
Die Ausländerbehörde berät und entscheidet über alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten der ausländischen Mitbürger im Landkreis Reutlingen.
Zuständigkeitshinweis:
Bitte beachten Sie, dass für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Reutlingen und Metzingen die dortigen Ausländerbehörden zuständig sind.
Die Beratungen und Entscheidungen umfassen
Sie möchten mit uns Kontakt aufnehmen?
Gerne können Sie uns bei allgemeinen Anliegen eine E-Mail zusenden. Die Kontaktinformationen finden Sie unten auf dieser Seite.
Wenn Ihnen das zuständige Team bekannt ist, wenden Sie sich bitte direkt an:
Telefonisch sind wir gerne während unserer Servicezeit für Sie erreichbar.
Sofern Sie eine persönliche Vorsprache bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter wünschen, bitten wir Sie hierfür telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Termine für Verpflichtungserklärungen sind online buchbar:
Ab sofort besteht die Möglichkeit, bei der Kreisausländerbehörde Reutlingen direkt vor Ort ein digitales Lichtbild anfertigen zu lassen. Die Gebühr hierfür beträgt einmalig 6,00 Euro. Das digitale Lichtbild ist seit 01.05.2025 Voraussetzung für die Beantragung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels oder eines deutschen Passersatzdokuments.
Terminvereinbarung Ausländerbehörde
Mehr Informationen zur Ausländerbehörde,
Abholung von Aufenthaltstiteln
Telefon
Hinweis zum Umzug:
Das Amt für Migration und Integration und seine Abteilungen ziehen in den Verwaltungsneubau (Karlstraße 99, 72766 Reutlingen) um. Bedingt durch den Umzug sowie ergänzende Schulungen ist das Amt von Donnerstag, 24.09.2026, ab 12:00 Uhr bis Dienstag, 29.09.2026, für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Am Dienstag, 29.09.2026, sind die Mitarbeitenden ab 14:00 Uhr wieder telefonisch erreichbar.
Das gesamte Landratsamt Reutlingen ist am Mittwoch, 30.09.2026, sowie am Donnerstag, 01.10.2026, ab 13:00 Uhr geschlossen. Gründe sind zwei betriebliche Veranstaltungen.