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Tierseuchen

Übersicht

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) befällt nur Schweine. Andere Tiere oder der Mensch können sich nicht infizieren.
Staatlich bekämpft wird diese anzeigepflichtige Tierseuche in erster Linie, weil ihr Ausbruch zu massiven wirtschaftlichen Schäden in der Schweineproduktion und Fleischvermarktung führt.
Als Hauptrisiko für die Verschleppung der Seuche wird die Verfütterung von virushaltigen Produkten aus Schweinefleisch gesehen.

Ein an der Autobahnraststätte weggeworfenes Wurstbrot kann das Virus in den Wildschweinbestand transportieren. Um dieses Ereignis möglichst früh zu erkennen, ist es wichtig, dass besonders Jägerinnen und Jäger sich über die Afrikanische Schweinepest informieren und bei einem Verdacht das Veterinäramt informieren. Die Beprobung der Wildschweinstrecke im Rahmen des Monitorings ist ein weiterer wichtiger Beitrag der Jägerinnen und Jäger zur Früherkennung der Seuche.

Früherkennungsprogramm ASP

Im Falle eines ASP-Ausbruchs dürfen aus der Sperrzone Schweine nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde verbracht werden. Durch die Teilnahme an dem Früherkennungsprogramm können die Voraussetzung für diese Ausnahmegenehmigung schon im Vorfeld geschaffen werden, sodass im Seuchenfall die Einschränkungen und damit die finanziellen Verluste minimiert werden. Die dem Früherkennungsprogramm zugrundeliegende Verwaltungsvorschrift, den Antrag zur Teilnahme und weitere Informationen finden Sie unten.

Die sich von Osten her ausbreitende Afrikanische Schweinepest hat die polnisch-deutsche Grenze überschritten und erwartungsgemäß zu schweren Verwerfungen im Markt für Schweine und Schweinefleisch geführt. Entsprechend ist der politische Druck gewachsen, die Präventionsmaßnahmen zu intensivieren.

Aktuelle Situation und Empfehlungen für Schweinehalter:

Am 09.08.2024 wurde der Ausbruch der ASP bei einem krank erlegten Wildschwein in Hemsbach im Rhein-Neckar-Kreis festgestellt. Damit hat die Seuche im Zusammenhang mit dem Seuchengeschehen in Hessen und Rheinland-Pfalz auch Baden-Württemberg erreicht. Umso dringlicher ist es, dass alle Schweinehalterinnen und Schweinehalter ihre Biosicherheitsmaßnahmen überprüfen und an die geltenden Vorschriften anpassen. Ohne die nachweisliche Umsetzung verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen können Ausnahmegenehmigungen für die Verbringung von Schweinen aus einer Restriktionszone nicht oder nur eingeschränkt genehmigt werden. Dabei gehen die EU-rechtlichen Anforderungen über die der Schweinehaltungshygieneverordnung hinaus und die Betriebe müssen einen betriebsspezifischen Plan zu Schutz vor biologischen Gefahren erstellen, welcher vom Veterinäramt genehmigt werden muss. Es wird dringend empfohlen, diesen Plan bereits in Vorbereitung auf einen möglichen Seuchenausbruch zu erstellen. Die bestandsbetreuende Tierärztin oder der bestandsbetreuende Tierarzt, der Schweinegesundheitsdienst oder die Biosicherheitsberatung der Tierseuchenkasse können dabei unterstützen.  Weitere Informationen finden Sie unten.

Monitoring Schwarzwild

2025 wurden 19415 Wildschweine auf ASP untersucht. Im bestehenden Restriktionsgebiet im Grenzgebiet zu Hessen wurden dabei in BW bei 26 Tieren die Infektion nachgewiesen. 

Im Gegensatz zu den Vorjahren konnte das Probensoll für 2021 im Landkreis Reutlingen nicht erfüllt werden. Um die Probengewinnung auf eine breitere Basis zu stellen und die zeitliche und räumliche Abdeckung des Landkreises zu verbessern, wurde das System geändert. Seit 2022 werden auf der Basis der Jagdstrecke bestimmten Revieren Proben zugeteilt. 2025 hat die Mehrzahl der angeschriebenen Jagdausübungsberechtigten versucht, die Vorgaben zu erfüllen und mit der Unterstützung mehrerer freiwilliger Einsender konnte mit 81 Proben die Mindestprobenzahl (66) wie schon 2024 sogar überschritten werden.

