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Jahresabschluss 2024 des gemeindefreien Gebiets „Gutsbezirk Münsingen“

Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung - Jahresabschluss 2024 des gemeindefreien Gebiets „Gutsbezirk Münsingen“ (PDF, nicht barrierefrei)

Aufgrund des Gesetzes zur Neugliederung des gemeindefreien Gebiets „Gutsbezirk Münsingen“ und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vom 20.12.2010 (GBl. 1064/2010) i. V. m. § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24.07.2000 (GBl. S. 581 ff., berichtigt S. 698/2000), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 18.11.2025 (GBl. Nr. 124/2025) und des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 04.05.2009 (GBl. S. 185/2009) hat der Kreistag am 17.12.2025 nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Amt für Kommunalaufsicht und Rechnungsprüfung den Jahresabschluss 2024 des gemeindefreien Gebiets „Gutsbezirk Münsingen“ festgestellt.

Es erging folgender Beschluss:

1.    Der Schlussbericht des Amtes für Kommunalaufsicht und Rechnungsprüfung über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2024 wird zur Kenntnis genommen.

2.    Der Jahresabschluss des Gutsbezirks Münsingen zum 31.12.2024 wird gemäß § 95b Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wie folgt festgestellt:

1. Ergebnisrechnung Euro
1.1 Summe der ordentlichen Erträge 25.792,32
1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen 25.792,32
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) 0,00
1.4 Außerordentliche Erträge 0,00
1.5 Außerordentliche Aufwendungen 0,00
1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 0,00
1.7 Gesamtergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.6) 0,00
     
2. Finanzrechnung  
2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 25.792,32
2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 25.792,32
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) 0,00
2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00
2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00
2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) 0,00
2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) 0,00
2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00
2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00
2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 0,00
2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) 0,00
2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf auf haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00
2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 0,00
2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) 0,00
2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13. und 2.14) 0,00



3. Bilanz
3.1 Immaterielles Vermögen 0,00
3.2 Sachvermögen 0,00
3.3 Finanzvermögen 0,00
3.4 Abgrenzungsposten 0,00
3.5 Nettoposition 0,00
3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 0,00
3.7 Basiskapital 0,00
3.8 Rücklagen 0,00
3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00
3.10 Sonderposten 0,00
3.11 Rückstellungen 0,00
3.12 Verbindlichkeiten 0,00
3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00
3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) 0,00

3.    Die Überschüsse und Fehlbeträge werden wie folgt behandelt:

Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen
(§ 49 Absatz 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Absatz 1 Nr. 25 bis 35 GemHVO)

Detailierte Darstellung der Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen²)

Ergebnis 2023

Euro

Ergebnis 2024

Euro

  3 4
1. beim ordentlichen Ergebnis

1.1 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren aus dem ordentlichen Ergebnis 0,00 0,00
1.2 Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00
1.3 Minderung des Basiskapitals nach Artikel 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts 0,00 0,00
1.4 Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00
1.5 Verwendung des Überschusses des Sonderergebnisses zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00
1.6 Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,00 0,00
1.7 Fehlbetragsvortrag auf das ordentliche Ergebnis folgender Haushaltsjahre 0,00 0,00
1.8 Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital 0,00 0,00
 2. beim Sonderergebnis

2.1 Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,00 0,00
2.2 Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonderergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,00 0,00
2.3 Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonderergebnis mit dem Basiskapital 0,00 0,00

²) Es müssen nur die Zeilen abgedruckt weden, in denen ein Sachverhalt darzustellen ist.

Der vorstehende Jahresabschluss 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Der Jahresabschluss 2024 ist gemäß § 95b Abs. 2 der Gemeindeordnung auf der Internetseite des Landkreises Reutlingen unter https://www.kreis-reutlingen.de unter dem Menü „Landratsamt -> Haushalt“ einsehbar.

Reutlingen, den 09.01.2026
Landratsamt Reutlingen

Dr. Ulrich Fiedler, Landrat

Redaktion