Vorsorgliche Abschaltung verschiedener Online-Angebote aufgrund PHP-Sicherheitslücke
Im Landkreis Reutlingen arbeitet ein Bündnis aus vielen Einrichtungen und Behörden daran, dass
Hier findet sich ein erstes Fallbeispiel mit vielen Infos, Handlungsempfehlungen und Links zu den verschiedenen Akteuren im Hilfenetz.
Das Fallbeispiel ist folgendermaßen unterteilt:
Ben (16) und Viola (15) sind in derselben Klassenstufe. Sie gehen einen einvernehmlichen sexuellen Kontakt miteinander ein.
Ohne das Wissen von Viola zeichnet Ben ihre sexuellen Handlungen auf und schickt eine Szene später seinem Freund mit den Worten: „Bin bei ihr gelandet! War ganz schön geil!“
Der Freund sendet die Szene an andere aus der Schule weiter. Einige verbreiten das Video weiter. Auch Schülerinnen und Schüler von anderen Schulen bekommen in den nächsten Tagen die Szene auf ihre Smartphones.
Viola weiß davon nichts. Sie fragt sich nur, warum sich manche Mitschülerinnen und Mitschüler ihr gegenüber so komisch verhalten.
Anne ist ebenfalls in der Klassenstufe von Viola und Ben.
Sie wendet sich an die Schulsozialarbeiterin, um ihr von dem Video zu erzählen. Sie möchte Viola helfen, traut sich aber nicht, sie direkt auf die Videos anzusprechen.
In der Zwischenzeit gibt es wegen der Situation auch Konflikte in der Klasse – manche machen sich über Ben und Viola „lustig“, sind belastet und möchten Viola helfen.
Analog des Schutzkonzepts hält die Schulsozialarbeiterin mit den entsprechenden internen Stellen Rücksprache und nimmt daraufhin Kontakt zu Viola auf.
Sie lädt sie zu einem Gespräch ein, um mit ihr das Geschehene zu thematisieren.
Viola ist geschockt und bricht in Tränen aus. Sie schämt sich und fühlt sich schuldig.
Am Ende des Gesprächs bespricht die Schulsozialarbeiterin mit Viola die weitere Vorgehensweise.
Dabei berücksichtigt sie unter anderem folgende Aspekte.
Analog des Schutzkonzeptes unternimmt die Schulsozialarbeit die weiteren Schritte.
Nach aktueller Kenntnis der Sachlage kommen die Fachkräfte zu der Einschätzung, dass keine Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VIII oder §4 KKG vorliegt.
In weiteren Gesprächen mit Viola und anderen Personen werden die Handlungsschritte konkretisiert und umgesetzt.
Selbstverständlich erhalten auch Anne, ihre Eltern und weitere unterstützende Personen Unterstützungsangebote. Dies gilt auch für Ben, Bens Eltern sowie die Mitschülerinnen und Mitschüler und deren Eltern.
Finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.