Grundsätzlich können und sollen alle Jägerinnen und alle Jäger am Schwarzwildmonitoring teilnehmen. In allen Verwahrstellen stehen weiterhin Probensets zur Verfügung, sofern dem Veterinäramt vor der Entnahme des letzten Sets eine Mitteilung gemacht wurde. Die Probensets können auch direkt beim Veterinäramt bezogen werden.

Zur Vorbereitung eines möglichen Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest sollten alle Revierpächter den hier einsehbaren Fragebogen zur Kenntnis nehmen und eventuell schon Daten erfassen, welche sich voraussichtlich nicht mehr verändern. Im Falle eines Seuchenausbruchs werden diese Daten vom Veterinäramt abgefragt und sollten möglichst schnell verfügbar sein. 

Zu den zahlreichen bereits gestarteten Aktivitäten zur Seuchenprävention gehört unter anderem die Einrichtung von sogenannten "Verwahrstellen" in denen Kadaver von Wildschweinen beprobt und bis zur Entsorgung gelagert werden können.

Hier finden Sie eine Übersicht der Verwahrstellen im Landkreis Reutlingen.

Weitere Informationen zum Vorgehen beim Fund eines toten Wildschweines finden Sie auf der Seite Informationen zur Afrikanischen Schweinepest.

Das Tierfundkataster stellt ein zeitgemäßes Instrument zur exakten Erfassung verendeter Wildtiere dar. Die Daten sind für viele Fragen im Bereich der Wildtierbiologie nützlich.

Weitere Informationen - Früherkennungsprogramm ASP

Weitere Informationen

Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen

Informationen zu Fällen in Deutschland

Tierseuchengeschehen

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz-Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

Tierfund-Kataster

Landwirtschaft Hessen - Afrikanische Schweinepest

Rheinland Pfalz Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität - Afrikanische Schweinepest

Tierseuchenkasse Baden-Württemberg

Checklisten Biosicherheit - Schwein (PDF-nicht barrierefrei)

Managementplan Biosicherheit 2023 (PDF-nicht barrierefrei)

Da die durch Bakterien verursachte Krankheit schwere Schäden in der Bienenhaltung verursacht, ist sie anzeigepflichtig. Trotz strenger Maßnahmen kann der Seuchenerreger nicht vollständig ausgerottet werden, weshalb es immer wieder zu Ausbrüchen kommt. Für den Menschen ist die Erkrankung vollkommen ungefährlich.

Informationen zur aktuellen Seuchenlage sind im Tierseucheninformationssystem  (TSIS) zu finden. 

Aktuelle Lage im Landkreis Reutlingen:
Zuletzt wurde die Seuche am 17.06.2019 im Landkreis Tübingen in der Gemeinde Kirchentellinsfurt festgestellt. Das Sperrgebiet ersteckte sich auch auf das  Gemeindegebiet Wannweil.

Nachdem die Seuche erloschen war, wurden am 25.07.2019 alle Restriktionen aufgehoben. 

Links/ weitere Informationen

Amerikanische Faulbrut (AFB) : Steckbrief

TSIS Tierseucheninformationssystem

Die Aujeskysche Krankheit (AK) wird durch das Suine Herpesvirus 1 (SHV1) verursacht. Neben Schweinen können sich auch Rinder, Katzen und Hunde infizieren. Bei Schweinen verläuft die Erkrankung in Abhängigkeit vom Lebensalter sehr unterschiedlich. Erwachsene Tiere entwickeln nur milde oder keine Symptome, während Jungtiere meist schwer erkranken. Für Rinder, Hunde und Katzen verläuft die Erkrankung immer tödlich, wobei tollwutähnliche Symptome auftreten. Die Erkrankung wird daher auch als Pseudowut bezeichnet.

