
Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis gemäß §§ 22 - 25b AufenthG oder Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gem. §§ 30, 32, 33, 34 Abs. 1, 36 Abs. 1, 36a AufenthG zum Familiennachzug und Ihr Ehegatte oder Elternteil ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach den oben angegebenen Vorschriften? Dann ist das Team Asyl & Humanitäres Aufenthaltsrecht Ihr persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Erteilung oder Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels.
Sie möchten eine Niederlassungserlaubnis gem. § 26 Abs. 3 oder Abs. 4 AufenthG beantragen? Dann Sind wir ebenfalls Ihr Ansprechpartner.
Sie sind im Besitz einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung? Auch hier sind wir für Fragen rund um Ihren Aufenthaltsstatus Ihr persönlicher Ansprechpartner
Wir wissen, dass der Prozess übersichtlich und unkompliziert sein sollte. Deshalb machen wir es Ihnen so einfach wie möglich.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Erteilung oder Verlängerung ganz bequem und flexibel.
Schnell und direkt über unseren Online-Antrag:
Senden Sie uns Ihre Unterlagen und Ihren Antrag digital zu. Einen Blanko Antrag finden Sie hier:
Senden Sie diesen gerne per Mail mit Ihren Unterlagen an die untenstehende E-Mail Adresse.
Wir nehmen Ihren Antrag auch am Telefon entgegen. Unsere telefonische Erreichbarkeit finden Sie hier:
Telefonische Erreichbarkeit - Ausländerbehörde
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Telefon