Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder im Grundschulalter - beginnend mit der 1. Klasse und den Juniorklassen - einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung.
Der Rechtsanspruch umfasst eine Betreuung von bis zu 8,0 Stunden pro Schultag sowie eine Betreuung in den Schulferien - ausgenommen sind dabei bis zu 20 Schließtage während der Ferien.
Der Landkreis übernimmt hierfür die Vormerkung zum Stichtag 15.03.2026.
Alle Eltern, die im Zuge der Einschulung einen persönlichen Zugangscode erhalten haben, werden gebeten, den Betreuungsbedarf ihres Kindes online anzugeben. Die Vormerkung erfolgt über ein zentrales Online-Tool. Bei unvorhersehbarem Bedarf ist es - mit entsprechendem Nachweis - auch möglich, die Vormerkung nach dem Stichtag vorzunehmen.
Im Online-Tool werden zunächst die Grunddaten des Kindes sowie der Erziehungsberechtigten erfasst. Anschließend wählen Sie die Schule, die Ihr Kind besuchen wird.
Je nach Schule werden Ihnen im nächsten Schritt die vorhandenen Betreuungsangebote angezeigt, die Sie passend auswählen können. Sollten im Rahmen des Rechtsanspruchs von 8,0 Stunden pro Tag noch Betreuungszeiten fehlen, können diese anschließend zusätzlich vorgemerkt werden.
Im dritten Schritt machen Sie Angaben zur benötigten Ferienbetreuung.
Die Vormerkung bis zum 15.03.2026 ist wichtig und notwendig, damit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung berücksichtigt werden kann.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Fachstelle Ganztagsförderung.
Die Kontaktinformationen finden Sie unten auf der Seite.
Auch wenn Sie - zum Beispiel aufgrund eines unvorhersehbaren Bedarfs nach dem Stichtag - einen Einmal-Code benötigen, können Sie diesen dort anfordern.
Hier können Sie Ihre Vormerkung über das Online-Tool eintragen:
Zur Vormerkung für die Ganztagsbetreuung
Alternativ können Sie auch den QR-Code scannen:
Bitte lesen Sie die Hinweise und Bestimmungen sorgfältig durch. Diese müssen vor Beginn der Eingabe im Online-Tool bestätigt werden.
Weitere Informationen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.