Jahresabschluss

Eröffnungsbilanz

kreisfinanzen

Das neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) stützt sich auf ein Drei-Komponenten-Modell, welches systematisch miteinander verbunden ist.

Es beinhaltet:
• den Ergebnishaushalt/ die Ergebnisrechnung
• den Finanzhaushalt/ die Finanzrechnung
• die Vermögensrechnung (Bilanz).

Welche Ausgaben und Einnahmen im Landkreis Reutlingen anstehen und in welcher Höhe, wird in der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan festgelegt.

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gliedert sich der doppische Haushaltsplan in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt.

• Im Ergebnishaushalt werden alle Erträge und Aufwendungen geplant - er ist damit mit dem kameralen Verwaltungshaushalt vergleichbar. Hier werden unter anderem die Kreisumlage, Gebühreneinahmen, Erstattungen, Personal- und Geschäftsaufwendungen, Hilfeleistungen oder die Abschreibungen veranschlagt.

• Der Finanzhaushalt enthält alle ergebniswirksamen Zahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit (analog dem Ergebnishaushalt jedoch ohne zum Beispiel den Abschreibungen) und alle Ein- und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit (vergleichbar mit dem kameralen Vermögenshaushalt). Im Finanzhaushalt werden zum Beispiel die Beschaffung von beweglichem Vermögensgegenständen oder Baumaßnahmen (Schulhausbauten oder Straßenbaumaßnahmen) veranschlagt.

Alle tatsächlich angefallenen Ausgaben und Einnahmen des Landkreises Reutlingen sind zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres in einem Jahresabschluss aufzustellen und zu dokumentieren.

Nach § 95 Gemeindeordnung besteht der Jahresabschluss aus
• der Ergebnisrechnung
• der Finanzrechnung sowie
• der Vermögensrechnung (Bilanz).

Die Vermögensrechnung (Bilanz) dient der Darstellung der Vermögens- und Finanzsituation des Landkreises Reutlingen.

Die Aktivseite zeigt die Höhe und Zusammensetzung des Vermögens (Mittelverwendung), die Passivseite gibt Auskunft darüber, wie das Vermögen finanziert ist und wie sich das Eigenkapital verändert (Mittelherkunft).

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