Kreisbehinderten-Beauftragter
!!! AKTUELL !!!
Die Stelle des Kreisbehindertenbeauftragten ist bis voraussichtlich November 2023 leider nicht besetzt.
Bei persönlichen Anliegen oder einem Beratungswunsch zu individuellen Fragen für Menschen mit Behinderung oder deren angehörigen, steht die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) im Landkreis Reutlingen zur Verfügung.
Kontakt:
Diakonieverband Reutlingen
Planie 17, 72764 Reutlingen
Tel. 07121-94860
Email: eutb(at)diakonie-reutlingen.de
Anfragen von Kommunen, Behörden oder sonstigen Organisationen können an die Geschäftsstelle Inklusionskonferenz gerichtet werden.
Kontakt:
Geschäftsstelle Inklusionskonferenz
Kaiserstrasse 107, 72764 Reutlingen
Tel. 07121-4855810
Email: inklusionskonferenz(at)kreis-reutlingen.de
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Der kommunale Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartner für
- Personen mit Behinderungen im Landkreis Reutlingen und deren Angehörige
- Institutionen, Organisationen und Verbände der Behindertenselbsthilfe
- zum Landkreis gehörende Stadt- und Gemeindeverwaltungen
Seine Aufgaben sind
- die Beratung und die Vertretung der Interessen und Belange aller Menschen mit Behinderungen gegenüber der Verwaltung als unabhängige Vertrauensperson (Ombudsmann)
- die Beratung des Landkreises in allen Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen
- die Stellungnahme zu Vorhaben der Gemeinden und des Landkreises, bei denen die Belange der Menschen mit Behinderungen betroffen sind
- die Koordination der Behindertenbeauftragten bei den kreisangehörigen Gemeinden
- die Vernetzung mit Betroffenenverbänden, Institutionen, Organisationen und Selbsthilfegruppen, sowie anderen kommunalen Behindertenbeauftragten
- die Öffentlichkeitsarbeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Gesetzliche Grundlage ist das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz.