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Der Landkreis Reutlingen erinnert Eltern von künftigen Erstklässlerinnen und Erstklässlern sowie Kindern der Juniorklassen daran, ihren Bedarf an Ganztags- und Ferienbetreuung für das Schuljahr 2026/2027 rechtzeitig vorzumerken. Die digitale Bedarfsvormerkung ist noch bis 15.03.2026 möglich.

Die Vormerkung erfolgt über ein Online-Tool des Landkreises. Eltern haben im Rahmen der Schulanmeldung einen Elternbrief mit einem persönlichen Einmal-Code erhalten. Mit diesem Code wird die Vormerkung online durchgeführt.

Sollten Eltern den Elternbrief nicht erhalten haben oder einen neuen Code benötigen, kann dieser beim Kreisjugendamt per E-Mail an schulkindbetreuung@kreis-reutlingen.de angefordert werden.

Grundlage für Planung der Betreuungsangebote

Die Bedarfsmeldung dient als wichtige Grundlage für die Planung der Betreuungsangebote an Grundschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) im Landkreis – sowohl während der Schulzeit als auch in den Ferien. Der Landkreis Reutlingen bereitet damit die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes vor. Durch das Gesetz besteht ab dem Schuljahr 2026/2027 ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter, beginnend mit der 1. Klasse und den Juniorklassen.

Nach dem Stichtag 15.03.2026 werden die Ergebnisse der Bedarfsvormerkung ausgewertet und den zuständigen Schulträgern zur weiteren Planung der Betreuungsangebote zur Verfügung gestellt.

Auch nach dem Stichtag sind Nachmeldungen grundsätzlich möglich, wenn ein unvorhersehbarer Betreuungsbedarf entsteht, beispielsweise durch Änderungen der Arbeitszeiten, einen Umzug oder andere besondere Umstände.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema sowie die digitale Vormerkung finden Eltern unter:

Schulkinderbetreuung