
Der Landkreis Reutlingen ist als untere Aufnahmebehörde zuständig für die vorläufige Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerber.
Die vorläufige Unterbringung durch die Stadt- und Landkreise ist die zweite Stufe im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung nach der Erstaufnahme durch das Land Baden-Württemberg. Verteilt auf das Kreisgebiet betreibt der Landkreis eine Vielzahl an Unterkünften.
Die Unterbringung erfolgt hierbei regelmäßig in Gemeinschaftsunterkünften, in welche Asylbewerberinnen und -bewerber für die Dauer ihres Asylverfahrens, längstens jedoch für 24 Monate, untergebracht werden.
Geflüchtete aus der Ukraine und sogenannte Kontingentflüchtlinge, die über Aufnahmeprogramme nach Deutschland kommen, werden bis zu maximal sechs Monaten vorläufig untergebracht.
Anschließend werden die Menschen auf die Städte und Gemeinden verteilt, die diese, sofern erforderlich, in ihrer Anschlussunterbringung aufnehmen.
Gerne können Sie uns eine E-Mail zusenden. Die Kontaktinformationen finden Sie unten auf dieser Seite. Vergessen Sie bitte nicht, Ihre telefonische Erreichbarkeit anzugeben.
Wenn Sie fragen zu ihrem Wohnheimgebührenbescheid haben, können Sie gerne telefonisch unter der dort vermerkten Telefonnummer einen Termin vereinbaren oder ohne Termin zu den Sprechzeiten gemäß Bescheid vorbeikommen.
Bei Fragen zur Unterbringung wenden Sie sich gerne an unserer Mitarbeitenden in den Unterkünften oder erreichen Sie uns telefonisch während unserer Servicezeiten.
Sofern Sie aus der Ukraine geflohen sind, und eine Unterbringung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Kreisausländerbehörde.
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