Online-Anhörung bei Geschwindigkeitsverstößen
Wurde gegen Sie wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, können Sie sich – neben dem bisherigen Weg in Papierform – alternativ über unser Online-Portal äußern und und Ihre Daten ergänzen oder berichtigen. Ein Gang zur Behörde oder zum Briefkasten bleibt Ihnen damit erspart.
Das Online-Portal können Sie über diesen Link erreichen. |
Ihre individuelle Zugangskennung entnehmen Sie bitte dem Anhörungsschreiben, das Ihnen von der Bußgeldstelle übersandt wurde.