Ganztags- und Ferienbetreuung: Vormerkung noch bis 15.03.2026 möglich
Bedarf für das Schuljahr 2026/2027 online vormerken
Das Jugendamt im Landkreis Reutlingen ist als öffentlicher Jugendhilfeträger für die Erfüllung der in § 2 SGB VIII genannten Aufgaben der Jugendhilfe zuständig.
Schutzauftrag Kinderschutz bewahrt Kinder vor Vernachlässigung, Gewalt und Ausbeutung (§8a SGB VIII)
Hier finden Sie alle wichtigen Kontaktinformationen
Hier finden Sie alle Informationen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung (GaFöG) und zur Vormerkung für ein Betreuungsangebot
Hier finden Sie alle Informationen zu Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege
Das Jugendamt bietet vielfältige Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Kinder, Jugendliche und Familien an
Unterhaltsvorschuss, Unterhaltsbeistandschaften, Vaterschaft und Sorgeerklärung
Hier finden Sie Informationen zum Jugendschutz und Jugendarbeitsschutz
Hier finden Sie alle Informationen zu Beratung, fachlichen Schwerpunkten und Förderrichtlinien für Fachkräfte
Aktuelle und abgeschlossene Projekte des Landkreises
Wir beraten junge Menschen, Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte, die leistungsberechtigt sind oder Leistungen nach § 2 Absatz 2 erhalten sollen, in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form, auf ihren Wunsch auch im Beisein einer Person ihres Vertrauens (vgl. §10a SGB VIII)
Seit 01.01.2024 haben junge Menschen mit Behinderung sowie deren Angehörige Anspruch auf Unterstützung und Begleitung durch einen Verfahrenslotsen (vgl. § 10b SGB VIII). Die Verfahrenslotsenstelle beim Kreisjugendamt Reutlingen ist seit 01.07.2024 besetzt.
Hier geht es zur Leistung: Verfahrenslotse, Verfahrenslotsin
Wenn Sie eine unabhängige Information und Beratung zu Konflikten mit dem Jugendamt (oder freien Trägern der Jugendhilfe) in Anspruch nehmen möchten, können Sie sich an folgende Stelle wenden:
Obwohl wir unser Bestes geben, kann es sein, dass es nicht zu Ihrer Zufriedenheit läuft.
Die Führungskräfte im Kreisjugendamt sind Ihre ersten Ansprechpersonen für Beschwerden.
Sie können Ihr Anliegen an folgende Mailadresse richten:
jugendamt(at)kreis-reutlingen.de
Wir leiten diese intern an die richtige Stelle weiter.
Telefon
Hinweis zum Umzug:
Vom 07.09.2026 bis 25.09.2026 werden alle in Reutlingen ansässigen Ämter und ihre Mitarbeitenden in das neue Verwaltungsgebäude ziehen. Je Abteilung sind zwei Schließtage vorgesehen. In der Pressemitteilung finden sich eine Übersicht, in welcher Woche die einzelnen Ämter umziehen.