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Unterhalt

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Die Beistandschaft ist ein Angebot des Jugendamtes. Auf Ihren Wunsch unterstützt es Sie dabei, die Vaterschaft feststellen zu lassen beziehungsweise Unterhaltsansprüche geltend zu machen

Hier geht es zur Leistung: Beistandschaft des Jugendamts beantragen für Vaterschaftsfestellung, Regelung Unterhalt für Minderjährige

Wenn Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes sind, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.

Hier geht es zur Leistung:Beurkundung Vaterschaft und Sorge

Für Kinder von Alleinerziehenden besteht gegebenfalls Anspruch auf einen staatlichen Unterhaltsvorschuss. Dies ist dann der Fall, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.

Hier geht es zur Leistung: Unterhaltsvorschuss beantragen

Kinder und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erhalten Beratung und Unterstützung in Fragen des Unterhalts. Es werden Hilfestellungen gegeben sowie Wege und Möglichkeiten aufgezeigt, wie der Anspruch auf Unterhalt durchgesetzt werden kann. Für minderjährige Kinder besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine Beistandschaft einzurichten. Die Kontaktinformationen finden Sie unter Beistandschaften.