Das Veterinäramt ist zuständig für die Überprüfung von Tierhaltungen unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten, die Tiergesundheit und die Überwachung der Anwendung und Abgabe von Tierarzneimitteln. Die Vermeidung und Bekämpfung von Tierseuchen ist ebenso ein wichtiger Punkt wie die Schlachttier-und Fleischuntersuchung und die ordnungsgemäße Gewinnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft. Auch der Umgang mit Tierischen Nebenprodukten wird vom Veterinäramt kontrolliert.
Nicht zuständig ist das Veterinäramt für echte oder gefühlte Beeinträchtigungen durch Lärm oder Gerüche, welche von Tierhaltungen ausgehen. Wenn keine ordnungs- oder umweltrechtlichen Zuständigkeiten vorliegen, handelt es sich meist um Probleme, welche auf privatrechtlicher Basis gelöst werden müssen.