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Gaststättenbehörde

Am 01.01.2026 ist das neue Gaststättengesetz für Baden-Württemberg (Landesgaststättengesetz LGastG) in Kraft getreten. Kernelement ist der Wechsel vom Erlaubnisverfahren hin zu einem Anzeigeverfahren. Die bisher bestehende Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Gaststättengewerbes mit Alkoholausschank entfällt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: 

Gaststättenrecht: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg