Im Landkreis Reutlingen ist bei einem Wildvogel das hochpathogene aviäre Influenzavirus (auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt) vom Subtyp H5N1 nachgewiesen worden. Das Untersuchungsergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat das Landratsamt am 30.10.2025 erhalten. Bei dem infizierten Tier handelt es sich um einen Kranich, der in der Nähe von Pfullingen gefunden wurde.
Im Landkreis Reutlingen sind derzeit keine weiteren bestätigten Fälle oder Verdachtsfälle der Geflügelpest bekannt.
Kraniche sind nicht im Landkreis Reutlingen heimisch. Es ist davon auszugehen, dass der gefundene Wildvogel den Landkreis lediglich auf seinem Weg nach Süden überflogen hat. Kraniche sind Zugvögel, die sich im Herbst auf den Weg in ihre Überwinterungsgebiete im Süden machen. Diese liegen in Frankreich, Spanien und mitunter in Nordafrika.
Das Geschehen ist in der aktuellen Vogelgrippesaison bundesweit sehr dynamisch und das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest insgesamt als sehr hoch ein. Das Landratsamt Reutlingen hat in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium die Lage bewertet und ist zu der Einschätzung gekommen, dass sich das Infektionsrisiko durch den Fund des infizierten Kranichs vor Ort nicht erhöht hat. Das Tier ist vermutlich geschwächt durch das Virus im Landkreis gelandet. In der Umgebung des Fundorts befinden sich keine Geflügelbetriebe, für die eine unmittelbare Ansteckungsfahr bestehen könnte.
Zum jetzigen Zeitpunkt wird daher von weiteren Präventionsmaßnahmen abgesehen. Alle Geflügelhalterinnen und -halter werden aufgerufen, die in Baden-Württemberg geltenden Biosicherheitsmaßnahmen zu Verhinderung eines Geflügelpesteintrags weiter strikt einzuhalten. Das Kreisveterinäramt wird die Entwicklung genau beobachten und bei Bedarf Maßnahmen ergreifen.
Die Aviäre Influenza (Geflügelpest oder auch HPAIV), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Wirt im wilden Wasservogel hat. Die Geflügelpest ist hochansteckend und verläuft bei den Tieren mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen.
Die Krankheit wird seit einigen Jahren immer wieder in Deutschland nachgewiesen, häufig sind Wildvögel betroffen. Es treten jedoch auch immer wieder Ausbrüche in Geflügelbetrieben auf. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat in seiner aktuellen Risikobewertung das Eintragsrisiko ausgehend von Wildvögeln in die Geflügelhaltungen bundesweit als ‚hoch‘ eingestuft.
Influenzaviren haben ein breites Wirtsspektrum und verändern sich ständig. Besonders durch den Austausch genetischer Informationen zwischen Influenzaviren des Menschen, der Vögel und der Schweine können Varianten entstehen, die für den Menschen stark krankmachend sind. Durch traditionelle Formen der Tierhaltung (zum Beispiel Freilandhaltung) und den engen Kontakt zwischen Menschen und Nutztieren ist das Risiko für das Entstehen neuer Influenzaviren in Asien besonders hoch. Die Wanderbewegungen der Zugvögel, aber vor allem der internationale Reise- und Warenverkehr sorgen für eine schnelle Verbreitung der Erreger. Um möglichst frühzeitig potentielle Seuchenerreger zu identifizieren und Gegenmaßnahmen wie zum Beispiel die Impfstoffentwicklung anzupassen, wird das Geschehen weltweit intensiv überwacht.
Für die allgemeine Bevölkerung schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko einer Ansteckung als sehr gering ein. In Deutschland ist bislang kein Fall einer Infektion beim Menschen bekannt geworden.
Beim Auftreten des Vogelgrippevirus in Nutzgeflügelbeständen besteht ein moderates Ansteckungsrisiko vor allem für Personen mit engem Tierkontakt, wie Beschäftigte in den betroffenen Betrieben oder Tierärztinnen und Tierärzte. Diese sind durch entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu schützen.
Eine Ansteckung bei Spaziergängen ist sehr unwahrscheinlich.
Bitte Hunde an der Leine führen und Kontakt mit Vogelkot oder Kadavern vermeiden.
In der Regel erkranken nur Vögel, andere Tiere können das Virus aber weiterverbreiten.
Daher sollte ein direkter Kontakt von Haustieren – insbesondere Hunde und Katzen – mit toten oder kranken Vögeln vermieden werden.
Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist unbedenklich. Selbst bei einer Infektion von Hausgeflügelbeständen ist für den Verbraucher durch den Verzehr keine Gefahr zu erwarten, weil das Virus bereits bei +70° Celsius – und damit bei der üblichen Zubereitung – sicher abgetötet wird.
Wichtig: Wie bei allen tierischen Lebensmitteln gelten die üblichen Hygieneregeln (durchgaren, Hände waschen und mehr).
Der direkte Kontakt mit toten oder kranken Wildvögeln sollte vermieden werden.
Wenn es sich dabei um einen wildlebenden Wasservogel, Greifvogel oder Rabenvogel handelt, ist das Tier unter Angabe des Fundorts dem Veterinäramt zu melden. Im Landkreis Reutlingen sind Meldungen per E-Mail an vetamt(at)kreis-reutlingen.de möglich.
Achten Sie dabei auf Fundort, Datum und Tierart. Dokumentieren Sie diese Details möglichst genau – etwa durch ein Handyfoto mit Geodaten.