In den Hausschweinebeständen wurde das Virus getilgt und Deutschland gilt seit 2004 als frei von der AK bezüglich der Hausschweine. In der Wildschweinpopulation ist das Virus auch in Baden-Württemberg mit regionalen Häufungen vorhanden. 2025 wurden in Baden-Württemberg 6831 Wildschweine auf Aujeskysche Krankheit untersucht. 510 Tiere wurden positiv auf Antikörper gegen SHV1 getestet. Eine Häufung der positiven Befunde ist in den nordöstlichen Landkreisen und im äußersten Südosten des Landes zu erkennen. Aus dem Landkreis Reutlingen liegt kein positiver Befund vor. 

Das Risiko ist zwar gering, aber Jagdhunde können sich bei direktem Kontakt zu Wildschweinen oder deren Schweiß mit dem SHV1 zu infizieren.

Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung, die in erster Linie Wiederkäuer befällt. Schafe und Ziegen erkranken meist schwer daran, während bei Rindern der Verlauf weniger dramatisch ist. Übertragen wird das Virus durch blutsaugende Insekten (Gnitzen).

Die Seuche ist anzeigepflichtig und wird mit tierseuchenrechtlichen Maßnahmen bekämpft. Das Verbringen von nicht geimpften Tieren aus betroffenen Gebieten ist stark reglementiert, was zu großen Einschränkungen bei der Vermarktung von lebenden Nutztieren führt.

Weiterführende Informationen zur Seuchensituation und zur Erkrankung finden Sie auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-instituts.

Tierseuchengeschehen Blauzungenkrankheit

Am 08.08.2024 wurde die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 im Rems-Murr-Kreis amtlich festgestellt. Durch den Eintrag des Blauzungen-Virus verliert das Land Baden-Württemberg den Status ‚Blauzungen-Virus-frei‘ und wird für mindestens zwei Jahre zum Restriktionsgebiet für Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wildwiederkäuer. Nachdem sich das Virus in ganz Deutschland ausgebreitet hat, bestehen für das innerstaatliche Verbringen keine Hindernisse. Für das Verbringen in andere Mitgliedsstaaten stellen die Staaten unterschiedliche Anforderungen, welche für den Einzelfall geprüft werden müssen, bevor ein Gesundheitszeugnis ausgestellt werden kann. 

Am 10.10.2025 wurde erstmals seit Mai 2019 in Baden-Württemberg eine Infektion mit dem Serotyp 8 der Blauzungenvirus nachgewiesen. Damit wird ganz BW wieder mindestens für 2 Jahre zum Restiktionsgebiet für BTV-8. Entsprechend gelten wieder die schon aus der letzten Phase bekannten Einschränkung für das Verbringen von empfänglichen Tieren in freie Gebiete. 

Die aktuellen Verbringungsregelungen und Vordrucke dazu finden sie bei den weiterführenden Informationen.

Informationen zur weiteren Entwicklung der Bekämpfungsmaßnahmen finden Sie in der Pressemitteilung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.

Weiterführende Informationen

Merkblatt Blauzungenkrankheit

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - Informationen zur Blauzungenkrankheit (PDF)

Blauzungenkrankheit - wichtige Informationen (PDF-nicht barrierefrei)

Informationen zum Verbringen

Die Brucellose ist eine durch Bakterien aus der Familie Brucella verursachte Zoonose. Die Bakterien verursachen bei Mensch und Tier eine Blutvergiftung und haben eine Affinität zum Geschlechtsapparat, weshalb neben allgemeinen Symptomen einer Sepsis Aborte und Hodenentzündungen typisch sind.  Der Mensch kann sich durch den direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder über erregerhaltige und nicht durcherhitzte Lebensmittel infizieren. In den Nutztierbeständen in Deutschland wurde die Seuche schon vor langer Zeit getilgt, aber insbesondere bei Wildschweinen und Hasen wird der Erreger gelegentlich nachgewiesen.

Im Rahmen des Schweinepestmonitorings bei Wildschweinen werden auch in Baden-Württemberg gelegentlich Tiere festgestellt, welche Kontakt mit dem Erreger hatten. Im Jahr 2025 wurden von 3842 untersuchten Proben 325 als serologisch positiv bewertet. Die positiven Befunde häufen sich in den nördlichen und westlichen Landkreisen. Im Landkreis Reutlingen wurde kein Wildschwein positiv getestet. 

