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Jahresabschluss 2023 des Landkreises Reutlingen

Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2023 des Landkreises Reutlingen (PDF, nicht barrierefrei)

Aufgrund der §§ 34 und 48 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 19.06.1987 (GBl. S. 288/1987), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.07.2025 (GBl. 2025 Nr. 71), i. V. m. § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24.07.2000 (GBl. S. 581 ff., berichtigt S. 698/2000), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2025 (GBl. 2025 Nr. 71) und des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 04.05.2009 (GBl. S. 185/2009) hat der Kreistag am 28.07.2025 nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Amt für Kommunalaufsicht und Rechnungsprüfung den Jahresabschluss 2023 des Landkreises Reutlingen festgestellt.

Es erging folgender Beschluss:

1. Der Schlussbericht des Amtes für Kommunalaufsicht und Rechnungsprüfung über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2023 wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Jahresabschluss des Landkreises Reutlingen zum 31.12.2023 wird gemäß § 95b Abs. 1 der Gemeindeordnung i. V. m. § 48 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg wie folgt festgestellt:

1.

Ergebnisrechnung

Euro

1.1 Summe der ordentlichen Erträge 435284492,04
1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen 447596179,40
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -12311687,36
1.4 Außerordentliche Erträge 270487,08
1.5 Außerordentliche Aufwendungen 16170,38
1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 254316,70
1.7 Gesamtergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.6) -12057370,66

2.

Finanzrechnung

Euro

2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 436067334,16
2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 438893792,45
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) -2826458,29
2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 1300266,54
2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 46388747,15
2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -45088480,61
2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -47914938,90
2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 25000000,00
2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 4368327,57
2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 20631672,43
2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) -27283266,47
2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltswirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 4637235,47
2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln  23766975,88
2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) -22646031,00
2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14) 1120944,88

3.

Bilanz

Euro

3.1 Immaterielles Vermögen 41618,40
3.2 Sachvermögen 173777862,33
3.3 Finanzvermögen 55429008,19
3.4 Abgrenzungsposten 31403233,55
3.5 Nettoposition 0,00
3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 260651722,47
3.7 Basiskapital 82363433,91
3.8 Rücklagen 50133256,66
3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00
3.10 Sonderposten 22586443,47
3.11 Rückstellungen 20669130,90
3.12 Verbindlichkeiten 70365547,72
3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 14533909,81
3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) 260651722,47

3. Die Überschüsse und Fehlbeträge werden wie folgt behandelt:

Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen (§ 49 Absatz 3 Satz 4 i.V.m. § 2 Absatz 1 Nr. 25 bis 35 GemHVO)

Detaillierte Darstellung der Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen*

Ergebnis 2022 (Euro)

3

Ergebnis 2023 (Euro)

4

1. beim ordentlichen Ergebnis

1.2 Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 12 154 757,03 0,00

1.4 Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

0,00 12311687,36
2. beim Sonderergebnis

2.1 Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,00 254316,70
2.2 Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonderergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 37149,49 0,00
2.3 Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonderergebnis mit dem Basiskapital 72405,21 0,00

*Es müssen nur die Zeilen abgedruckt werden, in denen ein Sachverhalt darzustellen ist.

a) Der Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis in Höhe von 12 311 687,36 Euro wird durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses verrechnet.

b) Das Sonderergebnis in Höhe von 254 316,70 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.

Der vorstehende Jahresabschluss 2023 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Der Jahresabschluss 2023 ist gemäß § 48 der Landkreisordnung i. V. m. § 95b Abs. 2 der Gemeindeordnung auf der Internetseite des Landkreises Reutlingen unter https://www.kreis-reutlingen.de unter dem Menü „Landratsamt - Haushalt“ einsehbar.

Reutlingen, den 08.08.2025

Landratsamt Reutlingen, Dr. Ulrich Fiedler, Landrat

Redaktion