Das Radverkehrskonzept des Landkreis Reutlingen wurde erstmals vor über 20 Jahren erstellt und seitdem regelmäßig fortgeschrieben. Es stellt die Grundlage des Ausbaus der Radinfrastruktur im Landkreis dar und ermöglicht ein zielgerichtetes Vorgehen, indem die darin enthaltenen Maßnahmen gemäß ihrer Priorisierung umgesetzt werden.
Das Radverkehrskonzept des Landkreises Reutlingen erklärt, wie das Fahrradfahren in der Region attraktiver, sicherer und zukunftsfähig gestaltet werden kann. Sein Ziel ist, einen Rahmen aufzustellen, wie insbesondere der Landkreis und die Gemeinden in diesem gezielt dazu beitragen können, dass mehr Menschen das Fahrrad nutzen. Denn dies geht mit vielen Vorteilen, beispielsweise im Klima- und Umweltschutz, aber auch hinsichtlich der Gesundheit der Menschen im Landkreis und der Lebensqualität in diesem einher.
Ziel des Landkreises Reutlingen ist es, mit einer mittel- bis langfristigen Planung den Radverkehrsanteil zu erhöhen und damit einen fahrradfreundlichen, verkehrssparenden und nachhaltigen Landkreis zu entwickeln.
Bereits heute umfasst das Radverkehrsnetz des Landkreises über 1 300 Kilometer. Doch nur durch eine fortschreitende Optimierung und Erweiterung des Netzes kann das Fahrrad als modernes, vielseitiges Fortbewegungsmittel weiter gefördert werden. Der Landkreis hat deshalb in den vergangenen Jahrzehnten anhand von Konzepten das Radwegenetz im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten konsequent und landschaftsgerecht ausgebaut, saniert und erneuert. Damit leistet er einen positiven Beitrag für aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen, wie Klimawandel, Stau, Luftverschmutzung, Flächeninanspruchnahme und Lärm.
Am 04. März 2026 wurde das Radverkehrskonzept 2026 bis 2035 vom Ausschuss für technische Frage und Umweltschutz des Landkreises verabschiedet und dient somit nun als Grundlage für die Radverkehrsförderung im Landkreis Reutlingen. Mit dem neuen, erweiterten Umfang sowie der überarbeiteten Vorgehensweise bei der Fortschreibung, erfüllt das Konzept den Landesstandard. So wurde erstmals eine umfangreiche Basis aus Daten zur bestehenden Infrastruktur, zum Mobilitätsverhalten vor Ort sowie zum Unfallgeschehen geschaffen. Außerdem wurde das Radwegenetz überarbeitet und unter konzeptioneller Erarbeitung mit den Kommunen und der Bevölkerung ein Konzept erschaffen, bei welchem der Fokus auf den Alltagswegen liegt. Darüber hinaus ist das Konzept erstmals baulastträgerübergreifend, das heißt es umfasst Maßnahmen an allen Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen. Neben den klassischen Streckenmaßnahmen wurden im Konzept zum ersten Mal Maßnahmen zu Radabstellanlagen aber auch zur Förderung des Radverkehrs abseits der Radinfrastruktur formuliert.
Alle wichtigen Dokumente finden Sie am Ende dieser Seite.
Maßnahmen an Bundes- und Landesstraßen:
Rund 110 Maßnahmenvorschläge zur Beseitigung von Netzlücken entlang der circa 211 km Bundes- und 222 km Landesstraßen wurden definiert. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen unter Berücksichtigung der Ausbaustufe und des Bedarfsplan für Radwege Baden-Württemberg.
Maßnahmen des Landkreises:
163 Maßnahmenvorschläge zur Radinfrastruktur befinden sich in Zuständigkeit des Landkreises Reutlingen. Die Maßnahmen sind mit Ausbaustufen versehen, welche bei der Umsetzung berücksichtigt werden. Diese werden unter dem Unterpunkt „Priorisierung“ erläutert.
Maßnahmen der Kommunen:
Weitere 128 Maßnahmenvorschläge befinden sich entlang kommunaler Straßen und liegen somit in der Baulast der jeweiligen Gemeinde. Da die Zusammenarbeit aller Baulastträger für ein durchgängiges Radnetz essentiell ist, wird auch diesen eine Umsetzung unter Berücksichtigung der Ausbaustufen empfohlen. Darüber hinaus wurden Maßnahmen zu Radabstellanlagen an wichtigen ÖPNV-Haltestellen, bedeutenden Freizeitzielen, weiterführenden Schulen und in Ortsmitten definiert, die in Zuständigkeit der Kommunen liegen.
Alle Infrastruktur und deren aktueller Umsetzungsstand können der interaktiven Karte entnommen werden.
