeichen mit. Vergessen Sie bitte nicht, Ihre telefonische Erreichbarkeit anzugeben.
Telefonisch sind wir während der Servicezeiten für Sie erreichbar. Die Kontaktinformationen finden Sie unten auf dieser Seite.
Sofern Sie eine persönliche Vorsprache bei uns im Bauamt wünschen, bitten wir Sie, hierfür telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Bitte haben Sie Verständnis, dass ohne Termin keine Vorsprache möglich ist.
Erläuterungen und digitale Anträge
des Landes Baden-Württemberg
Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) und Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Feuerwehrwesen, Brand- und Katastrophenschutz
Telefon