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Kommunale Behindertenbeauftragte

Die kommunale Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartnerin für:

  • Personen mit Behinderungen im Landkreis Reutlingen und deren Angehörige
  • Institutionen, Organisationen und Verbände der Behindertenselbsthilfe
  • zum Landkreis gehörende Stadt- und Gemeindeverwaltungen

Ihre Aufgaben sind:

  • die Beratung und die Vertretung der Interessen und Belange aller Menschen mit Behinderungen gegenüber der Verwaltung als unabhängige Vertrauensperson (Ombudsmann)
  • die Beratung des Landkreises in allen Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen
  • die Stellungnahme zu Vorhaben der Gemeinden und des Landkreises, bei denen die Belange der Menschen mit Behinderungen betroffen sind
  • die Koordination der Behindertenbeauftragten bei den kreisangehörigen Gemeinden
  • die Vernetzung mit Betroffenenverbänden, Institutionen, Organisationen und Selbsthilfegruppen, sowie anderen kommunalen Behindertenbeauftragten
  • die Öffentlichkeitsarbeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Gesetzliche Grundlage ist das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz.

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Öffnungszeiten

Öffnungszeiten/Sprechzeiten

Montag
07:30 - 16:30 Uhr
Telefonzeit: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
07:30 - 16:30 Uhr
Telefonzeit: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
keine Besuchszeit / Telefonzeit: 08:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag
07:30 - 17:00 Uhr
Telefonzeit: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag
07:30 - 13:00 Uhr
Telefonzeit: 08:00 - 13:00 Uhr

Hinweis zum Umzug:
Vom 07.09.2026 bis 25.09.2026 werden alle in Reutlingen ansässigen Ämter und ihre Mitarbeitenden in das neue Verwaltungsgebäude ziehen. Je Abteilung sind zwei Schließtage vorgesehen. In der Pressemitteilung finden sich eine Übersicht, in welcher Woche die einzelnen Ämter umziehen.

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