Auch abseits des Ausbaus der Radinfrastruktur kann der Kreis auf verschiedensten Ebenen dazu beitragen, den Radverkehr zu fördern. Dazu gehören unter anderem die Themenbereiche Kommunikation, Sicherheit, Mobilitätsmanagement, Gesundheitsförderung oder soziale Teilhabe. Die Maßnahmen sind daher sehr vielfältig gestaltet und beinhalten unter anderem folgende Maßnahmen:
Broschüre für Bürgerinnen und Bürger
Die Gesamtheit der Maßnahmen und deren Wichtigkeit kann Anlage 12 entnommen werden. Die Umsetzung der Maßnahmen ist essentiell für die ganzheitliche Förderung des Radverkehrs und stellt daher, zusammen mit der Umsetzung der Streckenmaßnahmen in Zuständigkeit des Landkreises, das Aufgabenfeld der Radverkehrskoordinatorin dar.
Bei der Umsetzung der Maßnahmen werden die zu diesem Zeitpunkt gültigen Gesetze, Richtlinien und Qualitätsstandards berücksichtigt.
Anhand des Evaluationskonzeptes (Anlage 15) soll die Qualitätssicherung der Radverkehrsförderung erfolgen. Sie gliedert sich in Umsetzungsanalyse, Wirkungsanalyse und vertiefter Evaluation einzelner innovativer oder umfangreicher Maßnahmen. Indem die gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen bei zukünftigen Projekten genutzt werden, sollen die Effektivität und der Erfolg der Arbeit gewährleistet werden.
Umsetzungsanalyse = Stetiges Einteilen der Maßnahmen in „nicht begonnen“, „in Planung“, „abgeschlossen“, „nicht umsetzbar“ in der Maßnahmentabelle sowie in der interaktiven Karte. Bei Maßnahmen, die als „nicht umsetzbar“ eingestuft werden, wird dies mit einer kurzen Begründung versehen. Die wichtigsten Erkenntnisse daraus werden in einem regelmäßigen Bericht dem Gremium vorgestellt.
Wirkungsanalyse = Bewertung des Erfolgs einer Maßnahme nach deren Umsetzung anhand einheitlicher Indikatoren, wie Unfallzahlen oder der Auslastung der Infrastruktur.
In Vorbereitung zur Erstellung des Netzkonzeptes wurden verschiedene Daten zur bestehenden Infrastruktur sowie zum Mobilitätsverhalten im Landkreis erhoben. Zudem wurde gemeinsam mit den Kommunen ein sogenanntes Wunschliniennetz erstellt. Mithilfe der Ergebnisse der ersten Bürgerbeteiligung sowie aus der Beteiligung von Kommunen und Interessenvertretenden wurden anschließend die Wunschlinien auf die bestehende Infrastruktur umgelegt. Dabei wurden das übergeordnete RadNETZ BW und kommunale Radnetze, sowie Daten zur ÖPNV-Infrastruktur berücksichtigt.
Abschließend wurden die einzelnen Radverkehrsachsen nach folgenden Kategorien priorisiert: Hauptpendlerrouten, Hauptnetz, Nebennetz und Freizeitrouten. Entscheidend hierfür war die heutige Frequentierung der Verbindungen durch den Radverkehr sowie das zukünftige Potential dieser.
Für die Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes des Landkreis Reutlingen wurden auch die Bürgerinnen und Bürger einbezogen.
In einem ersten Schritt wurde gemeinsam mit einem Planungsbüro ein Netzkonzept erstellt. Hierbei hatten die Bürgerinnen und Bürger im September und Oktober 2024 Zeit, sich bei einer Online-Beteiligung einzubringen. Insgesamt haben circa 800 Personen dieses Angebot wahrgenommen und ihre Ideen und Wünsche eingebracht. 95 Prozent der Teilnehmenden sind wohnhaft im Landkreis Reutlingen, die weiteren fünf Prozent wohnen in den angrenzenden Landkreisen.
Die Online Beteiligung wurde ausgewertet und lieferte Daten rund um das aktuelle Fahrverhalten, die Wahrnehmung der Rad-Infrastruktur und Informationen zu Radverbindungen. Folgende zentrale Kenntnisse konnten aus der Online-Beteiligung gewonnen werden:
Diese und weitere Erkenntnisse sowie die kommunenspezifische Auswertung wurden während des gesamten Prozesses der Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes berücksichtigt. Zudem hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit ihre Alltags- und Freizeitrouten, die sie im Landkreis Reutlingen zurücklegen, in einer Karte zu verorten. Die zahlreichen Rückmeldungen flossen in die Erstellung des Netzkonzeptes des Landkreises Reutlingen mit ein.
Auf Basis des in Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern erstellten Netzkonzeptes wurden in einem zweiten Schritt Handlungsbedarfe auf diesen Verbindungen identifiziert. Auch hierbei hatten die Bürgerinnen und Bürger im Februar 2025 die Möglichkeit, ihre Expertise zu teilen. Insgesamt haben circa 700 Personen dieses Angebot wahrgenommen und ihre Wahrnehmungen und Wünsche eingebracht.
