Kindertagespflege: Informationen zu der Änderung des Kostenbeitrages ab 01.01.2026
Meldungen
Informationen für Eltern
Ab dem 01.01.2026 gibt es Änderungen im Kostenbeitrag zur Förderung in Tagespflege.
In seiner Sitzung vom 17.12.2025 hat der Kreistag der Änderung der Satzung über die Erhebung
von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege im Landkreis Reutlingen sowie der dazugehörigen
Kostenbeitragstabelle zugestimmt.
Hier eine kurze Erläuterung zu den eintretenden Änderungen vorab:
Ab dem 01.01.2026 haben Sie daher einen anderen Kostenbeitrag zu zahlen und sind womöglich
in einer anderen Einkommensgruppe einzustufen.
Wir werden die Kostenbeitragsänderungen ab Januar 2026 nach und nach umsetzen und Ihnen anschließend schriftlich Bescheid geben. Aufgrund der Vielzahl der neu festzusetzenden Kostenbeiträge bitten wir um Verständnis, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Bitte nehmen Sie außerdem zur Kenntnis, dass ab 01.01.2026 die Weitergewährung der Förderung bei Betreuungsunterbrechungen bis zu 6 Wochen weiter erfolgt - dies gilt sowohl für die Geldleistung an die Kindertagespflegeperson als auch für den von Ihnen zu entrichtenden Kostenbeitrag.
Bei Fragen oder für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Sachbearbeitung.
Kontaktdaten Wirtschaftliche Jugendhilfe