Außer für Jägerinnen und Jäger ist das Infektionsrisiko für den Menschen in Deutschland sehr gering.

Die BVD wird durch ein Virus verursacht und führt zu großen wirtschaftlichen Schäden und vermeidbarem Tierleid in Rinderbeständen. Eine Infektion der Kuh während der ersten 90 Tage der Trächtigkeit hat zur Folge, dass das Kalb das Virus lebenslang beherbergt und ausscheidet. Diese Dauerausscheider sind meist chronisch krank und verbreiten das Virus massiv im Bestand. Nach der jahrelangen konsequenten Identifizierung und Ausmerzung dieser Tiere gilt ganz Baden-Württemberg seit dem 14.07.2022 als seuchenfrei in Bezug auf BVD. Um den erreichten Status zu sichern, ist es notwendig, dass alle Rinderhalter die rechtlichen Vorgaben konsequent umsetzen.

Von entscheidender Bedeutung ist dabei, dass von jedem neugeborenen Kalb bis zum 20. Lebenstag eine Probe entnommen und zur Untersuchung auf das BVD-Virus eingeschickt wird. Die Probenentnahme kann ohne zusätzlichen Aufwand durch Ohrstanze mit der bis zum 7. Lebenstag vorgeschriebenen Kennzeichnung erfolgen.

Die Einstellung von Rindern, die gegen das Bovine Virusdiarrhoe-Virus (BVDV) geimpft wurden, ist in Betriebe in Baden-Württemberg ab dem 1. Juni 2022 verboten.

Links/ weitere Informationen

Merkblatt

Fischseuchen stellen eine Bedrohung für Wildfischbestände und den wirtschaftlichen Erfolg von Aquakulturbetrieben dar. Die bedeutsamsten Seuchen sind die IHN (Infektiöse Hämatopoetische Nekrose der forellenartigen Fische und des Hechtes) und die VHS (Virale Hämorrhagische Septikämie der Forellen). Die IHN und die VHS sind Viruserkrankungen, welche in Fischbeständen und insbesondere in Aquakulturbetrieben schwere Schäden anrichtet. Für den Menschen ist die Erkrankung vollkommen ungefährlich.

Angelnde, Fischwirtinnen und Fischwirte sollten ein gemeinsames Interesse an der Gesunderhaltung der Fische haben. Im Bemühen insbesondere die Bedrohung für die Fischzuchten zu vermindern, wurden in Baden-Württemberg zahlreiche Gewässer nach einem aufwändigen Verfahren als seuchenfrei anerkannt. Die Regelungen der Fischseuchenschutzverordnung des Landes Baden-Württemberg sollen die Aufrechterhaltung der Seuchenfreiheit  unterstützen.

IHN (INFEKTIÖSE HÄMATOPOETISCHE NEKROSE)

Aktueller Stand im Landkreis Reutlingen
Am 10.12.2019 wurde der Ausbruch der IHN im Schutzgebiet Große Lauter amtlich festgestellt. Der Seuchenfreiheitsstatus des Gebietes wurde bezüglich der IHN aufgehoben. Am 17.11.2023 wurde das Virus erneut nachgewiesen. Das Restriktionsgebiet umfasst das gesamte Wassereinzugsgebiet der Großen Lauter und ihrer Nebenflüsse und wird auf unabsehbare Zeit bestehen bleiben.

Am 30.01.2020 wurde der Ausbruch der IHN in der Echaz amtlich festgestellt. Das Restriktionsgebiet umfasst das Wassereinzugsbebiet der Echaz .

Am 28.09.2020 wurde der Ausbruch der IHN in der Zwiefalter Ach amtlich festgestellt. Nachdem die dafür notwendigen Voraussetzungen gegeben sind, gilt die Seuche in der Zwiefalter Ach seit dem 06.05.2021 als erloschen und die Restriktionen wurden aufgehoben.