Die Online Beteiligung wurde ausgewertet und lieferte Daten zu Positivbeispielen, Handlungsbedarfen, Wahrnehmung verschiedenster Maßnahmen und gewünschte Priorisierung dieser. Folgende zentrale Kenntnisse konnten aus der Online-Beteiligung gewonnen werden:
Diese und weitere Erkenntnisse sowie die kommunenspezifische Auswertung wurden während des weiteren Prozesses der Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes berücksichtigt. Zudem hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, Stellen zu verorten, an welchen Sie sich eine Radverkehrsmaßnahme wünschen. Die zahlreichen Rückmeldungen bildeten die Grundlage für die Erarbeitung der Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes des Landkreises Reutlingen.
Um Defizite auf dem Radnetz zu identifizieren, wurde die bestehende Infrastruktur auf diesem mit den Qualitätsstandards abgeglichen, welche erreicht werden sollen (Anlage 3). Die systematische Überprüfung erfolgte entlang aller Radstrecken (mit Ausnahme des Freizeitnetzes) und berücksichtigte auch die Ergebnisse der Unfallanalyse. Als Netzlücken wurden die Defizite abschließend kartographisch dokumentiert.
Für die Netzlücken wurden anschließend Maßnahmenvorschläge definiert, welche den Qualitätsstandards entsprechen. Bei kritischen Situationen wurden außerdem Alternativen aufgezeigt. Im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen kann im Rahmen des intensiven Planungsprozesses jedoch letztendlich auch eine andere Lösung als passend bewertet werden.
Daneben wurden auch Maßnahmen zu Radabstellanlagen erarbeitet. Diese ergeben sich aus einem Abgleich der bereits vorhandenen Radabstellanlagen mit den abgeleiteten Potentialen und den Qualitätsstandards zu Radabstellanlagen (Anlage 4), welche wiederum auch auf gesetzlichen Grundlagen beruhen. So wurden an 172 Standorten im Landkreis Maßnahmenvorschläge zu Radabstellanlagen gemacht.
Abschließend wurde eine Priorisierung der Maßnahmen festgestellt. Diese gliedert sich in eine Erst-Priorität durch Hierarchisierung des Netzes: Hauptpendlerroute (Priorität 1), Hauptroute (Priorität 2), Nebenroute (Priorität 3). Weiterhin erfolgte eine Zweit-Priorität durch Aufwand, Wirkung und Kosten (siehe Anhang 11): Hohe Priorität (Priorität A), Mittlere Priorität (Priorität B), Niedrige Priorität (Priorität C). Durch Verschneidung der Prioritäten ergibt sich eine Einordnung in fünf Ausbaustufen. Die Ausbaustufen dienen bei der Umsetzung der Maßnahmen als Orientierung hinsichtlich des Umsetzungszeitpunktes
Der Prozess der Fortschreibung wurde über ein Jahr von einer Projektgruppe begleitet. Teil dieser Projektgruppe „Radverkehr“ waren Vertreter vom Kreis-Strassenbauamt, dem Planungsbüro, der Straßenverkehrsbehörde, der unteren Naturschutzbehörde, des Kreis-Forstamtes, des Kreis-Landwirtschaftsamtes, der Abteilung Nahverkehr und Mobilität, des Biosphärengebiets sowie von Mythos Schwäbische Alb - somit waren die wichtigsten Institutionen vertreten, welche von der Radverkehrsplanung in ihren Interessen betroffen sind. Die Projektgruppe diskutierte und bewertete den aktuellen Planungsstand sowie (Zwischen-)Ergebnisse. Die Ergebnisse der fünf Treffen wurden wiederum bei der Fortschreibung und insbesondere bei der Maßnahmendefinition zur Radinfrastruktur berücksichtigt, um ein möglichst umsetzungsrealistisches Konzept zu schaffen und übergreifende Interessenskonflikte bereits im Vorfeld aufzudecken.
Radverkehrsmaßnahmen ergeben sich aus einer breiten Datengrundlage. Zu dieser gehören zum einen Meldungen aus Kommunen und der Bevölkerung, wie beispielsweise über die digitale Meldeplattform RADAR!, und zum anderen Verkehrsschauen. Bei diesen werden die Verkehrssicherheit innerhalb einer Kommune mit Vertreterinnen und Vertretern der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei, dem Kreis-Straßenbauamt sowie von Kommune und Regierungspräsidium besprochen.
Darüber hinaus wird konstant an einer quantitativen Datenbasis gearbeitet. Diese setzt sich zusammen aus:
Ergänzt wird der entstehende Maßnahmenkatalog zudem durch die Maßnahmen, welche aus dem Auf- und Ausbau des RadNETZ BW resultieren. Hierbei handelt es sich um ein flächendeckendes, durchgängiges Netz alltagstauglicher Fahrradverbindungen zwischen Mittel- und Oberzentren entlang der wichtigsten Siedlungsachsen im Land, welches federführend durch das Land Baden-Württemberg betreut wird.