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Sonstiges Ausländerrecht & Service

Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis gemäß §§ 28 bis 38a AufenthG oder Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gem. §§ 30, 32, 33 AufenthG zum Familiennachzug und Ihr Ehegatte oder Elternteil ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach den oben angegebenen Vorschriften? Dann ist das Team Sonstiges Aufenthaltsrecht & Service Ihr persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Erteilung oder Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels.

Sie sind Ehegatte eines EU-Bürgers und möchten eine Aufenthaltskarte als Familienangehöriger beantragen? Dann sind wir ebenfalls Ihr Ansprechpartner.

Sofern Sie eine Niederlassungserlaubnis nach §§ 9, 9a und 28 Abs. 2 AufenthG beantragen möchten, helfen wir Ihnen ebenfalls weiter.

Hinweis: Sofern Sie Ehegatte eines Arbeitnehmers sind und dieser einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Beschäftigung besitzt, ist das Team Bildung&Arbeit für Sie zuständig.

Weitere Informationen zum Sachgebiet Bildung&Arbeit

Wir wissen, dass der Prozess übersichtlich und unkompliziert sein sollte. Deshalb machen wir es Ihnen so einfach wie möglich.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Erteilung oder Verlängerung ganz bequem und flexibel.

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Senden Sie uns Ihre Unterlagen und Ihren Antrag digital zu. Einen Blanko Antrag finden Sie hier:

Antrag auf Aufenthaltstitel

Senden Sie diesen gerne per Mail mit Ihren Unterlagen an die untenstehende E-Mail Adresse.

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Wir nehmen Ihren Antrag auch am Telefon entgegen. Unsere telefonische Erreichbarkeit finden Sie hier:

Telefonische Erreichbarkeit - Ausländerbehörde

Gerne können Sie uns bei allgemeinen Anliegen eine E-Mail zusenden. Vergessen Sie bitte nicht, Ihre telefonische Erreichbarkeit anzugeben.

Die Kontaktinformation finden Sie unten auf dieser Seite.

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Telefonzeit: 08:00 - 16:00 Uhr
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Telefonzeit: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:45 Uhr
Telefonzeit: 08:00 - 13:00 Uhr

Hinweis zum Umzug:
Das Amt für Migration und Integration und seine Abteilungen ziehen in den Verwaltungsneubau (Karlstraße 99, 72766 Reutlingen) um. Bedingt durch den Umzug sowie ergänzende Schulungen ist das Amt von Donnerstag, 24.09.2026, ab 12:00 Uhr bis Dienstag, 29.09.2026, für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Am Dienstag, 29.09.2026, sind die Mitarbeitenden ab 14:00 Uhr wieder telefonisch erreichbar.

Das gesamte Landratsamt Reutlingen ist am Mittwoch, 30.09.2026, sowie am Donnerstag, 01.10.2026, ab 13:00 Uhr geschlossen. Gründe sind zwei betriebliche Veranstaltungen.

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