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Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde berät und entscheidet über alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten der ausländischen Mitbürger im Landkreis Reutlingen.

Zuständigkeitshinweis:

Bitte beachten Sie, dass für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Reutlingen und Metzingen die dortigen Ausländerbehörden zuständig sind.

Die Beratungen und Entscheidungen umfassen

  • die Einreise in das Bundesgebiet
  • den Aufenthalt im Bundesgebiet
  • Fragen zu der Beschäftigung

Sie möchten mit uns Kontakt aufnehmen?

Gerne können Sie uns bei allgemeinen Anliegen eine E-Mail zusenden. Die Kontaktinformationen finden Sie unten auf dieser Seite.

Wenn Ihnen das zuständige Team bekannt ist, wenden Sie sich bitte direkt an:

Telefonisch sind wir gerne während unserer Servicezeit für Sie erreichbar.

Weitere Informationen

Ab sofort besteht die Möglichkeit, bei der Kreisausländerbehörde Reutlingen direkt vor Ort ein digitales Lichtbild anfertigen zu lassen. Die Gebühr hierfür beträgt einmalig 6,00 Euro. Das digitale Lichtbild ist seit 01.05.2025 Voraussetzung für die Beantragung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels oder eines deutschen Passersatzdokuments.

Terminvereinbarung Ausländerbehörde

Mehr Informationen zur Ausländerbehörde,
Abholung von Aufenthaltstiteln

Kontakt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten/Sprechzeiten

Montag
08:00 - 11:30 Uhr
Telefonzeit: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 11:30 Uhr & 14:00 - 16:30 Uhr
Telefonzeit: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
keine Besuchszeit / Telefonzeit: 08:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 11:30 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Telefonzeit: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:45 Uhr
Telefonzeit: 08:00 - 13:00 Uhr

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