Ehrenamtlicher Dolmetscherpool
Der ehrenamtliche Dolmetscherpool ist ein Angebot im Landkreis Reutlingen, um Sprachbarrieren unter anderem zwischen Mitarbeitern in Verwaltungen, sozialen Einrichtungen, Vereinen und Personen mit nicht ausreichenden Sprachkenntnissen zu überwinden.
Der Dolmetscherpool im Landkreis Reutlingen unterteilt sich in drei Regionen.
Inzwischen nutzen 66 angemeldete Institutionen den Dolmetscherpool des Landkreises.
Der ehrenamtliche Dolmetscherpool der Stadt Reutlingen ist für das Einzugsgebiet der Stadt Stadt Reutlingen zuständig. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Abteilungen und Dienststellen des Landratsamtes Reutlingen, auch mit Dienstort im Stadtgebiet Reutlingen, können auf die Ehrenamtlichen Dolmetscherinnen und Dolmetscher des Landkreises Reutlingen zugreifen.
Welche Sprachen werden durch den Dolmetscherpool abgedeckt?
Insgesamt gibt es derzeit 85 ehrenamtliche Dolmetscher, die in folgende 38 Sprachen dolmetschen können:
Albanisch, Amharisch, Arabisch, Armenisch, Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dari, Englisch, Farsi, Französisch, Griechisch, Hindi, Italienisch, Kurdisch, Kroatisch, Lingala, Mazedonisch, Panjabi, Pashto, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Slowakisch, Spanisch, Tagalog, Tamil, Thailändisch, Tigrinya, Türkisch, Ungarisch, Ukrainisch, Urdu.
Warum braucht es einen ehrenamtlichen Dolmetscherpool?
Die deutsche Sprache stellt für viele Migrantinnen und Migranten ein Hindernis dar. Nicht nur bei Behördengängen, auch in Gesprächen bei Schulen und Kindergärten oder bei sozialen Trägern, kann diese "Sprachlosigkeit" zu Kommunikationsproblemen führen.
Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in verschiedenen Einrichtungen fällt es dadurch schwer, die Anliegen der Hilfesuchenden richtig verstehen zu können. Das Ergebnis ist oft, dass die Angebote und Unterstützungsleistungen der Einrichtungen aufgrund der Sprachbarriere nicht wahrgenommen oder angeboten werden können.
Wer sind die ehrenamtlichen Dolmetscherinnen und Dolmetscher?
Die ehrenamtlichen Dolmetscherinnen und Dolmetscher sind freiwillig Engagierte aus dem Landkreis Reutlingen, die ihren Mitmenschen den Alltag erleichtern, indem sie bei Gesprächen ihre Unterstützung anbieten.
Wer kann den ehrenamtlichen Dolmetscherpool nutzen?
Um den Dolmetscherpool nutzen zu können, muss sich die interessierte Institution beim Landratsamt anmelden. Grundsätzlich kann sich jede Institution anmelden.
Privatpersonen können den ehrenamtlichen Dolmetscherpool nicht nutzen.
Fallen Kosten bei der Nutzung des Dolmetscherpools an?
Es fällt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 12 Euro für den Einsatz der ehrenamtlichen Dolmetscherin oder des ehrenamtlichen Dolmetschers für bis zu 90 Minuten Übersetzungszeit sowie Fahrtkosten an.
Wie wird man ehrenamtliche Dolmetscherin oder ehrenamtlicher Dolmetscher?
Für den Dolmetscherpool sind wir laufend auf der Suche nach Freiwilligen, die als ehrenamtliche Dolmetscherinnen oder ehrenamtliche Dolmetscher im Landkreis Reutlingen aktiv werden möchten.
Sie haben die Möglichkeit, sich als ehrenamtliche Dolmetscherin oder ehrenamtlicher Dolmetscher des Landkreises Reutlingen schulen zu lassen und können dadurch gezielt die Integrationschancen von Menschen mit Migrationshintergrund fördern. Sie werden im Rahmen eines zweitägigen Seminars methodisch geschult und erhalten Begleitung durch anschließende Angebote. Durch die Schulung erlangen Sie Kenntnisse über Techniken der Gesprächsführung, die rechtlichen Rahmenbedingungen des Dolmetschens sowie der Zuwanderung nach Deutschland.
Sie haben Interesse? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um in den Dolmetscherpool aufgenommen zu werden. Voraussetzung ist, dass Sie volljährig sind und neben der deutschen Sprache eine weitere Sprache fließend beherrschen. Sie sollten außerdem dazu bereit sein, an einer zweitägigen Grundschulung teilzunehmen.
Für eine Aufnahme in den Dolmetscherpool vereinbaren Sie bitte ein Erstgespräch mit der Ansprechpartnernin.
Wie funktioniert der ehrenamtliche Dolmetscherpool?
Angemeldete Institutionen erhalten eine Liste der ehrenamtlichen Dolmetscherinnen und ehrenamtlichen Dolmetscher, mit der sie direkt Kontakt aufnehmen und Einsätze anfragen können. Alternativ können die teilnehmenden Institutionen auch das Landratsamt mit einer Vermittlung beauftragen.
Sind die Rahmenbedingungen für den Einsatz geklärt (Sprache, Termin, Ort, Gesprächsinhalt, Dauer, Aufwandsentschädigung), kann es losgehen.
Hier steht, wie ein Dolmetschereinsatz exemplarisch abläuft.
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