Online-Anhörung bei Geschwindigkeitsverstößen

Wurde gegen Sie wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, können Sie sich – neben dem bisherigen Weg in Papierform – alternativ über unser Online-Portal äußern und und Ihre Daten ergänzen oder berichtigen. Ein Gang zur Behörde oder zum Briefkasten bleibt Ihnen damit erspart.

Das Online-Portal können Sie über diesen Link erreichen.

Ihre individuelle Zugangskennung entnehmen Sie bitte dem Anhörungsschreiben, das Ihnen von der Bußgeldstelle übersandt wurde.


  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0