VHS (VIRALE HÄMORRHAGISCHE SEPTIKÄMIE DER SALMONIDEN)

Aktueller Stand im Landkreis Reutlingen
Die VHS wurde im Landkreis Reutlingen seit vielen Jahren nicht nachgewiesen.

Links/ weitere Informationen

Merkblätter Fische

TSIS -TierSeuchenInformationsSystem

TSIS Anzeigepflichtige Tierseuchen

Räudemilben kommen bei vielen Tierarten und dem Menschen vor. In der Regel erkranken nur immungeschwächte Einzelindividuen an dieser Hautkrankheit. Bei Gemsen und Füchsen kann sich aber ein seuchenartiges Krankheitsgeschehen entwickeln. Aktuell ist auch im Landkreis Reutlingen eine Zunahme befallener Füchse zu verzeichnen. Die Tiere zeigen den charakteristischen Haarausfall und sind meist auch stark abgemagert.

Obwohl er eigentlich für die Parasiten ein Fehlwirt ist, kann auch der Mensch befallen werden. Einem deutlich höheren Infektionsrisiko sind Hunde ausgesetzt. Die gilt insbesondere dann, wenn sie direkten Kontakt zu erkrankten Füchsen haben oder in Fuchsbaue kriechen.

Treten nach einem Kontakt mit einem Fuchs bei Hund oder den Tierhaltenden stark juckende Hautveränderungen auf, sollte sofort eine Tierärztin oder ein Tierarzt beziehungsweise eine Ärztin oder ein Arzt aufgesucht werden, damit eine Abklärung erfolgen kann. Ist das Immunsystem nicht geschwächt, heilt die Erkrankung unter einer gezielten Behandlung in der Regel problemlos aus.

Links/ weitere Informationen

STUA Aulendorf Diagnostikzentrum :  Fuchsräude im Regierungsbezirk Tübingen (PDF)

In Süddeutschland treten seit Juli 2026 vermehrt Erkrankungen bei Rindern auf, welche mit Fieber, Durchfall und einem deutlichen Leistungsabfall bei Milchkühen verbunden sind. Die Ursache ist ein Virus, welches unter anderem verwandt ist mit dem schon seit einigen Jahren auftretenden Schmallenberg-Virus (SBV). Wie bei der gesamten Gruppe dieser Viren erfolgt die Übertragung wahrscheinlich hauptsächlich durch Gnitzen (kleine Mücken 1 bis 3 mm).

Erkrankungen wurden bisher nur bei Rindern festgestellt, aber vermutlich sind auch andere Wiederkäuerarten empfänglich. 
Erkrankungen beim Menschen wurden bisher nicht nachgewiesen. Die gesamte Virus-Gruppe gilt als für den Menschen ungefährlich.

Es ist möglich, dass das Virus ähnlich wie das Schmallenberg-Virus bei Rindern zu Missbildungen bei Neugeborenen führt. Sollte dies der Fall sein, sind die Folgen Anfang 2027 zu erwarten.

Im Landkreis Reutlingen gibt es bisher keine bestätigten Fälle. Aber entsprechende Befunde in Balingen, Sigmaringen, Biberach und Waiblingen lassen das Vorhandensein auch im Landkreis Reutlingen vermuten.

Weitere Informationen

Staupeviren verursachen bei mehreren Säugetierfamilen schwere Erkrankungen. Der aktuellen Staupeepedemie sind in ihrer Hochphase auch im Landkreis Reutlingen zahlreiche Füchse und Dachse zum Opfer gefallen. Auch wenn sich das Seuchengeschehen beruhigt hat, werden verhaltensauffällig erlegte oder verunfallte Füchse regelmäßig positiv auf das Staupevirus getestet.

Diese Tatsache hat für Hundebesitzer eine große Bedeutung, da ungeimpfte Hunde sich durch direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Ausscheidungen infizieren können. Nur eine konsequente Impfprophylaxe kann Hunde vor der Krankheit schützen.
Im Jahr 2025 wurden 247 wildlebende Kaniden auf den Staupeerreger mittels PCR untersucht. Davon wurden 101 als positiv diagnostiziert, 5 Tiere als fraglich.

