Kindertagespflege: Informationen zu Änderungen ab 01.01.2026
Meldungen
Informationen für Kindertagespflegepersonen
Wie Sie womöglich bereits der Presse entnommen haben wird die laufende Geldleistung für die Zeit ab 01.01.2026 erhöht auf 8,20 Euro pro Stunde. Diese Anpassung wird im Landkreis Reutlingen - über die gemeinsamen Empfehlungen zu den Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege des Landkreistages Baden-Württemberg, des Städtetags Baden-Württembergs und des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg hinaus - sowohl für Kinder unter drei Jahren, als auch für Kinder über drei Jahren vorgenommen. In diesem Betrag ist auch ein Anteil für die Vor- und Nachbereitung enthalten.
Alle Bescheide, die schon im Dezember 2025 laufen und auch Leistungen für die Zeit ab 01.01.2026 begründen, werden im Laufe des Jahres 2026 sukzessive geändert. Die Zahlbeträge ab Januar 2026 werden schon vorab aktualisiert ausbezahlt, sodass von wenigen nötigen Nachzahlungen auszugehen ist.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es aufgrund der Vielzahl der zu ändernden Bescheide und der hohen Arbeitsbelastung zum Jahresbeginn zu Verzögerungen kommen wird. Wir bitten daher von Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Die laufende Geldleistung wird ab 2027 analog der jeweiligen Tariferhöhung des TVöD Sozial- und Erziehungsdienst weiter angepasst werden.
Auch im Hinblick auf Betreuungszeitenunterbrechungen gibt es ab 01.01.2026 eine Änderung: Bei vorübergehender Abwesenheit des Tagespflegekindes und gleichzeitiger Betreuungsbereitschaft der Kindertagespflegeperson und/oder bei vorübergehender Abwesenheit der Kindertagespflegeperson und einem Ausfall der Betreuung wird die laufende Geldleistung bis zu sechs Wochen weitergewährt. Der Kostenbeitrag für die Eltern entfällt ebenso erst ab dieser Zeit.
Wir danken Ihnen für Ihr Engagement in der Kindertagespflege bei uns im Landkreis und freuen uns auf eine weitere gute Zusammenarbeit.
Kontaktdaten Wirtschaftliche Jugendhilfe
Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege gültig ab 01.01.2026