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Kommunaler Behindertenbeauftragter

Der kommunale Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartner für:

  • Personen mit Behinderungen im Landkreis Reutlingen und deren Angehörige
  • Institutionen, Organisationen und Verbände der Behindertenselbsthilfe
  • zum Landkreis gehörende Stadt- und Gemeindeverwaltungen

Seine Aufgaben sind:

  • die Beratung und die Vertretung der Interessen und Belange aller Menschen mit Behinderungen gegenüber der Verwaltung als unabhängige Vertrauensperson (Ombudsmann)
  • die Beratung des Landkreises in allen Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen
  • die Stellungnahme zu Vorhaben der Gemeinden und des Landkreises, bei denen die Belange der Menschen mit Behinderungen betroffen sind
  • die Koordination der Behindertenbeauftragten bei den kreisangehörigen Gemeinden
  • die Vernetzung mit Betroffenenverbänden, Institutionen, Organisationen und Selbsthilfegruppen, sowie anderen kommunalen Behindertenbeauftragten
  • die Öffentlichkeitsarbeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Gesetzliche Grundlage ist das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten/Sprechzeiten

Montag
08:00 - 11:30 Uhr
Dienstag
08:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 11:30 Uhr & 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:45 Uhr

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Adresse

Verwaltungssitz