Links und weitere Informationen

Information zur Staupe-Epidemie

Nach dem Ausbruch von Symptomen verläuft die Infektion mit dem Tollwutvirus praktisch immer tödlich. Obwohl alle Säugetiere empfänglich sind, wird das Virus hauptsächlich von Fleischfressern durch den Biss an ein Opfer weitergegeben. Eine Infektion durch den Kontakt mit Körperflüssigkeiten eines tollwütigen Tieres ist möglich. Der durch Hunde vermittelte und daher für den Menschen besonders gefährliche Zyklus spielt in Ländern mit einer großen Population streunender Hunde noch eine Rolle. In Mitteleuropa ist der Rotfuchs der wesentliche Überträger der Tollwut. Neben der sogenannten terrestrischen Tollwut existiert ein Infektionsgeschehen in der Fledermauspopulation.

Nach jahrzehntelangen Bemühungen die Tollwut auszurotten, ist Deutschland 2008 als frei von der terrestrischen Tollwut anerkannt worden. Dieser Status muss durch ein flächendeckendes Monitoring aufrechterhalten werden. Dazu liefern Jägerinnen und Jäger tot aufgefundene oder krank erlegte Indikatortiere (Fuchs, Waschbär, Marderhund) an dafür vorgesehenen Sammelstellen ab, von wo sie in regelmäßigen Abständen in eine Untersuchungseinrichtung verbracht werden.

Im Jahr 2025 wurden 353 Indikatortiere in Baden-Württemberg auf Tollwut untersucht.  Dabei wurden keine Hinweise auf eine Tollwutinfektion festgestellt.

Insgesamt 21 Fälle  von Fledermaustollwut  wurden 2025 in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen bestätigt.

Das Usutu-Virus verursachte erstmals 2011 in Deutschland ein massives Sterben von Wildvögeln. Seitdem treten immer wieder regional begrenzte Vogelsterben durch das Virus auf. Besonders betroffen sind Amseln.

2025 wurden in Baden-Württemberg 318 Wildvögel auf das Virus getestet. Dabei ergaben sich keine positiven Befunde.

Links/ weitere Informationen

Untersuchungsämter-BW: Informationen zum Usutu-Virus

Informationen zu Usutu-Virus

Influenzaviren haben ein breites Wirtsspektrum und verändern sich ständig. Besonders durch den Austausch genetischer Informationen zwischen Influenzaviren des Menschen, der Vögel und der Schweine können Varianten entstehen, die für den Menschen stark krankmachend sind. Durch traditionelle Formen der Tierhaltung (zum Beispiel Freilandhaltung) und den engen Kontakt zwischen Menschen und Nutztieren ist das Risiko für das Entstehen neuer Influenzaviren in Asien besonders hoch. Die Wanderbewegungen der Zugvögel, aber vor allem der internationale Reise- und Warenverkehr sorgen für eine schnelle Verbreitung der Erreger. Um möglichst frühzeitig potentielle Seuchenerreger zu identifizieren und Gegenmaßnahmen wie zum Beispiel die Impfstoffentwicklung anzupassen, wird das Geschehen weltweit intensiv überwacht.

Situation im Landkreis Reutlingen

Im Gemeindegebiet Pfullingen wurde ein Kranich aufgefunden, bei dem das Virus der Aviären Influenza festgestellt wurde. Das Untersuchungsergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat das Landratsamt am 30.10.2025 erhalten. Vor dem Hintergrund eines sehr dynamischen Infektionsgeschehens bei Wildvögeln und einem Ausbruch in einem Geflügelbetrieb im Alb-Donau-Kreis besteht grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für weitere Infektionen in Nutztierbeständen. Der Fund des infizierten Kranichs erhöht dieses Risiko vor Ort nicht. Das Tier ist vermutlich geschwächt durch das Virus im Landkreis gelandet. In der Umgebung des Fundorts befinden sich keine Geflügelbetriebe, für die eine unmittelbare Ansteckungsfahr bestehen könnte. Es wurden daher keine Schutzmaßnahmen für Geflügelhaltungen im Landkreis Reutlingen angeordnet. 

Alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sollten Biosicherheitsmaßnahmen ergreifen und sich auf mögliche Seuchenausbrüche vorbereiten. Die Möglichkeit zur Aufstallung der Tiere bietet dabei die meisten praktischen Ansatzpunkte. Ausnahmen von einer potentiellen Aufstallungspflicht können in erster Linie  dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Übernetzung/Überdrahtung des Auslaufes den Kontakt zur Wildvögeln sicher verhindert. Um die Eignung solcher Maßnahmen abzuklären, sollten alle Geflügelhalter Kontakt mit dem Veterinäramt aufnehmen.

Für den Fall, dass es im weiteren Verlauf des Seuchengeschehens zur Festlegung von Restriktionsgebieten kommen sollte, rät das Veterinäramt allen Direktvermarktern von Eiern über die Einrichtung einer Packstelle nachzudenken. Aus Betrieben in Restriktionsgebieten dürfen aus Gründen der Rückverfolgbarkeit nur Eier über zugelassene Packstellen vermarktet werden. Zuständig für die Zulassung als Packstelle sind die Regierungspräsidien.

Mehr Informationen und ein FAQ zur Geflügelpest im Landkreis Reutlingen

Wildvogelmonitoring

Auf Anraten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) soll ein verstärktes AI-Monitoring in Baden-Württemberg durchgeführt werden. Die Untersuchung verendeter Wildvögel (Greifvögel, Eule, Reiher, Wasservögel)  ist in diesem Zusammenhang eine wichtige Maßnahme und das Veterinäramt sorgt für die Zuleitung der Proben an das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt - Diagnostikzentrum in Aulendorf (STUA).
Die Beprobung erfolgt durch das Veterinäramt aber nur unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Zum Beispiel schwer zugängliche oder in fortgeschrittener Verwesung befindliche Kadaver werden nicht beprobt.
Grundvoraussetzung ist, dass der Fundort zeitnah und eindeutig bestimmt an das Veterinäramt übermittelt wird.
Schon bei einer Zeitverzögerung über Nacht muss damit gerechnet werden, dass der Kadaver von Aasfressen entsorgt wurde. Geokoordinaten sind für die Beschreibung des Fundortes ideal geeignet. Beim Fund eines toten Vogels handelt es sich um keinen Notfall, der außerhalb der üblichen Geschäftszeiten bearbeitet werden müsste.

Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte

Um das Risiko für die Verschleppung der Geflügelpest über Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte zu minimieren, müssen dort bestimmte Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden (§7 Geflügelpestverordnung).  

Dabei gelten für Enten und Gänse besondere Auflagen, da diese Tiere ein besonderes Risiko darstellen. Von ihnen müssen vor dem Verbringen auf die Veranstaltung  Tupferproben im Labor auf Geflügelpest untersucht werden. 

Alternativ zu diesem aufwändigen Verfahren kann die Tierhalterin oder der Tierhalte auch sogenannte Sentineltiere zusammen mit Enten und Gänsen halten. Dafür kommen Hühner und Puten in Betracht, da diese meist unter deutlichen Symptomen der Seuche erkranken.  Um diese Variante nutzen zu können, muss die Tierhalterin oder der Tierhalter die Haltung von Sentineltieren beim Veterinäramt anzeigen  und erhält dann eine Bestätigung. 

Links/ weitere Informationen

Aktuelle Situation in Baden-Württemberg

TSIS - TierSeuchenInformationsSystem

Information zur Vogelgrippe

Vorgehen beim Auffinden eines toten Wildvogels (PDF-nicht barrierefrei)
Grafik zur Verfügung gestellt vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Zur Leistung: Haltung von Sentineltieren anzeigen

Nach dem neuen Tiergesundheitsrecht sind Imkerinnen und Imker verpflichtet, im Falle einer vorübergehenden Wanderung Folgendes aufzuzeichnen:

  • Ort der Wanderung
  • Datum des Beginns und der Beendigung der Wanderung
  • Anzahl der verbrachten Bienenvölker

Links/ weitere Informationen

Hier finden Sie eine Dokumentationshilfe (PDF) oder Sie können die Wanderung von Bienen von außerhalb des Landkreises hier direkt melden.