
Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis gemäß §§ 28 bis 38a AufenthG oder Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gem. §§ 30, 32, 33 AufenthG zum Familiennachzug und Ihr Ehegatte oder Elternteil ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach den oben angegebenen Vorschriften? Dann ist das Team Sonstiges Aufenthaltsrecht & Service Ihr persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Erteilung oder Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels.
Sie sind Ehegatte eines EU-Bürgers und möchten eine Aufenthaltskarte als Familienangehöriger beantragen? Dann sind wir ebenfalls Ihr Ansprechpartner.
Sofern Sie eine Niederlassungserlaubnis nach §§ 9, 9a und 28 Abs. 2 AufenthG beantragen möchten, helfen wir Ihnen ebenfalls weiter.
Hinweis: Sofern Sie Ehegatte eines Arbeitnehmers sind und dieser einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Beschäftigung besitzt, ist das Team Bildung&Arbeit für Sie zuständig.
Weitere Informationen zum Sachgebiet Bildung&Arbeit
Wir wissen, dass der Prozess übersichtlich und unkompliziert sein sollte. Deshalb machen wir es Ihnen so einfach wie möglich.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Erteilung oder Verlängerung ganz bequem und flexibel.
Schnell und direkt über unseren Online-Antrag.
Senden Sie uns Ihre Unterlagen und Ihren Antrag digital zu. Einen Blanko Antrag finden Sie hier:
Senden Sie diesen gerne per Mail mit Ihren Unterlagen an die untenstehende E-Mail Adresse.
Wir nehmen Ihren Antrag auch am Telefon entgegen. Unsere telefonische Erreichbarkeit finden Sie hier:
Telefonische Erreichbarkeit - Ausländerbehörde
Gerne können Sie uns bei allgemeinen Anliegen eine E-Mail zusenden. Vergessen Sie bitte nicht, Ihre telefonische Erreichbarkeit anzugeben.
Die Kontaktinformation finden Sie unten auf dieser Seite.
Die Verpflichtungserklärung können Sie online über das folgende Formular einreichen:
Telefon