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Kommunale Behindertenbeauftragte

Die kommunale Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartnerin für:

  • Personen mit Behinderungen im Landkreis Reutlingen und deren Angehörige
  • Institutionen, Organisationen und Verbände der Behindertenselbsthilfe
  • zum Landkreis gehörende Stadt- und Gemeindeverwaltungen

Ihre Aufgaben sind:

  • die Beratung und die Vertretung der Interessen und Belange aller Menschen mit Behinderungen gegenüber der Verwaltung als unabhängige Vertrauensperson (Ombudsmann)
  • die Beratung des Landkreises in allen Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen
  • die Stellungnahme zu Vorhaben der Gemeinden und des Landkreises, bei denen die Belange der Menschen mit Behinderungen betroffen sind
  • die Koordination der Behindertenbeauftragten bei den kreisangehörigen Gemeinden
  • die Vernetzung mit Betroffenenverbänden, Institutionen, Organisationen und Selbsthilfegruppen, sowie anderen kommunalen Behindertenbeauftragten
  • die Öffentlichkeitsarbeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Gesetzliche Grundlage ist das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz.

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07:30 - 16:30 Uhr
Telefonzeit: 08:00 - 16:00 Uhr
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Telefonzeit: 08:00 - 16:00 Uhr
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Telefonzeit: 08:00 - 17:00 Uhr
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