Es ist nicht erforderlich, jeden kranken oder toten Vogel dem Veterinäramt zu melden. Der Fokus liegt auf wildlebenden Wasser-, Greif- und Rabenvögeln. Dazu gehören beispielsweise:
Solche Tiere und Tierkadaver sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Seuche zu vermeiden.
Bitte fassen Sie ansonsten tote oder kranke Wildvögel nur wenn nötig und nur mit Einmalhandschuhen an oder verwenden Sie zum Beispiel eine Schaufel.
Bitte beachten Sie auch das Merkblatt Vorgehen beim Auffinden eines toten Wildvogels (PDF-nicht barrierefrei)
Die Untersuchung verendeter Wildvögel ist in diesem Zusammenhang eine wichtige Maßnahme und das Veterinäramt sorgt für die Zuleitung der Kadaver u.a. an das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt - Diagnostikzentrum in Aulendorf (STUA).
Das Bergen von Kadavern erfolgt durch das Veterinäramt aber nur unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Zum Beispiel schwer zugängliche oder in fortgeschrittener Verwesung befindliche Kadaver werden nicht geborgen. Grundvoraussetzung ist, dass der Fundort zeitnah und eindeutig bestimmt an das Veterinäramt übermittelt wird. Schon bei einer Zeitverzögerung über Nacht muss damit gerechnet werden, dass der Kadaver von Aasfressen entsorgt wurde. Geokoordinaten sind für die Beschreibung des Fundortes ideal geeignet. Beim Fund eines toten Vogels handelt es sich um keinen Notfall, der außerhalb der üblichen Geschäftszeiten bearbeitet werden müsste.
Die Jagd auf Federwild ist im Landkreis Reutlingen weiterhin erlaubt.
Beim Umgang mit erlegten Wildvögeln ist zu beachten:
Die Grafik des Friedrich-Loeffler-Instituts „Nutzgeflügel schützen“ stellt dar, welche Biosicherheitsmaßnamen in einer Geflügelhaltung erforderlich sind.
Seit dem 21.01.2023 sind diese Maßnahmen durch eine Anordnung der Landesregierung in Baden-Württemberg auch für Geflügelhaltungen mit weniger als 1.000 Tieren verpflichtend!
Damit das Veterinäramt im Fall eines Ausbruchs weiß, wo sich weitere Geflügelhaltungen im Umkreis befinden, gilt grundsätzlich eine Meldepflicht: Jede und jeder der Geflügel hält, muss dieses beim Veterinäramt anmelden.
Dies gilt auch für Kleinstbestände mit nur einem oder wenigen Tieren. Alle Halterinnen und Halter sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung beim Landratsamt zu registrieren.
Formular zur Registierung von Geflügelhaltungen (PDF - nicht barrierefrei)
Jede unübliche Vogelsterblichkeit in Wildtier- oder Geflügelbeständen muss sofort gemeldet werden.
Nein, derzeit besteht im Landkreis Reutlingen kein Aufstallungsgebot.
Das Geschehen ist in der aktuellen Vogelgrippesaison bundesweit sehr dynamisch und das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest insgesamt als sehr hoch ein. Das Landratsamt Reutlingen hat in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium die Lage bewertet und ist zu der Einschätzung gekommen, dass sich das Infektionsrisiko durch den Fund des infizierten Kranichs vor Ort nicht erhöht hat. Das Tier ist vermutlich geschwächt durch das Virus im Landkreis gelandet. In der Umgebung des Fundorts befinden sich keine Geflügelbetriebe, für die eine unmittelbare Ansteckungsfahr bestehen könnte.
Zum jetzigen Zeitpunkt wird daher von weiteren Präventionsmaßnahmen abgesehen. Alle Geflügelhalterinnen und -halter werden aufgerufen, die in Baden-Württemberg geltenden Biosicherheitsmaßnahmen zu Verhinderung eines Geflügelpesteintrags weiter strikt einzuhalten. Das Kreisveterinäramt wird die Entwicklung genau beobachten und bei Bedarf Maßnahmen ergreifen.
Ja, Geflügelausstellungen und Märkte sind derzeit im Landkreis Reutlingen weiterhin möglich.
Veranstaltungen mit Tieren müssen jedoch im Vorfeld beim Veterinäramt beantragt beziehungsweise angezeigt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
Tierausstellung, Tiermarkt, Tierbörse - Veranstaltung beantragen
Das Geschehen ist in der aktuellen Vogelgrippesaison bundesweit sehr dynamisch und das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest insgesamt als sehr hoch ein. Das Landratsamt Reutlingen hat in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium die Lage bewertet und ist zu der Einschätzung gekommen, dass sich das Infektionsrisiko durch den Fund des infizierten Kranichs vor Ort nicht erhöht hat. Das Tier ist vermutlich geschwächt durch das Virus im Landkreis gelandet. In der Umgebung des Fundorts befinden sich keine Geflügelbetriebe, für die eine unmittelbare Ansteckungsfahr bestehen könnte.
Zum jetzigen Zeitpunkt wird daher von weiteren Präventionsmaßnahmen abgesehen. Alle Geflügelhalterinnen und -halter werden aufgerufen, die in Baden-Württemberg geltenden Biosicherheitsmaßnahmen zu Verhinderung eines Geflügelpesteintrags weiter strikt einzuhalten. Das Kreisveterinäramt wird die Entwicklung genau beobachten und bei Bedarf Maßnahmen ergreifen.