Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Landkreis Reutlingen ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für kreis-reutlingen.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Der Landkreis Reutlingen plant innerhalb der kommenden 2 Jahre eine grundlegende Überarbeitung der Webseite im Zuge eines Relaunchs. Noch bestehende Mängel sollen in diesem Zuge behoben werden.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Barrieren sind aktuell auf kreis-reutlingen.de noch vorhanden.
Alternativtexte für Grafiken und Objekte
Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
HTML-Strukturelemente für Überschriften
Die Überschriften auf der Webseite sind in der Regel im gängigen h-Format gekennzeichnet. Die korrekte Reihenfolge der Überschriften wird teilweise aus Layoutgründen nicht eingehalten.
Die Überschriften-Struktur auf der Webseite wird nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Gliederung der Inhalte
Absätze werden nicht anhand von p-Tags gegliedert. Die Lesbarkeit durch Screenreader ist so zwar möglich, allerdings nicht optimal für den Lesefluss. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.
(gemäß Prüfschritt 1.3.1d Inhalte gegliedert der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Sinnvolle Reihenfolge
Die Reihenfolge der Navigationspunkte ist in der Mobilansicht nicht durchgängig. Diese Reihenfolge ist aus technischen Gründen jedoch erforderlich, weshalb an dieser Stelle keine Reihenfolge analog zur Desktop-Ansicht umgesetzt werden kann.
(gemäß Prüfschritt 1.3.2a Sinnvolle Reihenfolge der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar
Direktlinks und Links sind zum Teil nicht erkennbar. Die Verlinkung wird nur durch ein Attribut augezeichnet.
Attribute beschreiben bei Verlinkungen zum Beispiel die Unterstreichung, die Farbe oder ein Link-Icon. Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Webseite.
(gemäß Prüfschritt 1.3.3a Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung
Die Seite ist nicht responsive. Wird bei der nächsten Überarbeitung umgesetzt.
(gemäß Prüfschritt 1.3.4a Keine Beschränkung auf Bildschirmausrichtung der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Ohne Farben nutzbar
Direktlinks und Links sind zum Teil nicht erkennbar. Die Verlinkung wird nur durch ein Attribut augezeichnet. Attribute beschreiben bei Verlinkungen zum Beispiel die Unterstreichung, die Farbe oder ein Link-Icon. Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Webseite.
(gemäß Prüfschritt 1.4.1a Ohne Farben nutzbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Kontraste von Texten ausreichend
Direktlinks und Links sind zum Teil nicht erkennbar. Die Verlinkung wird nur durch ein Attribut augezeichnet. Attribute beschreiben bei Verlinkungen zum Beispiel die Unterstreichung, die Farbe oder ein Link-Icon. Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Webseite.
(gemäß Prüfschritt 1.4.3a Kontraste von Texten ausreichend der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Inhalte brechen um
Die Webseite passt sich aktuell nicht an die Gegebenheiten verschiedener Displaygrößen an (Responsive Webdesign). Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Webseite.
(gemäß Prüfschritt 1.4.10a Inhalte brechen um der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend
Die Icons im Bannerbereich haben zu wenig Kontrast. Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Webseite.
(gemäß Prüfschritt 1.4.11a Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Ohne Maus nutzbar
Das Dropdown Menü kann nicht ausgeklappt werden. Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Webseite.
(gemäß Prüfschritt 2.1.1a Ohne Maus nutzbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Bewegte Inhalte abschaltbar
Die Banneranimation, sowie Slider-Elemente sind aktuell nicht durch den Nutzer abschalt- oder deaktivierbar. Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Webseite.
(gemäß Prüfschritt 2.2.2a Bewegte Inhalte abschaltbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Bereiche überspringbar
Die Bereiche können übersprungen werden, aber es wird nichts angezeigt. Zur Suche kann auch nicht navigiert werden. Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Webseite.
(gemäß Prüfschritt 2.4.1a Bereiche überspringbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung
Die Webseite basiert auf einem dreispaltigen Layout. Bei der Bedienung mit der Tastatur werden zuerst die linke und rechte Spalte und erst danach der Hauptinhalt in der Mitte fokussiert und vorgelesen. Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Webseite.
(gemäß Prüfschritt 2.4.3a Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Aussagekräftige Linktexte
Die Alternativtexte für Verlinkungen auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 2.4.4a Aussagekräftige Linktexte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Aktuelle Position des Fokus deutlich
Der Fokus wird bei der Bedienung mit der Tastatur zwar gekennzeichnet, allerdings ist der Kontrast der Kennzeichnung nicht ausreichend. Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Webseite.
Der Fokus ist bei der Bedienung mit der Tastatur nicht erkennbar. Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Webseite.
(gemäß Prüfschritt 2.4.7a Aktuelle Position des Fokus deutlich der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Korrekte Syntax
In der HTML-Struktur der Webseite liegen Syntax-Fehler vor, welche bei der nächsten Überarbeitung behoben werden.
(gemäß Prüfschritt 4.1.1a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Leichte Sprache und Videos in Gebärdensprache
Es werden aktuell keine Inhalte in Leichter Sprache und wenige Inhalte in Gebärdensprache angeboten. Bei der nächsten Überarbeitung der Website werden die erforderlichen Inhalte erstellt und auf der Website bereitgestellt.
Die Videoclips in Gebärdensprache finden Sie hier:
Was steht auf der Internetseite www.kreis-reutlingen.de
Wo finde ich was auf der Internetseite
Erklärung zur Barrierefreiheit
PDF-Dateien
Die PDF-Dateien auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
Bildergalerien
Bei den Bildergalerien auf der Webseite werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.09.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt. Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft:
Die Erklärung wurde zuletzt am 16.09.2020 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie sind auf kreis-reutlingen.de auf Inhalte gestoßen:
- die schwer zugänglich sind
- die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
- oder die inhaltlich unklar sind
Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass dieser Internetauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an presse@kreis-reutlingen.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Landratsamt Reutlingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.